Funktionsweise

Nach Abschluss eines Bausparvertrages zahlen Sie, als Bausparer, Beiträge an die Bausparkasse. Ihre und die Beiträge anderer Bausparer derselben Bausparkasse fließen in einen großen Topf (die sogenannte Zuteilungsmasse), aus dem später ausgezahlt wird.

Wenn Sie eine Mindestsumme (meist ca. 40%) eingezahlt und eine bestimmte Wartezeit erfüllt haben, wird Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif.

Kurz: Sie können sich das angesammelte Sparguthaben plus Zinsen auszahlen lassen.

Und Sie haben Anspruch auf ein Hypothekendarlehen, was nichts anderes ist als ein Kredit mit einer Immobilie als Sicherheit. Das Hypothekendarlehen können Sie, müssen Sie aber nicht in Anspruch nehmen.

Die Summe aus Sparguthaben und Hypothekendarlehen ergibt die sogenannte "Bausparsumme", was für viele den eigentlichen Kern des Bausparvertrages darstellt. Zu den zentralen Bedingungen in Bausparverträgen zählt die Höhe des Guthabenzinses und die des Darlehenzinses, die Laufzeit und auch Spar-, Tilgungs- und Zuteilungsmodalitäten und nicht zuletzt die vereinbarte Bausparsumme