Private Haftpflichtversicherung
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB). Durch Abschluß einer Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Haftpflichtversicherer klärt, ob der Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozeßkosten. Der Versicherer führt im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung, falls es soweit kommen sollte. Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten ein Schutz zuteil. Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind, kommt er über dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zu Schadenersatz, selbst dann, wenn der Schädiger über keinerlei Vermögen verfügt, aus dem er hätte Schadenersatz leisten können.

Hausratversicherung
Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der in einer Wohnung oder einem Haus lebt und dort einen eigenen Hausrat besitzt. Der Versicherungsumfang umfasst alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung (Möbel, Teppiche, Gardinen, Bilder,...), zum Gebrauch (Geschirr, Bücher, Wäsche, Bekleidung, Fahrräder...), oder zum Verbrauch (Nahrungs- und Genussmittel, Heizöl,...) dienen. Außerdem werden Bargeld und Wertsachen bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze gedeckt.

Wohngebäudeversicherung
Die verbundene Wohngebäudeversicherung bündelt mehrere Versicherungsrisiken in einer Versicherung. Hierzu zählen Schadensrisiken am Gebäude, am Zubehör (Gemeinschaftswaschanlagen in Gebäuden, Brennstoffvorräte für Sammelheizungsanlagen, Mülltonnen im Gebäude oder Treppenhauslampen) und an außen am Gebäude angebrachten Sachen, die auf Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm (bei Mindestwindstärke von 8), Rohrbruch und Frost zurückzuführen sind. Durch einzelvertragliche Gestaltung kann der Versicherungsumfang erweitert werden, z.B. auf Regulierung von Schäden durch Aquarien, Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen, Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte usw.

Rechtsschutzversicherung
Wer Recht haben will, muss dies häufig erst einmal beweisen - und das ist meistens nicht billig. In solch einer Situation ist man froh, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen, um sein Recht ohne finanzielles Risiko durchsetzen zu können. Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, das der Versicherungsnehmer den notwendigen juristischen Beistand erhält. Der Versicherte kann seine rechtlichen Interessen wahrnehmen und die hierbei entstehenden Kosten trägt der Versicherer.

Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung umfasst grundsätzlich alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau eines Gebäudes. Mitversichert sind auch die als wesentliche Bestandteile einzubauenden Einrichtungsgegenstände sowie Außenanlagen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistung oder sonstiger versicherter Sachen durch: höhere Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, Konstruktions-, Material-, Berechnungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Handlungen unbefugter oder unbekannter Personen, insbesondere Diebstahl bereits eingebauter Teile. Der Versicherer erstattet die Kosten, die zur Schadenbeseitigung und zur Aufräumung der Schadenstätte aufgewendet werden müssen. Eventuelle Restwerte werden dabei in Anrechnung gebracht.

KFZ-Haftplicht
"Wird bei dem Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (§ 7 (1) StVG). Auf ein Verschulden kommt es hier nicht an (Gefährdungshaftung). Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhänges ... ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ... abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird." (§ 1 PflVG)

Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz und umfasst die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Kfz und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile durch: Brand oder Explosion, Entwendung, insbesondere Diebstahl, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Wildschäden, Glasbruchschäden, Seng- und Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Reifenschäden in Verbindung mit einem anderen ersatzpflichtigen und zeitgleich eingetretenem Schaden.

Vollkasko
Die Fahrzeugvollversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkaskoversicherung gedeckt sind, darüber hinaus aber auch Unfallschäden am Fahrzeug und Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht werden.

Reiseversicherung
Die Reiseversicherung besteht aus der Reisekrankenversicherung ( Auslandsreisekrankenversicherung ), Reiserücktrittsversicherung und/oder Reisegepäckversicherung. Die einzelnen Reiseversicherungen können unabhängig voneinander abgeschlossen werden, sodass man z.B. auf eine Reisegepäckversicherung verzichten kann, ohne dass dieses Auswirkung auf eine Reiserücktritt- oder Reisekrankenversicherung hätte.

Reisekrankenversicherung
Bei der Auslandsreisekrankenversicherung oder auch Reisekrankenversicherung gilt vorab festzuhalten, dass die private Krankenversicherung in der Regel diese Krankenversicherung umfasst, man also als "Privat-Patient" keine weitere Versicherung abschließen muss. Aber auch Kassenpatienten benötigen normalerweise keine Auslandskrankenversicherung, sofern Sie nur für einen geringen Zeitraum im europäischen Ausland Urlaub machen. Konkret muss man sich bei seiner Versicherung erkundigen, ob beispielsweise die Krankenversicherung reisetauglich ist. Ferner gilt eine Versicherung unter Umständen im außereuropäischen Ausland nur für einen gewissen (kurzen) Zeitraum, sodass man dann nur noch zusätzlich für den restlichen Zeitraum eine Versicherung abzuschließen braucht. Ausnahmen liegen in der einzelnen, konkreten Versicherungspolice begründet. Einfach nachlesen und man weis genau, ob man eine Reisekrankenversicherung abschließen muss. Weil eine spezielle Reisekrankenversicherung aber sehr wenig kostet (10 Euro) im Schadensfall aber unentbehrlich ist, sollte man im Zweifel diese Krankenversicherung abschließen.

Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung sichert den Rücktritt aus bestimmten Gründen vor Reisebeginn ab. Reist man allein oder bucht mit mehreren, würde aber die Reise auch allein fortsetzen, so empfiehlt sich keine Reiserücktrittsversicherung. Will man die Reise vom Bestehen der Reisegruppe abhängig machen, so sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Reisen von Eltern mit Kindern ohne Rücktrittsversicherung sind daher die Ausnahme.

Reisegepäckversicherung
Der Versicherer haftet, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens (Fluggesellschaft, Taxi), Beherbergungsbetriebs (Hotel, Pension), Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Des Weiteren bei: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter durch vorsätzliche Sachbeschädigung.
Verlieren: Zum Verlieren zählt nicht das Liegen-, Stehen- oder Hängen- lassen versicherter Sachen. Es gilt hier eine Höchstentschädigungsgrenze.
Transportmittelunfall oder bei Unfall eines Versicherten bestimmungswidrig eintretendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee, Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion, höhere Gewalt

Als versichert gilt Ihr gesamtes Reisegepäck. Unternehmen Sie eine Reise zusammen mit Familienangehörigen, Lebenspartner oder Hausangestellten, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, ist auch deren Reisegepäck versichert. Reisen Familienangehörige oder der Lebenspartner alleine, so ist deren Reisegepäck nur versichert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme einen festgelegten Betrag übersteigt.

Gesetzliche Krankenversicherung
Im Jahre 1883 wurde durch das Reichsgesetz die GKV gegründet. Ziel dieses Gesetzes war es, die einkommensschwächsten Gruppen der Arbeitnehmerschaft vor den wirtschaftlichen Folgen durch Krankheit mittels Versicherungszwang zu schützen. Arbeitnehmer, die weniger als 3375 EUR im Monat verdienen, müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Gesetzlichen handeln grundsätzlich nach dem Solidarprinzip, d.h. die Höhe des Beitrags ist von der Höhe des Brutto-Monatseinkommen abhängig.

Private Krankenversicherung
Arbeitnehmer die mehr als 3862,50 EUR im Monat verdienen, Selbstständige und nicht Arbeitende entscheiden selbst, ob beziehungsweise wie sie sich versichern wollen. Wer vorher in einer gesetzlichen Kasse war, kann sich bei dieser freiwillig weiterversichern oder in eine private Kasse (PKV) wechseln. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Jeder Kunde bestimmt mit seinem Tarif die Qualität des gewünschten Versicherungsschutzes. Alle Familienmitglieder müssen deshalb separat versichert werden.

Rentenversicherung
Rentenversicherungen gibt es als Zeitrente (für eine bestimmte Dauer) und als Leibrente (bis zum Tode). Überwiegend werden aber Leibrenten abgeschlossen. Aufgeschobene Leibrente: Sie zahlen ab Versicherungsbeginn den vereinbarten Beitrag ein, bekommen die Rente bzw. Versicherungssumme jedoch erst in mehreren Jahren (in der Regel ab dem 60. oder 65. Geburtstag). Diese Sparphase bezeichnet man als Aufschubzeit. Die Auszahlung kann als Einmalbetrag oder in Raten erfolgen. Sofort-Rente: Nach Beendigung des Berufslebens, können Sie eine größere Summe als Einmalbetrag einzahlen und sich damit sofort eine monatliche Rente sichern.

Risikolebensversicherung
Die Risikoversicherung ist eine abgekürzte Todesfallversicherung. Sie wird für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Die Versicherungssumme wird nur beim Tode des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig. Eine Risikolebensversicherung auf den Todesfall sichert beispielsweise bei einem Hausbau die Familie oder eine Existenzgründung ab.

Kapitallebensversicherung
Die Kapital-Lebensversicherung kombiniert Risikoschutz mit Sparvertrag. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. Dies ist wie bei der Riskolebensversicherung. Erlebt der VN den Vertragsablauf, wird die vereinbarte Summe ausbezahlt. Die so genannte Erlebensfall-Leistung besteht aus zwei Teilen: der Versicherungssumme und dem Überschussanteil. Die Höhe des Überschussanteils hängt davon ab, wie gut die Gesellschaft mit Ihrem Geld gewirtschaftet hat.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Jede Versicherung ist für den einen mehr und für den anderen weniger wichtig. Zu den nahezu unverzichtbaren Versicherungen zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn man seinen Beruf wegen einer Krankheit aufgeben muss. Früher konnte man noch eine Berufunfähigkeitsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, doch seit 2001 können Personen die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind, keine Ansprüche mehr geltend machen. Die Leistung besteht aus einer monatlichen Rente. Als berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben und auch nach entsprechender Umschulung keinen vergleichbaren Job mehr finden kann.

Unfallversicherung
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer durch ein plötzlich, von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung verfügt über ein umfangreiches Bündel an Leistungsarten, die individuell vereinbart werden können. Art und Höhe der Versicherungsleistungen kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Hauptbestandteil der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Andere Leistungsarten wie eine Todesfallleistung, eine Übergangsleistung, ein Tagegeld, ein Krankenhaustagegeld, ein Genesungsgeld, Bergungskosten oder Kosmetische Operationen können zusätzlich versichert werden