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Baudarlehen
Sie können neben Banken, Bausparkassen und staatlichen Institutionen auch von Versicherern gewährt werden. Hierbei gewährt der Versicherer bis zu einer Höhe von maximal 80 % der Gesamtfinanzierungssumme ein Darlehen, welches durch eine Hypothek abgesichert wird. Als Tilgungsinstrument dient bei den Versicherern üblicherweise eine kapitalbildende Lebensversicherung. Es sind Versicherungsbeiträge und Zinsen zu bezahlen. Zur Tilgung der Hypothek dient die Versicherungsleistung am Ende der Vertragsdauer. Die Versicherungsbeiträge sind im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerbegünstigt. Stirbt der Versicherte vorzeitig, wird die Hypothek sofort und vollständig zurückgeführt, sofern die Höhe der Versicherungssumme und der Hypothek übereinstimmen.

Beispielrechnung
Ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Lebensversicherungsunternehmens ist eine Überprüfung der Höhe der versprochenen Überschußbeteiligung auf deren reale Erwirtschaftung. Vor Vertragsabschluß ist es möglich, sogenannte Beispielrechnungen zu erhalten. Diese zeigen, wie sich die Leistungen eines in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrages durch die erzielte Überschußbeteiligung des Unternehmens tatsächlich erhöht haben. Sie zeigen ferner die mögliche künftige Entwicklung der Überschußbeteiligung. Aus diesen Darstellungen wird ersichtlich, wie sich das Überschußbeteiligungssystem, das von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann, auf einen Lebensversicherungsvertrag auswirkt (vergleiche auch Rendite).

Beitrag
Versicherungsbeitrag, häufig auch "Prämie" genannt; "Preis" für den Versicherungsschutz. Während man unter dem "Brutto-Beitrag" die gesamte Beitragseinnahme versteht, umfaßt der "verdiente Beitrag" die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme, das heißt die Prämieneinnahme unter Berücksichtigung der Veränderungen des technischen Rechnungsabgrenzungspostens Beitragsüberträge. Unter den "gebuchten Beiträgen" versteht man die von den Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Beiträge. Das sind die Beiträge ohne "Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)". In der Lebens- und in der Privaten Krankenversicherung sind Beiträge aus RfB Überschußanteile, die als Versicherungsbeitrag verwendet werden. Den Zahlen der Verbandsstatistik liegen, wenn nichts anderes vermerkt ist, die gebuchten Beiträge zugrunde.

Beitragsanpassungsklauseln
Sie regeln die nachträgliche Beseitigung einer Differenz zwischen den vom Versicherer kalkulierten Versicherungsbeiträgen und den erforderlichen tatsächlichen und nicht nur vorübergehend höheren Schadenaufwendungen mittels einer Erhöhung der zu zahlenden Beiträge. Die Anwendung von Beitragsanpassungklauseln ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG (§ 178g ) nur möglich, wenn das ordentliche Kündigungsrecht des Versichers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen ist und ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen überprüft und der Beitragsanpassung zugestimmt hat.

Beitragskalkulation
Die Unternehmen der Individualversicherung fassen bei der Berechnung der Beiträge jeweils gleiche Risiken zusammen. Die Bildung "homogene" Risikogruppen gilt für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird Beitragsgerechtigkeit erzielt: Jeder Angehörige einer Risikogruppe zahlt einen der Schwere seines Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag. In der Privaten Krankenversicherung äußert sich das statistische Risiko von Erkrankungen vor allem in den Merkmalen Alter und Geschlecht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nach Fahrzeugarten unterschieden, ferner nach Kriterien wie Motorstärke, Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe (Beamte, Landwirte, Sonstige). Generell gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer sind auch die Beiträge - und umgekehrt. Hingegen ist die Sozialversicherung in starkem Maße vom Solidaritätsprinzip geprägt: Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der Einkommenshöhe. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Dies wirkt sich zwar auf die Höhe von Rente und Arbeitslosengeld aus, doch eine Leistungsäquivalenz ist nur bedingt vorhanden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen sogar für alle Mitglieder praktisch gleich.

Beitragsrückvergütung
Wer als privat Krankenversicherter ein Jahr oder länger keine Leistung in Anspruch genommen hat, kann bei den meisten Unternehmen mit einer Beitragsrückgewährung rechnen (Vollkostenversicherung und Krankheitskosten-Zusatzversicherung).

Beleihung der Lebensversicherung
Die Beleihung eines Lebensversicherungsvertrages, auch "Policendarlehen" genannt, ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich. Dies ist meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind allerdings nur Lebensversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten.

Berufsunfähigkeit
Die dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung entfällt.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall wird ohne weitere Beitragszahlungen eine Rente - in der Regel bei einer mindestens 50prozentigen Berufsunfähigkeit - in der voll vereinbarten Höhe gezahlt.

Berufsunfähigkeits- zusatzversicherung
Sie kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer Kapitalversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung.

Betriebliche Altersversorgung
Sie kann eine freiwillige Sozialleistung mit Aufwendungen des Arbeitgebers oder eine Umwandlung von Gehaltsteilen eines Arbeitnehmers in Versicherungsbeiträge sein. Eine Möglichkeit ist die Direktversicherung als eine übliche Form der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dann das Geld direkt vom Lebensversicherungsunternehmen. Weitere Möglichkeiten sind die Pensionskasse, ein von einem Großunternehmen selbst getragener und finanzierter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit Versorgungsleistungen für Betriebsangehörige, die Unterstützungskasse, eine rechtlich selbständige Sozialeinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, welche gesetzlich gegen Insolvenz gesichert ist und die Pensionszusagen, ein unmittelbares Versorgungsversprechen des Arbeitgebers.

Betriebskosten
Auch mißverständlicherweise Verwaltungskosten genannt; Kosten des Versicherungsbetriebs, insbesondere Kosten für den Abschluß, das Inkasso, die Bestandsführung und die Vermögensverwaltung, ferner Kosten für die Bearbeitung der Beitragsrückerstattung und der Rückversicherung.

Bezugsrecht
Unter Bezugsrecht wird bei der Lebensversicherung das Recht verstanden, über die fällige Leistung aus der Lebensversicherung zu verfügen. Bei Fälligkeit erhält also der Bezugsberechtigte das Geld von der Versicherung. Das ist im Erlebensfall zumeist der Versicherungsnehmer selbst. Für den vorzeitigen Todesfall sollte ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben werden, der im Versicherungsschein namentlich genannt werden kann. Die Bezugsberechtigung kann widerruflich oder unwiderruflich eingetragen werden. Im letzteren Fall kann sie nur mit Einverständnis des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.

Bonussystem
siehe Überschußbeteiligung