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Tarif
Der Tarif ist der Fachausdruck für die verschiedenen Angebote der Lebensversicherungsunternehmen. Der Tarif ist Bestandteil des Versicherungsprodukts. Er ist der Algorithmus, nach dem für die versicherbaren Interessen einer Gefahrenklasse Beiträge für Versicherungsschutz berechnet werden. Die Hauptelemente eines Tarifs sind: das versicherbare Interesse die zu tragende Gefahr die zu regulierenden Schäden die versprochenen Leistungen die zu tragenden Kosten die entsprechenden Beiträge die nötigen Reserven der notwendige Rückversicherungsschutz

Termfixversicherung
Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (z.B. Ausbildungsversicherung). Die Versicherungsleistung wird auf jeden Fall zu einem festen Termin fällig.

Treuhänder
Das Vermögen von Lebensversicherungsunternehmen, aber grundsätzlich auch von Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, ist zum weit überwiegenden Teil in besonderer Weise "gebunden", um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge auf Dauer sicherzustellen. Daher wird der Deckungsstock, die bilanzierte Rückstellung für künftige Leistungen, von einem Treuhänder - nicht vom Aktuar - überwacht; er ist vom Aufsichtsrat des Versicherungsunternehmens unter Mitwirkung des Bundesaufsichtsamtes zu bestellen. - In der Privaten Krankenversicherung ist bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich, da die Aufsichtsbehörde nach dem neuen Versicherungsrecht nur noch nachträglich einschreiten kann.

Typklassentarif
Tarifierungsform in der Autoversicherung: Die Fahrzeugmodelle bzw. Konstruktionsgruppen von Fahrzeugen werden je nach ihrem Schadenverlauf in sogenannte Typklassen (in der Autohaftpflicht: 10-25; in Kasko 10-40) zusammengefaßt. Den einzelnen Typklassen sind Modelle mit weitestgehend gleichartigem Schadenverlauf zugeordnet.