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Indirektes Geschäft
Von Erst- oder Rückversicherern in Rückdeckung genommenes Geschäft.

Individualversicherung
Auch Vertrags- oder Privatversicherung genannt; Zweig der Vorsorge, der alle Versicherungseinrichtungen umfaßt, die nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind. Begriff stellt auf die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes ab. Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Individualversicherung grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert: Die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Kunden beruhen auf autonomen Entscheidungen. Einschränkungen der Autonomie ergeben sich aus der materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertragsgesetz.

Industrieversicherung
Kein einheitlicher Versicherungszweig, Oberbegriff der verschiedenen Deckungenmöglichkeiten industrieller Risiken (Feuer-, Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Haftpflicht-, Transportversicherung sowie Technische Versicherungen).

Invaliditätsgrad
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich in der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Invaliditätsgrad. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch "Gliedertaxe"). In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Invaliditätsgrad an der Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Geleistet wird meist bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.

Invaliditätsversicherung
siehe Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung