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Laufende Prämie
Versicherungsbeitrag, den der Versicherer in einem Geschäftsjahr einnimmt.

Lebensversicherung
Die versicherbaren Risiken sind: Todesfall, Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Unfalltod, Heirat und Pflegebedürftigkeit. Es gibt knapp 30 gängige Versicherungsformen: Am wichtigsten ist die Kapitallebensversicherung, die neben dem Todesfallrisiko (Hinterbliebenenversorgung) auch die eigene Altersvorsorge (bei Ablauf des Versicherungsvertrags) umfaßt. Nur im Todesfall des Versicherten zahlt die "Risiko-Lebensversicherung"; sie dient nicht der Altersvorsorge. Als "Rentenversicherung" abgeschlossen, erhält der Versicherte bis zum Lebensende eine regelmäßige Leibrente garantiert. Die "vermögensbildende Lebensversicherung" entspricht den besonderen Erfordernissen des Vermögensbildungsgesetzes (Begrenzung des Höchstbeitrags auf 936 DM jährlich u. a.). Die "selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung" zahlt im Falle vorzeitiger Berufsunfähigkeit im allgemeinen mindestens 50 Prozent. Der Versicherungsschutz kann - in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung - durch Zusatzversicherungen gegen die Risiken Unfälle, Berufsunfähigkeit und Pflege sinnvoll ergänzt werden. Etwa jede zweite Hauptversicherung wird heute mit Zusatzschutz abgeschlossen.

Leibrente
Die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung ist die Leibrente. Sie wird bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt. Es ist möglich, Hinterbliebenenrenten einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente) erworben werden.

Leistungsquote
Anteil der gesamten Versicherungsleistungen an den Brutto-Beitragseinnahmen in Prozent. In der Lebensversicherung handelt es sich bei den Versicherungsleistungen um die ausgezahlten und die den Leistungsreserven zugeführten Beträge (Zuwachs der Leistungsverpflichtungen). Für die Private Krankenversicherung werden die Gesamtaufwendungen berücksichtigt (Leistungen für Versicherungsfälle sowie Aufwendungen für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Deckungsrückstellung).