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Eigenbehalt
"siehe auch Selbstbehalt, Selbstbeteiligung; Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in DM oder Prozent. "

Einlösungsbeitrag
(Erstprämie) Erster Beitrag, der zu Beginn des Vertragsverhältnisses fällig ist. Erst wenn das Versicherungsunternehmen diesen erhalten hat, besteht der beantragte Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. (vgl. vorläufiger Versicherungsschutz und Widerrufsrecht).

Einmalbeitragsversicherung
Eine Lebensversicherung, deren Beiträge bei Vertragsabschluß in einer Summe bezahlt werden. So wird z.B. bei Eintritt in den Ruhestand häufig eine Rentenversicherung (auf sofort beginnende Leibrente) abgeschlossen, indem alle Beiträge auf einmal bezahlt werden. Dazu kann man auch die Leistung aus einer Kapitalversicherung heranziehen, d.h., nach Vertragsablauf kann man die Kapitalversicherung in eine Rentenversicherung umwandeln.

Eintrittsalter
Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn, wobei der Geburtstag entscheidend ist, der dem Vertragsbeginn am nächsten liegt. Das Eintrittsalter eines 27jährigen zum Beispiel, der drei Monate nach Vertragsabschluß 28 Jahre alt wird, lautet daher 28 Jahre.

Endalter
Alter des Versicherten beim regulären Vertragsende.

Erlebensfall
Bezeichnung des Versicherungsfalls, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt. Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muß man den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte Beitragszahlung nachweisen und angeben, wohin die Versicherungsleistung überwiesen werden soll.

Erstrisikoversicherung
Versicherung auf erstes Risiko liegt vor, wenn der Versicherer vereinbarungsgemäß in Abweichung von der abdingbaren Vorschrift des § 56 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG den Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht.

Erwerbsunfähigkeit
Nach dem Sozialversicherungsrecht ist eine Person erwerbsunfähig, wenn sie regelmäßig nicht mehr als zwei Stunden täglich einer Arbeit nachkommen kann. Mit der privaten Absicherung der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit über einen Lebensversicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert (siehe auch "Berufsunfähigkeit").