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Pensionszusage
siehe Betriebliche Altersversorgung

Personenversicherung
Lebens-, Private Kranken-, allgemeine Unfallversicherung.

Pflegerentenzusatzversicherung
Zunehmend wird die ältere, selbständige Pflegerentenversicherung der Lebensversicherung durch die neue, preisgünstigere Pflegerenten-Zusatzversicherung ersetzt. Diese private Zusatzpflegerente wird entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod gezahlt. Voraussetzung: Der Versicherte muß infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos werden, daß er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist. Weitere Beitragszahlungen sind dann nicht mehr erforderlich. Die Rente wird auch unabhängig davon erbracht, ob die Pflege im Heim oder zu Hause im Kreis der Familie erfolgt.

Pflegerentenversicherung
Ist der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so hilflos, daß er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist, so wird eine Pflegerente gezahlt, unabhängig davon, ob die Pflege im Heim oder zu Hause erfolgt.

Pflegeversicherung
Die Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten (seit 1. April 1995) und stationären Pflege (seit 1. Juli 1996) im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes für alle privat und gesetzlich Krankenversicherten. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung können durch private Versicherungen ergänzt werden (Pflegetagegeld-, Pflegekosten-, Pflegerentenversicherung).

Pflichtversicherung
Pflicht zum Abschluß einer Versicherung aufgrund Gesetzes oder Satzung. So muß jeder Kraftfahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz für Kfz-Halter). Vorgeschrieben ist auch eine Haftpflichtversicherung für Atomanlagen, Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe, eine Haftpflichtversicherung für Flugzeuge und für bestimmte Berufe (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Architekten, Ingenieure, Schausteller, Jäger). Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker u. a. können sich der Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht entziehen.

Police
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefaßte und dokumentierte Verträge und Risiken.

Policendarlehen
(siehe Beleihung der Lebensversicherung)

Private Rentenversicherung
siehe Leibrente