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Widerrufsrecht
Der Antragsteller kann seine auf den Abschluß eines Versicherungsvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantrages schriftlich widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler. Der Versicherungsnehmer ist auf dieses Widerrufsrecht im Antragsvordruck ausdrücklich hinzuweisen. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr, bei der Gewährung sofortigen Versicherungsschutzes durch den Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers und wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist.

Widerspruchsrecht
Sind bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden, kann nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen, also vom Widerspruchsrecht (siehe Police) Gebrauch gemacht werden.