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Direktversicherung
Bezeichnet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über ein Versicherungsunternehmen. Die Leistungen werden von einem Versicherungsunternehmen erbracht, mit dem der Arbeitgeber zu Gunsten der Beschäftigten einen Gruppenvertrag schließt. Die Versicherungsbeiträge erbringt der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig in den Fällen, in denen eine Vereinbarung über die Durchführung des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung nicht zustande kommt, den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Direktzusage
Die Direktzusage ist einer der im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich vorgesehenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Grundlage ist die Zusage des Arbeitgebers, eine bestimmte Versorgungsleistung zu erbringen. Die Finanzierung im Unternehmen erfolgt über Pensionsrückstellungen. Das zur späteren Versorgung erforderliche Kapital wird im Unternehmen angesammelt und im Versorgungsfall als nachträglicher Arbeitslohn ausgezahlt. In der Anwartschaftsphase fallen somit keine Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung an. Die Versorgungsleistung unterliegt der Lohnsteuer (nachgelagerte Besteuerung). Direktzusagen werden von der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzsicherung erfasst. Die Betriebsrente wird deshalb im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers vom Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung weitergezahlt.

Durchführungsweg
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sieht für die betriebliche Altersversorgung bisher vier Durchführungswege vor. Die Durchführungswege sind: 1. Direktzusage 2. Unterstützungskasse 3. Pensionskasse 4. Direktversicherung. Im Zuge der Rentenreform ist mit dem Pensionsfonds ein neuer Durchführungsweg der betrieblichen Alters-versorgung geschaffen worden.