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Umlagesystem/ Umlageverfahren
Die Beiträge der heutigen Beitragszahler werden nicht angespart, sondern sofort für die Finanzierung der heutigen Renten verwendet.

Unterhaltsrückgriff
Beantragen hilfebedürftige Menschen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, müssen wegen des Grundsatzes der Nachrangigkeit der Sozialhilfe deren Kinder oder Eltern für den Unterhalt aufkommen. Dieser Unterhaltsrückgriff ist die Hauptursache für verschämte Altersarmut. Um diese künftig zu verhindern, wurde im Rahmen der Rentenreform für über 65-Jährige und für aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr eine bedürftigkeitsabhängige, gegenüber der Sozialhilfe vorrangige Grundsicherung eingeführt, bei der ein Unterhaltsrückgriff auf Kinder bzw. Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro nicht stattfindet, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen.

Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vorgesehener Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Anders als bei der Direktzusage verbleibt das Versorgungskapital jedoch nicht im Unternehmen, sondern wird an eine rechtlich selbstständige Unterstützungskasse gezahlt. Allerdings können die Versorgungsverpflichtungen über eine Unterstützungskasse grundsätzlich nicht voll ausfinanziert werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten keinen Leistungsanspruch gegen die Unterstützungskasse, sodass der Arbeitgeber ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet bleibt. Die Versorgungsleistungen sind als nachträglicher Arbeitslohn zu versteuern. In der Anwartschaftsphase fällt dagegen für die Beiträge des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse keine Lohnsteuer an (nachgelagerte Besteuerung). Unterstützungskassenzusagen unterliegen wie Direktzusagen der gesetzlichen Insolvenzsicherung.