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Mindesteigenbeitrag
Um künftig die maximale staatliche Zulage zur zusätzlichen Eigenvorsorge zu bekommen, ist ein Mindesteigenbeitrag vorgesehen. Alleinstehende ohne Kinder müssen ab 2005 mindestens 176 DM, mit einem Kind mindestens 147 DM und mit zwei oder mehr Kindern mindestens 117 DM im Jahr ansparen, um vom Staat den vollen Fördersatz zu bekommen. Von 2002 bis 2004 gelten die halben Beträge. Siehe Eigenvorsorge.

Mindestrente/Rente nach Mindesteinkommen
Allgemeine Mindestrenten gibt es im leistungsbezogenen Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Bei sehr geringen Verdiensten werden jedoch niedrige Pflichtbeiträge vor 1992 unter bestimmten Voraussetzungen bei der Rentenberechnung angehoben. Die für Zeiten ab 1992 geltende kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten ist eine Weiterentwicklung der Rente nach Mindesteinkommen speziell für Erziehende.