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Lohnersatzleistungen
Das sind Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Zeiten, in denen solche Leistungen bezogen werden, sind Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Lohnnebenkosten
Die Lohnnebenkosten (genauer: Personalzusatzkosten) geben die Differenz an zwischen den gesamten beim Arbeitgeber anfallenden Arbeitskosten und dem auf die tatsächliche geleistete Arbeit entfallenden Arbeitsentgelt. Zu unterscheiden ist zwischen tariflichen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und gesetzlichen Lohnnebenkosten. Zu Letzteren zählen z.B. die Bezahlung während Feiertagen und vor allem auch die Arbeitgeberanteile am Sozialversicherungsbeitrag.