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Kinderberücksichtigungszeiten
Kinderberücksichtigungszeiten werden Erziehenden von der Geburt des ersten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes angerechnet. Sie haben vor allem Bedeutung für die Wartezeit für vorzeitige Altersrenten, die Bewertung beitragsfreier Zeiten und die Aufrechterhaltung des Invaliditätsschutzes. Für diese Zeit sieht die Reform weitere Maßnahmen zur Aufwertung von Kindererziehung vor.

Kindererziehungszeiten/ Kindererziehungsjahre
"Zeiten der Kindererziehung sind nach Einführung der Beitragszahlung durch den Bund echte Beitragszeiten und werden mit dem Durchschnittsverdienst des jeweiligen Erziehungsjahres bewertet. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, wird als Kindererziehungszeit das erste Jahr nach der Geburt angerechnet; für seit 1992 geborene Kinder die ersten drei Jahre nach der Geburt."

Kinderzulage
Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge soll künftig für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Zulage in Höhe von 360 DM gezahlt werden.