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Zertifizierungsstelle
Das Bundesamt für das Versicherungswesen, das auf Antrag eines Anbieters darüber entscheidet, ob die Vertragsbedingungen des vorgelegten Altersvorsorgevertrages des Anbieters die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Ist dieses der Fall, wird der geprüfte Vertrag zertifiziert.

Zulagen
Die private Eigenvorsorge soll gefördert werden. Deshalb erhalten alle förderfähigen Anlegerinnen und Anleger ab 2002 eine staatliche Zulage, wenn sie zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Voraussetzung: Sie schließen Altersvorsorgeverträge ab, die vom Staat als förderfähig anerkannt wurden.

Zurechnungszeit
Um Versicherten, die in jungen Jahren erwerbsgemindert werden, eine ausreichende Rente zu sichern, werden ihnen Zurechnungszeiten angerechnet. Das sind die Zeiten vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.