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Blue Chip
Gebräuchliche Bezeichnung für Aktien substanz- und ertragsstarker Unternehmen mit einer hohen Börsenkapitalisierung und einem entsprechend hohen Marktgewicht.

Bond
ein anderer Begriff für ein festverzinsliches Wertpapier

Brady Bonds
Bei Brady Bonds handelt es sich um langfristige Verbindlichkeiten der Schwellenländer, wobei diese Papiere in den meisten Fällen durch Staatsanleihen besichert sind. Die Brady Bonds zählen zu den größten und liquidesten Anleihetiteln der Schwellenländern.

BVI (Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V.)
Gegründet am 25. März 1970 in Frankfurt. Zweck ist die Förderung der Investmentidee und die Wahrung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder.

Baisse/Hausse
Mit Hausse wird ein meist längere Zeit andauernder allgemeiner Kursanstieg bezeichnet. Gegensatz: Baisse.

Besserungsschein
Ein Unternehmen das vor dem Konkurs steht kann Papiere ausgeben, auf denen den Gläbigern ein finanzieller Ausgleich für erlittenen Verluste für den Fall verspricht, daß sich die Vermögenslage des Unternehmens wieder bes- sern sollte.

Bogen
Bogen nennt man den Zinssschein, bzw den Dividendenschein.

Bundesobligationen
Die Bundesobligation ist eine Daueremmission des Bundes mit festem Zins- satz und einer Laufzeit von fünf Jahren. Sie ist Börsenfähig und wird nach Verkaufsschluß an der Börse eingeführt. Sie wird in Teilbeträgen von DM 100,-- oder einem Vielfachen davon ausgegeben.

Bundesschatzbrief
Der Bundesschatzbrief ist ein Finanzierungswertpapier, das vom Bund emittiert wird. Es gibt zwei Arten, wobei die Zinsen entweder jährlich oder nach Ablauf der Laufzeit ausgezahlt werden. Sie haben eine feste Laufzeit von sechs oder sieben Jahren.

Benchmark
Vergleichsmaßstab zur Messung des Anlageerfolgs. Als Benchmark bezeichnet man wichtige Referenzwerte, die als Vergleich zu eigenen Investments oder für die Performance von Investmentfonds verwendet werden. Oft sind dies Markt-Indices wie der DAX oder S&P 500-Index.

Berichterstattung
Zur Information der Anleger wird regelmäßig zum Geschäftsjahresende ein Rechenschaftsbericht erstellt, der ausführlich über die Entwicklung des jeweiligen Wertpapiermarktes, die Ausschüttung, steuerrelevante Daten sowie die Anlagepolitik des jeweiligen Fonds informiert. Darüber hinaus erscheint jeweils zur Mitte des Geschäftsjahres für jeden Fonds ein Halbjahresbericht.

BAKred
Alle deutschen Kapitalanlagegesellschaften unterliegen der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Das BAKred überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vornehmlich unter dem Aspekt des Anlegerschutzes.

Börse
Handelsplatz für Waren und Wertpapiere. In Deutschland gibt es Börsen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.

Branchenfonds
Wertpapierfonds, der nur in Wertpapiere einer bestimmten Industriebranche investiert.

Baissier
Bassiers sind Anleger, die aufgrund ihrer pessimistischen Einstellung für die weitere Kursentwicklung der Börse Short-Positionen aufbauen, d.h. entweder Optionen auf fallende Notierungen kaufen oder Leerverkäufe tätigen.

Bankenkonsortium
Ein Bankenkonsortium wird bei Aktienemissionen gebildet, um bei der Emission von neuen Aktien den "Vertrieb" über mehrere Banken abzuwickeln. Bei kleineren Emissionsvolumina ist dies nicht die Regel. Das Bankenkonsortium erhält für die Platzierung eine Bonifikation. Meist ist eine Bank der Konsortialführer, der die Aktienemission leitet und gemeinhin auch einen überproportionalen Anteil der Emission plaziert.

Bandbreitenoption
Eine NBandbreitenoption Ist ein Optionsschein, bei dem der Besitzer für jeden Stichtag, zu dem sich der aktuelle Kurs des Basiswertes innerhalb einer bestimmten Bandbreite befindet, einen fest definierten Betrag erhält.

Barabgeltung
Läuft eine Option aus, kann die Wahl, das Basisgut zu erhalten bzw. zu liefern, auch durch einen monetären Ausgleich abgewickelt werden. Z.B. erhält der Optionskäufer bei einem Dollar-Call nicht den US-Dollar zu dem festgeschriebenen Preis, sondern den Differenzbetrag gutgeschrieben.

Bardividende
Die Bardividende, die tatsächlich an den Aktionär ausgezahlt wird, errechnet sich aus der Differenz von Bruttodividende abzüglich der Körperschaftssteuergutschrift.

Bär
Der Bär (engl. Bear) ist an der Börse das Symbol für eine negative Kursentwicklung. Als Bären bezeichnet man Anleger, die negativ für die künftige Kursentwicklung eingestellt. sind. Die Börse, für die diese Anleger negativ gestimmt sind, nennt man Bären-Markt (bear-market). Gegenteil: Bulle

Bärenfalle
Als Bärenfalle bezeichnet man einen Fall, bei dem sich ein oder mehrere Investoren aufgrund negativer Erwartungen für den Markt mit Investments zurückhalten und der Markt dennoch weiter steigt.

Basis
Die Basis ergibt sich aus der Differenz eines Kassakurses auf ein Wertpapier und dem Future-Kurs.

Basispreis
Anhand des Basispreises werden Optionsgeschäfte abgerechnet.

Basisrisiko
Veränderungen in der Basis ergeben während der Laufzeit eines Derivats das Basis-Risiko.

Bearspread
Ein Bear Spread beschreibt eine Optionenstrategie, wenn zum selben Zeitpunkt Calls oder Puts ge- oder verkauft werden und Gewinne bei einem Nachgeben des Basiswertes erzielt werden. Gegenteil: Bull Spread

Belegschaftsaktien
Belegschaftsaktien sind Aktien, die an Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft meist zu Sonderkonditionen verkauft werden. Meist sind die Mitarbeiter verpflichtet, die Aktien über mehrere Jahre zu halten. Unternehmen, die Belegschaftsaktien herausgeben, versuchen ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Beleihung
Ein Anleger kannn Wertpapiere als Sicherheit bei seiner Bank hinterlegen. So ergibt sich der Beleihungswert aus der Wertpapierart und einem Beleihungsprozentsatz für dieses Wertpapier. Beispielweise kann ein Anleger bei einem Aktienbestand von DM 100.000 und einem Beleihungsprozentsatz von 50% bei einer Bank DM 50.000 Kredit gewährt bekommen.

Bezugsangebot
Das Bezugsangebot gibt an, zu welchen Konditionen ein Altaktionär bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien erwerben kann.

Bezugsfrist
Die Bezugsfrist ist der Zeitraum für den ein Bezugsrecht eines Altaktionärs gültig ist. Während dieser Zeit kann er die Bezugsrechte ausüben (neue Aktien hinzukaufen) oder die Bezugsrechte verkaufen.

Bezugspreis
Der Bezugskurs gibt den Preis für neu emittierten Aktien an.

Bezugsrecht
Das Bezugsrecht garantiert einem Aktionär im Rahmen einer Kapitalerhöhung die Chance, seinen prozentualen Anteil am Grundkapital durch den Kauf von neuen Aktien zu halten.

Bezugsverhältnis
Das Bezugsverhältnis gibt an, wieviele neue Aktien (Jungaktien) je Altaktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung herausgegeben werden.

blue chips
Sammelbegriff für große aktiengesellschaften, die i.d.R. in den Aktienindices notiert sind.

bond
Nicht James Bond ist damit gemeint, sondern bond ist der englische Begriff für festverzinsliche Wertpapiere.

Bonifikation
Die Gebühren, die eine oder mehrere Banken für die Plazierung von Neuemissionen erhalten.

Bonität
Die Bonität gibt Auskunft über die finanziellen Verhältnisse von Schuldnern und klassifiziert diese in unterschiedliche Klassen der Kreditwürdigkeit (in Form von Ratings). Anleger können anhand dieser Ratings einen schnellen Eindruck von die Bonität eines Emittenten erhalten.

Bonus
Eine außerordentliche Zahlung an die Aktionäre zusätzlich zur regulären Dividende.

Bookbuilding
Beim Bookbuilding-Verfahren wird der Emissionspreis nicht vorher festgelegt, sondern im Rahmen eine Bandbreite angeschätzt. Der schließliche Emissionspreis wird vom Konsortium nach Vorlage aller Zeichnungsaufträge ermittelt.

Boom
Als Boom wird ein starkes Wirtschaftswachstum bezeichnet, wobei von einem Aufschwung erst dann gesprochen wird, wenn die Wirtschaftsleistung in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen wächst.

Börsenaufsicht
Die Börsenaufsicht überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf der Börsengeschäfte. Hierzu zählt u. a. die Vermeidung von Insider-Handel. Zuständig für die Börsenaufsicht ist das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Siehe hierzu auch die §§ 3 ff. Wertpapierhandelsgesetz.

Börsenauftrag
Deutscher Begriff für: Order. Ein Börsenauftrag kann einem Kauf oder Verkauf als Grundlage haben. Hier gibt der Käufer neben der Menge der Wertpapiere z.B. auch Preisgrenzen an.

Börsencrash
Ein Börsenkrach, auch Crash genannt, bezeichnet einen massiven Kurseinbruch an einer Börse. Hierbei sind Kursverluste an einem oder mehreren Tagen von bis zu 30 bis 50% möglich. Der erste Börsenkrach fand 1929 an der Wall Street statt.

Börsenprospekt
Ein Börsenprospekt informiert die Öffentlichkeit über die Geschäftsfelder, die Unternehmensentwicklung, die Bilanz etc. einer Aktiengesellschaft, bevor sie in den Handel eingeführt wird. Das beinhaltet auch die Veröffentlichung einer Emission in Börsenpflichtblättern, d.h. überregionalen Zeitungen.

Börsenumsatz
Bezeichnet die Summe der Umsätze aller an einer Börse gehandelten Wertpapiere.

Börsenzwang
Der Börsenzwang stellt sicher, daß alle offiziellen Marktteilnehmer ihre gesamten Wertpapierhandels-Aufträge über die Börse abwickeln. So wird den Anlegern eine faire Abwicklung ihrer Orders ermöglicht und sichergestellt, daß der Markt liquide bleibt.

Briefkurs
Der Briefkurs gibt an, zu welchem Kurs ein Wertpapierbesitzer bereit ist, seine Wertpapiere zu verkaufen. Gegenteil: Geldkurs.

Broker
Broker (engl.) sind Wertpapierhändler, die Anleger bei ihren Investments beraten und über ihre Mitgliedschaft an den Börsen die Kauf- und Verkaufsaufträge abwickeln.

Bruttodividende
Die Bruttodividene ist der Betrag, den ein Unternehmen als Dividende zuzüglich der Körperschaftssteuergutschrift ausschüttet.

Bull Call Spread
Ein Bull Call Spread beschreibt eine Optionenstrategie, bei der zum selben Zeitpunkt Calls mit tieferem Ausübungspreis gekauft und Calls mit höherem Ausübungspreis verkauft werden. Gegenteil: Bear Call Spread.

Bull Put Spread
Ein Bull Put Spread beschreibt eine Optionenstrategie, bei der zum selben Zeitpunkt Puts mit niedrigerem Ausübungspreis gekauft und solche mit höherem Ausübungspreis verkauft werden. Siehe auch: Bear Put Spread.

Bull Spread
Ein Bull Spread beschreibt eine Optionenstrategie, wobei zum gleichen Zeitpunkt Calls oder Puts gekauft oder verkauft werden. Gegenteil: Baisse-Spread.

bullish
Der Bulle (engl. Bull) ist an der Börse das Symbol für eine positive Kursentwicklung. Als Bullen bezeichnet man Anleger, die positiv gegenüber der künftigen Entwicklung eingestellt sind. Die Börse, gegenüber der diese Anleger positiv gestimmt sind, nennt man Bullen-Markt (bull-market). Gegenteil Bear.

Bullenfalle
Als Bullenfalle wird eine Marktentwicklung beschrieben, bei der positiv eingestellte Investoren sich in der Hoffnung auf steigende Kurse mit Käufen am Markt engagieren und von einer negativen Kursentwickung überrascht wurden. Gegenteil: Bärenfalle.

Bundesanleihe
Eine Bundesanleihe ist eine Anleihe, die von der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wird.

Bundesanzeiger
Der Bundesanzeiger ist ein offizielles Blatt, das über Gesetzesänderungen informiert. Auch Aktiengesellschaften nutzen den Bundesanzeiger als Medium, um über Hauptversammlungen etc. zu berichten.

Bundesschatzbrief
Wird von der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben. Es gibt zwei Varianten: Typ A mit sechs Jahren Laufzeit. Bei Herausgabe liegt der Zinssatz, der meist stufenweise ansteigt, bereits fest. Typ B hat sieben Jahre Laufzeit. Die Zinsen, deren Höhe bei beiden Typen bei Herausgabe feststeht, werden erst am Ende der Laufzeit bezahlt.

Bundesschatzwechsel
Nur institutionelle Investoren erhalten die Möglichkeit, Bundesschatzwechsel (kurzfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand) zu erwerben.

Butterfly Spread
Ein Butterfly Spread beschreibt eine Optionenstrategie, wobei vier Optionen mit der gleichen Laufzeit untereinander kombiniert werden; es wird je eine Option mit niedrigem und höherem Basispreis gekauft, zwei Optionen mit mittlerem Basispreis werden verkauft.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Nur bis zum Bruttoverdienst von 1998 West 1/1j 100.800,- DM 1/12j 8.400,- DM Ost 1/1j 84.000,- DM 1/12j 7.000,- DM müssen Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden. Diese Bemessungsgrenzen werden jedes Jahr neu festgesetzt.

Berücksichtigungszeiten
...sind Zeiten- der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr, soweit diese Zeit nicht bereits als Beitragszeit berücksichtigt worden ist. - der nicht erwerbsmäßigen Pflege durch eine Pflegeperson, soweit diese wegen der Pflege berechtigt ist, Beiträge zu zahlen oder die Umwandlung von freiwilligen Beiträgen in Pflichtbeiträge zu beantragen.

Beitragsbemessungsgrundlage
...ist für Arbeiter und Angestellte das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt und für Selbständige das versicherungspflichtige Arbeitseinkommen. Für freiwillig Versicherte ist eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage festgesetzt; sie beträgt ein Siebentel der monatlichen Bezugsgröße: 1997 1998 West 610,- DM 620,- DM Ost 520,- DM 520,- DM

Berufsförderung
...ist ein Teil der Rehabilitation. Sie umfaßt insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Anpassung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse, Ausbildung und Umschulung.

Beitragsentrichtung
... erfolgt für versicherungspflichtig Beschäftigte durch den Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse, die sie an den Rentenversicherungsträger überweist. Freiwillig Versicherte entrichten ihre Beiträge z.B. durch Abbuchung oder Dauerauftrag.

Berufsförderungswerk
...sind spezielle Einrichtungen für Umschulungsmaßnahmen. Die Umschulung dauert meist zwei Jahre und ist behindertengerecht organisiert. Eine besondere medizinische, psychologische und soziale Betreuung findet statt.

Beitragserstattung
... ist die Rückzahlung der vom Versicherten entrichteten Beiträge. Die Erstattung ist nur in Ausnahmefällen möglich: z.B. nach abgelehnter Witwenrente oder für bestimmte Ausländer (z.B.Türken, die in ihr Heimatland zurückkehren).

Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig ist der Versicherte, der infolge von Krankheit, Unfall oder anderen Gebrechen weder in seinem erlernten noch in einem ihm zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen kann, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.

Beitragsfreie Zeiten
... sind solche Zeiten, in denen zwar keine Beiträge entrichtet worden sind, dieaber bei der Ermittlung des Rentenanspruchs und der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Hauptsächlich sind es Ersatzzeiten, Anrechnungszeitenund Zurechnungszeiten.

Berufung
Siehe: Rechtsmittel - Berufung

Beitragsgeminderte Zeiten
...sind Zeiten, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit,Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind; sie werden bei derRentenberechnung besonders bewertet.

Bescheid
...ist die schriftliche Feststellung über die Entscheidung einer Behörde und stellt Art und Umfang der Leistung rechtlich bindend fest. Zum Bescheid gehört auch die Belehrung über den Rechtsbehelf (siehe: Rechtsmittel).

Beitragsnachweis
... ist die jährliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Dauer der Beschäftigung und Höhe des Entgelts (Sozialversicherungsnachweisheft), die der Versichertejährlich oder beim Wechsel des Arbeitgebers erhält.

Bevollmächtigter
... können nur natürliche, volljährige Personen sein. Eine Vollmacht muß schriftlich vorgelegt werden.

Beitragssatz
... beträgt 20,3 % des Bruttoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Mindest- bzw. Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt: 1998 Mindestbeitrag 125,86 DM Höchstbeitrag 1.705,20 DM In den neuen Bundesländern gilt zur Aufrechterhaltung des Berufs- oderErwerbsunfähigkeitsschutzes noch ein besonderer Mindestbeitrag in Höhe von 105,56 DM.

Beweismittel
Der Rentenversicherungsträger ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Er bedient sich der Beweismittel, die er nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhaltes für erforderlich hält. Er kann insbesondere Auskünfte jeder Art einholen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen, Urkunden und Akten beiziehen. Sieht eine Rechtsvorschrift vor, daß für die Feststellung der Tatsachen deren Glaubhaftmachung genügt, kann auch die Versicherung an Eides Statt zugelassen werden.

Beitragszeiten
...sind die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind. Dazu rechnen auch Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die z.B. in der ehemaligen DDR zurückgelegt wurden.

Bundesgarantie
Reichen die Beiträge zusammen mit den sonstigen Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben der Rentenversicherung für die Dauer des nächsten Jahres zu decken (Schwankungsreserve), so sind die erforderlichen Mittel vom Bund bereitzustellen. Diese Liquiditätshilfe ist zurückzahlbar.

Beitragszuschuß
Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind, erhalten zu ihrer Rente einen Zuschuß zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung.

Bundeszuschuß
Der Bund leistet zu den Ausgaben der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten einen Zuschuß, der als Abgeltung der von der Rentenversicherung getragenen Kriegsfolgelasten gedacht ist.

Baisse
Bezeichnung für eine negative Entwicklung an Börsen, die sich in einer gleichgerichteten Kursentwicklung ausdrückt. Sie kann sich auf alle Märkte oder lediglich Teilmärkte erstrecken (Gegenteil: Hausse).

Baisse-Engagement
Bezeichnung für eine vertragliche Verpflichtung zum Verkauf von Wertpapieren per Termin, bei der sich der Verkäufer aber in einer Leerposition befindet. Der Verkäufer in seiner Eigenschaft als Baissiersetzt auf sinkende Kurse, zu denen er kurz vor der Lieferungsverpflichtung (Erfüllungstermin) die erforderliche Eindeckung vornehmen will.

Balkenchart
(Barchart); stellt für einen jeweils definierten Zeitraum die Höchst- und Tiefstkurse graphisch durch eine senkrechte Linie (sie gibt die jeweilige Kursspanne wieder) dar. Zusätzlich erfolgt im Regelfall auf der Abszisse des Chartblatts eine Darstellung der Börsenumsätze je Zeiteinheit (i.d.R. Börsentag).

Bandbreiten-Option
Optionsschein-Variante, die dem Investor dann einen Gewinn eröffnet, wenn sich der Preis (Kurs) des Basiswertes innerhalb einer ex ante definierten Bandbreite befindet. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Rückzahlung des investierten Kapitals.

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
(Bank for International Settlements, BIS); Kreditinstitut, welches 1930 für die Abwicklung der deutschen Reparationszahlungen gegründet wurde. Das Kreditinstitut firmiert als Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel. Aktionäre der BIZ sind nahezu sämtliche europäischen Notenbanken. Die ursprüngliche Aufgabenstellung entfiel bereits 1931 im Zusammenhang mit dem Hoover-Moratorium. Die Aufgabe der Bank ist heute auf die Förderung der Zusammenarbeit der Notenbanken, die Schaffung neuer Möglichkeiten für internationale Finanzgeschäfte und die Ausübung von Treuhänder- und Agentenfunktionen der ihr übertragenen Zahlungsgeschäfte ausgerichtet. Die Geschäfte der BIZ müssen mit der Politik der Mitglieds-Notenbanken vereinbar sein. Sie umfassen insbesondere Gold- und Devisengeschäfte für eigene Rechnung und für Rechnung der Notenbanken. Außerdem darf die BIZ Konten bei Zentralbanken unterhalten und ihrerseits Einlagen von Zentralbanken entgegennehmen sowie Agenten- und Korrespondentenfunktionen für die Zentralbanken überneh Der Bank wurden im Zeitablauf zahlreiche Agentenfunktionen übertragen. Die weiteren Tätigkeitsfelder der Bank leiten sich in erster Linie aus ihrer Instrumentalfunktion ab, die sie zum Zweck der internationalen Kooperation der Notenbanken erfüllt.

Bankauskunft
Auskunftserteilung durch Banken über persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse einzelner Kunden. Sie ist grundsätzlich durch den Datenschutz gem. Datenschutzgesetz sowie das Bankgeheimnis stark eingeschränkt. Eine Bankauskunft wird erforderlich:aufgrund bestimmter gesetzlicher Vorschriften des Steuerrechts (gem. §§ 93 ff. AO, § 208 AO, §§ 309 ff. AO), Devisenrechts (gem. § 44 AWG) und Strafrechts;im Konkurs- bzw. Vergleichsfall gegenüber dem gerichtlich eingesetzten Verwalter;auf Wunsch des Kunden (Referenz);im Interesse einer anderen Bank im Rahmen der vorbeugenden Risikopolitik.

Banken
Kreditinstitute) gem. § 1 (1) KWG Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die einzelnen Bankgeschäfte sind gem. § 1 (1) KWG:1. Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft);2. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft);3. der Ankauf von Wechseln und Schecks (Diskontgeschäft);4. die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere (Effektengeschäft);5. die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft);6. die in § 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften bezeichneten Geschäfte (Investmentgeschäft);7. die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben;8. die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft);9. die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft).Eine Reihe von Institutionen, so z.B. die Deutsche Bundesbank, gelten gem. § 2 (1) KWG nicht als Kreditinstitute i.S. des Gesetzes, obwohl sie eindeutig Bankgeschäfte i.S. des § 1 (1) KWG tätigen. Diese Legaldefinition ist zudem auf den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, eignet sich somit auch bei grenzüberschreitender Betrachtung nicht.Der ökonomische Bankbegriff ist allgemeiner gefaßt und umfaßt i.d.R. in Abhängigkeit vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand grundsätzlich alle Institutionen, die national oder/und international Bankgeschäfte tätigen. Außerdem wird meist der makroökonomische Aspekt einbezogen. Dies gilt somit auch für die Zentralnotenbank, die sich von den Geschäftsbanken durch ihre spezifische Funktion unterscheidet. Die Geschäftsbanken lassen sich wie folgt in Anlehnung an die Monatsberichte der Deutschen Bundesbank gruppieren:1. Kreditbanken2. Girozentralen und Sparkassen;Großbanken;Regionalbanken und sonstige Banken;Zweigstellen ausländischer Banken;Privatbankiers;3. Genossenschaftliche Zentralbanken und Kreditgenossenschaften;4. RealkreditinstitutePrivate Hypothekenbanken;öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten;5. Teilzahlungskreditinstitute;6. Kreditinstitute mit Sonderaufgaben;7. Postbank.Grundsätzlich ergibt sich im Hinblick auf den Umfang der getätigten Bankgeschäfte die Möglichkeit einer Klassifikation in Universalbanken (Banken die sämtliche Bankgeschäfte tätigen und Spezialbanken (Banken, die lediglich einzelne Bankgeschäfte ausführen).

Bankenaufsicht
staatliche Maßnahmen zur Genehmigung und Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit von Banken mit der Zielsetzung, auf diesem Wege Gläubigeransprüche gegenüber den Banken zu bewahren, sowie die Funktionsfähigkeit des gesamten Kreditwesens und die der Währungspolitik zu garantieren. Generelle Ansatzpunkte der Bankaufsicht sind:1. Marktzulassung. Sie ist von einer Konzessionserteilung abhängig, wobei das Konzessionsprinzip weltweit in unterschiedlichen Varianten gehandhabt wird. Die Marktzulassung kann dann wieder entzogen werden, wenn Voraussetzungen der Marktzulassungen nicht mehr erfüllt werden und/oder die Bank aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist oder/und außerordentlich hohe Verluste erlitten hat.2. Spezifizierung und laufende Überwachung der Geschäftstätigkeit. Die wesentlichen Ansatzpunkte sind hier i.d.R. das Banksortiment, das Geschäftsgebiet und das Geschäftsvolumen.Die Durchführung der Bankenaufsicht ist vom Staat entweder der Notenbank oder einer eigens hierfür geschaffenen Aufsichtsbehörde übertragen. Die Normen aufsichtsrechtlicher Tätigkeit können der Aufsichtsbehörde vom Staat in Form eingehender gesetzlicher Vorschriften vorgegeben sein. Denkbar ist auch, daß die Aufsichtsbehörden weitgehend ohne detaillierte Vorgaben des Gesetzgebers handeln. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Bankenaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erfüllt, welches im Wege der Amtshilfe Unterstützung durch die Deutsche Bundesbank erfährt.

Basispreis
1. allgemein: Referenzpreis oder Referenzkurs2. (strike price, exercise price); derjenige Preis oder Kurs, zu welchem innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu welchem Zeitpunkt ein Basisobjekt bei Optionserfüllung gekauft (Call Option) oder verkauft (Put Option) werden kann. Basispreise für Optionen können Kassainstrumente, Terminkontrakte auf Währungen, Zinsen, Optionen auf Optionen und Indizes sein.

Basket Warrant
Call-Optionsschein, der zum Bezug (Call-Optionsschein) auf einen Aktienkorb berechtigt. Im Regelfall sind innerhalb eines solchen Korbs Aktien bestimmter Branchen enthalten (z.B. Car-Basket, Railway-Basket, Deutscher Chemie Basket). Denkbar sind aber auch Baskets, die aus Aktien verschiedener Branchen oder aus Aktien und Anleihen zusammengesetzt sind.

BCI 30 Aktienindex
Aktienkursindex, welchen die Banca Commerciale Italiana entwickelt hat. Es handelt sich um einen nach Marktkapitalisierung gewichteten Kursindex. Er wird während der Handelszeit auf Basis von jeweils 30 an der Mailänder Börse notierten Aktienwerten errechnet. Diese Werte verfügen über die größte Liquidität und Marktkapitalisierung.

Bear Market
Bezeichnung für einen Markt, der sich durch eine fallende Kursentwicklung auszeichnet.

Begebungskonsortium
Form eines Emissionskonsortiums, welches für die Emittentin bei der Erstplazierung von Effekten als Kommissionärin tätig wird. D.h., daß das Begebungskonsortium im Auftrag sowie auf Rechnung und Risiko der Emittentin arbeitet. Bei Fehleinschätzungen trägt die Emittentin das Plazierungsrisiko, was insbesondere bei Aktienemissionen zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. (Vgl.: Übernahmekonsortium).

Bermuda-Option
Kauf- oder Verkaufsoption, die während der Laufdauer zu vertraglich fixierten Zeitpunkten ausgeübt werden kann. Damit kann die Bermuda Option weder dem Typus der American (Style) Option noch dem der European (Style) Option zugeordnet werden.

Beta-Faktor
gilt allgemein als Maßgröße, welche die relative Schwankungsbreite eines Finanztitels im Verhältnis zum Gesamtmarkt demonstriert. Ein Beta-Faktor von 1,2 zeigt z.B., daß sich der Kurs eines Finanztitels (z.B. Aktie) um 1,2% stärker bewegt hat, wenn sich der Gesamtmarkt um 1% verändert hat. Der niedrigste Beta-Faktor ist "0" (keinerlei Veränderungen auf Marktveränderungen), der höchste Beta-Faktor ist "2" (extrem volatile Finanztitel).

Bezugskurs
(Bezugspreis) derjenige Kurs (Preis), zu welchem Inhaber vonBezugsrechten,Wandlungsrechten (Wandelanleihe),Optionsrechten (Optionsanleihe, Optionsschein, Covered Warrant, Naked Warrant)Aktien eines Unternehmens oder ein anderes Basisobjekt erwerben können.

Bilanzanalyse
Analyse von Bilanz, GuV und Geschäftsbericht mit dem Ziel, einen gesicherten Eindruck über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu erhalten. Sie ist i.d.R. ein Teil der umfassenderen Finanzanalyse. Die Schwerpunkte der externen Bilanzanalyse sind auf die Beurteilung der Rentabilität, Vermögens- und Kapitalstruktur sowie des finanziellen Gleichgewichts ausgerichtet. Als notwendiges Instrumentarium dient ein auf die Bilanzanalyse ausgerichtetes Kennzahlensystem (Kennzahlen). Im Rahmen der externen Bilanzanalyse können aber nur begrenzt Aussagen gewonnen werden, weil jede Bilanz einen Stichtags- und Vergangenheitscharakter hat. Zudem werden wesentliche Informationen nicht vermittelt. Dies sind z.B. Aussagen über offene Kreditlinien, sog. schwebende Geschäfte, Prolongationsmöglichkeiten bei auslaufenden Krediten, stille Reserven durch überhöhte Abschreibungen, nicht ausgewiesene Wertsteigerungen bei Aktiva etc.

Black & Scholes - Modell
Modell zur theoretischen, fairen Bewertung einer europäischen Option auf Aktien. Der Ansatz basiert auf folgenden Prämissen: Es handelt sich um Optionen europäischen Typs, der konstante Zinssatz auf risikolose Anlagen ist bekannt, Soll- und Habenzins sind identisch, Kredite sind in beliebiger Höhe zum risikolosen Zins erhältlich, es erfolgen keine Dividendenzahlungen während der Laufdauer der Option, die Aktienkurse folgen einer zufallsbedingten Kursentwicklung, ihre Renditen sind lognormalverteilt, es herrscht Arbitragefreiheit bei Unterstellung einer konstanten Volatilität, Transaktionskosten existieren nicht.

Börsenhandelszulassung
Zum Besuch der Börse und zur Teilnahme am Börsenhandel gem. § 7 BörsG ist eine Zulassung durch die Geschäftsführung der Börse erforderlich. Zum Börsenhandel darf nur zugelassen werden, wer gewerbsmäßig bei börsenmäßig handelbaren Gegenständendie Anschaffung und Veräußerung für eigene Rechnung betreibt,die Anschaffung und Veräußerung für fremde Rechnung betreibt oderdie Vermittlung von Verträgen über Anschaffung und Veräußerung übernimmt und dessen Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.Die Zulassung von Personen ohne das Recht zur Teilnahme am Handel regelt die Börsenordnung. Die Zulassung eines Unternehmens zur Teilnahme am Börsenhandel ist gem § 7 (4) BörsG entsprechend der Rechtsform an die Vertretungsbefugnis (Einzelkaufmann, Geschäftsführer) der beauftragten Person, ihre fachliche Kompetenz und Seriosität, die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte (ggf. Sicherheitleistung) und - soweit der Antragsteller kein Kreditinstitut ist - ein Eigenkapital von mindestens 100.000 DM gebunden. Die Höhe der Sicherheitsleistung nach § 7 Abs. 4 Nr. 3 BörsG bestimmt sich nach Art und Umfang der erstrebten und ausgeführten Geschäftstätigkeit und nach der Zahl der für das antragstellende Unternehmen zugelassenen natürlichen Personen, die für das Unternehmen Geschäfte abschließen. Die Personen, die berechtigt sein sollen, für ein zugelassenes Unternehmen als Börsenhändler zu fungieren, müssen eine entsprechende berufliche Eignung nachweisen und zuverlässig sein. Das Nähere bestimmt gem. § 7 (6) BörsG di

Börsenordnung
Gem § 4 BörsG erläßt der Börsenrat die Börsenordnung als Satzung. Soweit eine öffentlich-rechtliche Körperschaft Träger der Börse ist, ist die Börsenordnung im Einvernehmen mit ihr zu erlassen. Die Börsenordnung bedarf der Genehmigung durch die Börsenaufsichtsbehörde und muß entsprechende Bestimmungen enthalten über:den Geschäftszweig und die Organisation der Börse,die Veröffentlichung der Preise und Kurse sowieder ihnen zugrunde liegenden Umsätze und die Berechtigung der Geschäftsführung, diese zu veröffentlichen.Bei Wertpapierbörsen muß die Börsenordnung außerdem Bestimmungen über die Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle sowie die Bedeutung und Kurszusätze und -hinweise enthalten.

Börsensegmente
(Marktsegmente); Börsenteilmärkte im Wertpapierhandel. Grundsätzlich wird zwischen vertikalen und horizontalen Marktsegmenten differenziert. Vertikale Marktsegmente ergeben sich in erster Linie durch unterschiedliche Vorschriften der Börsenzulassung, Pflichten des Emittenten bereits zugelassener Wertpapiere sowie abweichende Handelsverfahren. Vertikale Börsensegmente sind der Amtliche Handel (1. Markt), Geregelter Markt (2. Markt), Freiverkehr (3. Markt), Neuer Markt. Horizontale Marktsegmente entstehen durch die Aufgliederung von vertikalen Marktsegmente in weitere Teilmärkte (z.B. Kassa-, Termin-, Optionsmarkt).

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen mit Sitz in Frankfurt/Main. Das BAWe hat die Aufgabe der bundesweiten Marktaufsicht für das Börsenwesen in der Bundesrepublik Deutschland und nimmt die Funktionen der börsenübergreifenden Marktaufsicht nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wahr. Damit soll etwaigen Mißständen entgegengewirkt werden, welche die ordnungsmäßige Durchführung des Wertpapierhandels beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapierhandel bewirken können. Das BAWE kann Anordnungen treffen, die geeignet sind, derartige Mißstände zu beseitigen oder zu verhindern. Außerdem vertritt die Behörde die deutschen Interessen in der Internationalen Organisationen der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO).

Bundesobligationen
Schuldverschreibung des Bundes mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Diese Titel werden im Rahmen einer Daueremission als Wertrechtsanleihen emittiert. Der Verkauf erfolgt über Kreditinstitute, wobei die jeweiligen Serien der jeweils herrschenden Marktlage (Zinsniveau) angepaßt werden. Bundesobligationen sind zum amtlichen Börsenhandel zugelassen. Die gesamtfälligen Titel haben einen Nennwert von 100 DM, die Zinszahlungen erfolgen jährlich, können vor Börseneinführung nur von natürlichen Personen sowie gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen, nach Börseneinführung von jedermann erworben werden. Bundesobligationen sind mündelsicher, lombard-, deckungsstock- und pensionsfähig.