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Wandelanleihe
Eine Wandelanleihe ist eine Schuldverschreibung einer Aktiengesellschaft, also ein festverzinsliches Wertpapier ähnlich den Industrieobligationen, aber mit dem zusätzlichen Recht, sie später (meist bei einer Kapitalerhö- hung) in Aktien des Unternehmens umzutauschen.

Währungsanleihe
Der Inhaber einer currency option hat das Recht (nicht die Pflicht) einen festgelegten Devisenbetrag innerhalb oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.

Wertentwicklung
Der Erfolg einer Investmentanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die z.B.im Rahmen der Investmentkonten bei der DWS kostenfrei reinvestiert werden (BVI-Methode).Es gibt einige Möglichkeiten, den Erfolg von Investmentfonds zu messen. Jede Methode ist für bestimmte Betrachtungen geeignet. Die Wertentwicklungsberechnungen des BVI vergleichen die Managementleistung und dienen als Vorstufe für die Errechnung des persönlichen Anlageerfolgs. Der BVI berechnet die Managementleistung der deutschen Investmentfonds für eine einmalige Anlage eines bestimmten Betrages. Maßgebend sind die Anteilwerte der Fonds zum Beginn und zum Ende des Berechnungszeitraums sowie die Gesamtauschüttungen inklusive der Körperschaftsteuerguthaben. Individuelle steuerliche Faktoren gehen nicht in die Berechnung mit ein. Die während des Berechnungszeitraums erfolgten Ausschüttungen werden am Tag der Ausschüttung stets als zum Anteilwert wieder angelegt betrachtet, wie es bei einem Investmentkonto der Fall ist.Die Wertentwicklung kann somit anhand folgender Daten berechnet werden: 1. Anteilwert zu Beginn des Berechnungszeitraums (Bsp. 100 DM) 2. Anteilwert am Ende des Berechnungszeitraums (Bsp. 130 DM) 3. Ausschüttungsbetrag (Bsp. 5 DM) 4. Anteilwert am Tag der Ausschüttung (Bsp. 125 DM)a) Wertentwicklung (ohne Berücksichtung des Ausgabeaufschlages): Wiederanlage: 5,00 / 125,00 = 0,04 Anteile Anteilbestand am Tag der Ausschüttung: 1,04 Anteile Wert am Ende der Berechnungsperiode: 130 DM x 1,04 = 135,20 DM Wertentwicklung am Ende der Berechnungsperiode: 135,20 -100,00 = 35,2 % Das Ergebnis spiegelt die reine Managementleistung wider, nicht jedoch den tatsächlichen Anlageerfolg des Anlegers, da dessen Erwerbskosten nicht berücksichtigt sind.b) Wertentwicklung (unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages): Unter Berücksichtigung des Ausgabekosten-Bereinigungsfaktors bei z.B. 5 % Ausgabeaufschlag ergäbe sich eine Wertentwicklung von: 135,20 : 1,05 = 128,76 128,76 - 100 = 28,76 % Auf diese Weise kann jede Wertentwicklung für jeden Anlagezeitraum bereinigt werden. Die Gesamtausschüttung wird zum Anteilwert am Ausschüttungstag wieder angelegt betrachtet.

Wertpapierpensionssatz
Dieser "dritte -> Leitzinssatz" wird von der Bundesbank zur Feinsteuerung ihrer Geldpolitik eingesetzt. Es werden lombardfähige Wertpapiere verwendet, die die Banken nach 30 Tagen zurücknehmen.

Wertpapierkennummer
Die Wertpapier-Kennummer (=WKN) ist eine sechsstellige Zahl, die jedes Wertpapier - also auch jeden Fonds - eindeutig identifiziert.

WKN
Die Wertpapier-Kennummer (=WKN) ist eine sechsstellige Zahl, die jedes Wertpapier - also auch jeden Fonds - eindeutig identifiziert.

Werbungskostenpauschbetrag
Bei der Steuererklärung kann zur Vereinfachung ein Werbungskostenpauschbetrag von 100 DM bzw. 200 DM bei Zusammenveranlagten abgesetzt werden. Damit sind die Kosten berücksichtigt, die bei der Geldanlage anfallen, ohne daß ein Einzelnachweis erforderlich ist. Höhere Werbungskosten können, wenn sie belegt werden, bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Ausgabeaufschlag zählt allerdings nicht zu den Werbungskosten.

Wertpapier
Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Oftmals werden unter Wertpapieren in erster Linie Aktien, Schuldverschreibungen und Investment-Zertifikate verstanden.

Wiederanlage
Sofern ein Anleger auf die jährliche Ausschüttung nicht angewiesen sind, empfiehlt sich die Wiederanlage der Erträge, z.B. im Rahmen von Investment-Sparprogrammen, für die die Gesellschaften Wiederanlagerabatte bis hin zum "Nulltarif" gewähren. Für die jährlichen Erträge werden dann immer neue Anteile oder Bruchteile von Anteilen erworben, die ihrerseits Erträge abwerfen, die erneut angelegt werden. Dieser Kumulativeffekt verstärkt sich mit der Dauer der Anlage. Bei Inhabern eines Anlagekontos, das direkt bei der Investment-Gesellschaft geführt wird, erfolgt die Wiederanlage automatisch und kostenfrei in neuen Anteilen bzw. Anteilsbruchteilen.

Wachstumsfonds
Bei Wachstumsfonds (engl: growth fund) steht die Mehrung des Fondsvermögens und somit der Anteilszertifikate im Vordergrund. Dividenden oder sonstige Erträge werden nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert.

Warenterminkontrakt
Terminkontrakt auf Waren und Güter (z.B. Soja, Weizen, Schweinebäuche, Bauholz, gefrorenen Orangensaft, Baumwolle, Zucker, Kaffee, etc.). Die Notierungen von Warenterminkontrakten (Commodity Futures) sind abhängig vom physischen Angebot und der Nachfrage. Gibt es z.B. in Brasilien, einem Hauptanbauland für Kaffee, einen Frost, der die jungen Kaffeepflanzen beschädigt, so steigen die Futures wegen sinkenden Angebots.

Warrants
Engl. Begriff für Optionsanleihen.

Wechselkurs
Der Wechselkurs gibt an, wieviel von einer Währung für den Erhalt einer anderen bezahlt werden muß.

WPHG
Wertpapierhadelsgesetz

Wertrechtsanleihen
Bei Wertrechtsanleihen werden dem Eigentümer keine physischen Dokumente ausgehändigt. Sie sind somit nur verbuchbar und sollen den administrativen Aufwand reduzieren und somit den Umgang erleichtern.

Widerstandslinie
Als Widerstandslinie gelten bei Wertpapieren Kursgrenzen, die aufgrund von charttechnischen Überlegungen schwer nach oben zu durchdringen sind. Zudem ergeben sich Kursobergrenzen aus dem inneren Wert einer Aktie (Fundamentalanalyse). Wenn eine Aktie als deutlich überbewertet gilt, so ist das Aufwärtspotential begrenzt.

Window dressing
Institutionelle Anleger versuchen durch ihre Orders, die Kurse von Benchmarks oder einzelnen Aktien zu manipulieren, um ihre Performance vor einem Bilanzstichtag oder Jahresabschluß zu ihren Gunsten zu verändern. Hat ein Fonds eine überdurchschnittliches Jahresergebnis erzielt, wird das Ziel sein, in den letzten Handelstagen das Ergebnis leicht nach unten zu drücken. Im gegensätzlichen Fall wird durch einen Fonds versucht, in den letzten Handelstagen noch höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften, indem durch Käufe die Marktpreise für die einzelnen Aktien nach oben getrieben werden.

Waisenrente
Siehe hierzu: Renten

Wartezeit
Anspruch auf eine Rentenleistung besteht nur, wenn der Versicherte bereits eine bestimmte Versicherungszeit - für die einzelnen Rentenarten verschieden - zurückgelegt hat. Es finden nur Beitrags-, Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich Berücksichtigung.

Widerspruch
Siehe hierzu: Rechtsmittel - Widerspruch

Widerspruchsausschuß
...ist ein Organ der Selbstverwaltung zur Überprüfung von Verwaltungsakten (z.B. Rentenbescheide), gegen die Widerspruch erhoben wurde. Zusammensetzung: Vertreter der Selbstverwaltung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und der Verwaltung.

Witwen-/Witwerrente
Siehe hierzu: Renten

Wachstumsaktien
(growth shares, growth stocks); Aktien von Unternehmen, bei denen überdurchschnittliche Wachstumsraten hinsichtlich der Umsätze, Investitionen und Erträge erwartet werden. Die mit diesen Erwartungen verbundene günstige Bewertung schlägt sich i.d.F. in hohen Kursen nieder, was u.U. zu niedrigen Dividendenrenditen führt. Typische Wachstumsaktien sind Aktien von Unternehmen aus der elektrotechnischen, elektronischen, chemischen, pharmazeutischen Industrie sowie aus dem Bereich des Flugzeugbaus und der Automobilindustrie.

Währung
1. allgemein übliche Bezeichnung für das jeweils gültige Zahlungsmittel innerhalb eines Währungsraums, definiert als Geldeinheit (z.B. DM-Währung);2. Umschreibung für die Geldverfassung eines Staates, die im Rahmen der institutionierenden Währungspolitik (z.B. Ausgestaltung der Notenbankgesetzgebung, Durchführung einer Währungsreform) durch die Legislative formuliert wird.

Wandelgenußscheine
Genußscheine, die mit Wandelrechten auf Aktien ausgestattet sind. Hierbei handelt es sich im Regelfall um Inhaberpapiere, auf deren Nennbetrag eine jährliche Ausschüttung in Höhe der x-fachen Dividende - mindestens jedoch in Höhe von x% des Nennbetrages - erfolgt. Zugleich wird den Inhabern der Wandelgenußscheine das Recht eingeräumt, diese in einem ex Emissionszeitpunkt definierten Verhältnis unter Zuzahlung eines bestimmten Betrags in Aktien der Emittentin zu tauschen. Die Laufdauer der Genußscheine sowie die Wandlungsfrist sind im Regelfall begrenzt. Die Wandelgenüsse können mit einem vorzeitigen Kündigungsrecht (Call Option) der Emittentin ausgestattet sein.

Warenbörse
Handelsobjekte dieser Börsen sind bewegliche Sachgüter (soweit vertretbar und nicht leicht verderblich). Praktisch bedeutsam sind Warenbörsen nur für Naturprodukte, nicht hingegen für industrielle Erzeugnisse. "Produktenbörsen" gibt es z.B. für Getreide, Mühlenerzeugnisse und Stroh, Spezialwarenbörsen z.B. für Getreide, Kaffee, Zucker, Baumwolle und Jute.

Warenterminbörse
In Deutschland nahm die Warenterminbörse (WTB) ihre Geschäftstätigkeit mit dem 17.4.1998 auf. Angeboten wird zunächst ein standardisierter Terminkontrakt (Future) auf Kartoffeln (WTB-Kartoffel-Future) auf vorwiegend festkochende Speisekartoffeln der auf Basis der EU-Normen festgesetzten Handelsklasse 1. Von der WTB wurden folgende Sorten als lieferbar eingestuft: Agria, Secura und Solaria.

Warrant Strike Price
Allgemein: Preis (Kurs), zu welchem der Inhaber eines Call- oder Put-Warrant die Option ausüben kann;Speziell: Kurs (Preis), der den Inhaber eines Warrant berechtigt, einen oder mehrere definierte Finanztitel (bei einem Equity Warrant: Aktien; Bond Warrant: zusätzliche Anleihestücke; Partizipations-Warrant: Genußscheine) zu kaufen.

Wechsel
(bill of exchange, bill); schuldrechtliches Wertpapier. Die Wechselverbindlichkeit ist abstrakt, d.h. von einem bestehenden Schuldverhältnis losgelöst. Der Gläubiger ist allein durch das Eigentum am Wechsel legitimiert. Man unterscheidet zwei Arten von Wechseln:1. Der gezogene Wechsel enthält die unbedingte Anweisung des Ausstellers, bei Fälligkeit an eine im Wechsel genannte Person oder deren Order eine bestimmte Summe zu zahlen.2. Der Eigenwechsel (Solawechsel) ist ein Zahlungsversprechen des Ausstellers auf die Zahlung einer bestimmten Summe bei Fälligkeit an eine im Wechsel bezeichnete Person oder deren Order.Nach dem zugrunde liegenden Geschäft unterschiedet man:Handels- oder Warenwechsel (Ziehung eines Verkäufers auf einen Verarbeiter und/oder Wiederverkäufer);Finanzwechsel, dem kein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegt (z.B. Debitorenziehungen, die von Banken auf Kreditnehmer gezogen werden; Kredit- oder Gefälligkeitswechsel, die der Bezogene aus Gefälligkeit akzeptiert, damit sich der Aussteller refinanzieren kann; Depot- oder Kautionswechsel, die der Besicherung von Forderungen dienen und nicht in den Umlauf gelangen).Nach der Fälligkeit unterscheidet man:Tagwechsel (an einem bestimmten Tag fällig);Datowechsel (bestimmte Zeit nach dem Ausstellungstag fällig);Sichtwechsel (bei Vorlage zahlbar);Nachsichtwechsel (eine festgelegte Zeit nach Sicht fällig).Nach dem Zahlungsort differenziert man Zahlstellenwechsel (Bank befindet sich am Wohnort des Bezogenen) und ansonsten Domizilwechsel.

Wertpapier
Urkunde über privatrechtliche Besitzverhältnisse, die ein Recht verbrieft, wobei zur Ausübung des Rechts der verbriefte Besitz erforderlich ist. Die Klassifikation von Wertpapieren kann nach folgenden Kriterien erfolgen:Art des verbrieften Rechts: Mitgliedschaftspapiere (Aktie, Zwischenschein), sachenrechtliche Papiere (z.B. Hypothekenbrief, Grundschuldbrief, Investment-Zertifikat), forderungsrechtliche Papiere (z.B. Pfandbrief, Kommunalobligation, Anleihe, Wandelanleihe, Optionsanleihe, Wechsel, Scheck, Sparkassenbuch, Zinsschein)Art der Übertragung: Inhaberpapiere (Inhaberaktie, Inhaberschuldverschreibung, Inhaberscheck, Inhaberinvestmentzertifikat), Orderpapiere (Namensaktie, Orderschuldverschreibung, Wechsel, Interimsschein) , Rektapapiere (vinkulierte Aktie, Sparkassenbrief, Hypothekenbrief, Grundschuldbrief);Art des anfallenden Ertrags: Wertpapiere mit festem laufenden Ertrag, Wertpapiere mit variablem laufenden Ertrag, Wertpapiere ohne laufenden Ertrag.

Wertpapieranalyse
Analyse, Beurteilung und Bewertung von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Wandelanleihen, Genußscheine etc.) im Hinblick auf die mögliche Vorteilhaftigkeit/Unvorteilhaftigkeit einer potentiellen Investition (Kapitalanlage). Die Wertpapierannalyse wird damit zu einer Durchleuchtung und Beurteilung des Emittenten. Ihre wesentliche Aufgaben besteht in der Auswertung sämtlicher verfügbarer Informationen über die wirtschaftliche Lage des Emittenten. Material liefert die Finanzanalyse. Als Stufen der Wertpapieranalyse werden üblicherweise angesehen:Analyse (Aufbereitung und Hervorheben von "kritischen" Punkten, die eine Anlage positiv oder negativ beeinflussen);Prognose (Abschätzung künftiger Ertragsentwicklungen aufgrund der analysierten Vergangenheitsdaten und der vorhandenen Informationen über die gegenwärtige Lage und mögliche Entwicklung);Bewertung (Ergebnis der prognostizierten Erwartungen unter Berücksichtigung der zahlreichen externen Kursbildungsfaktoren, wie etwa Kapitalmarkt, Konjunktur etc.).

Wertpapiersammelbank
(Effektendepotbank, Kassenverein); Spezialbank, welche die Sammelverwahrung (Girosammelverwahrung) von Effekten sowie den Effektengiroverkehr durchführt und gem. § 1 (3) Depotgesetz von der dafür zuständigen Stelle eines Bundeslandes als Wertpapiersammelbank bezeichnet wird. In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Wertpapiersammelbanken und Kassenvereine zu Deutscher Kassenverein AG, inzwischen Deutsche Börse Clearing AG, fusioniert.

Wertrechtsanleihe
Anleihe, für die keine effektive Stücke ausgedruckt werden. Die aus der Schuldverschreibung abgeleitete Forderung (Wertrecht) wird nicht in einem Wertpapier verbrieft. Im Fall der Wertrechtsanleihe beruht das Wertrecht auf einer entsprechenden Eintragung im Schuldbuch des Emittenten. Treuhänderischer Verwalter ist eine Wertpapiersammelbank (Kassenverein).

W-Formation
idealisierte Kurs-Umsatzformation, die den Chartisten auf eine untere Trendwende hinweist.

Window Warrant
Optionsscheinvariante, die ihrem Inhaber die Ausübung während der Laufdauer nur während limitierter Zeiträume ermöglicht.

Windowdressing
(Bilanzkosmetik); Maßnahmen im Rahmen der Bilanzpolitik, die darauf gerichtet sind, dem Bilanzleser ein möglichst günstiges Bild, insbesondere von der finanziellen Lage der Unternehmung, zu vermitteln. Banken bedienen sich hierbei vornehmlich des Pensionsgeschäfts, indem sie Wertpapiere in Pension geben und hierfür liquide Mittel erhalten.