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Thesaurierung
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge, z.B. die Dividenden aus Aktien und Zinserträge aus Anleihen, nicht ausgeschüttet, sondern direkt dem Fondsvermögen zugeführt und investiert. Durch die automatische Wiederanlage ergibt sich ein Zinseszinseffekt.

Trading
Kurzfristige Käufe und Verkäufe von Wertpapieren mit dem Ziel kurzfristige Kursschwankungen auszunutzen.

Tafelgeschäft
Bei Tafelgeschäften werden Wertpapiergeschäfte direkt am Bankschalter getätigt. Der Käufer erhält die Wertpapiere physisch ausgehändigt. Die Verwahrung erfolgt somit nicht bei den Girosammelstellen, sondern beim Anleger.

Technische Reaktion
Eine temporäre Kurskorrektur gegen allgemeine Trends wird als technische Reaktion bezeichnet.

Technische Aktienanalyse
Die Aktienanalyse kann prinzipiell auf zwei Arten erfolgen: Bei der Fundamentalanalyse wird eine Aktiengesellschaft aufgrund von Kennzahlen bewertet. Wichtigste Größen sind hierbei die Profitabilität (Erträge), die Finanzkraft (Cash-Flow / Zinsaufwendungen etc.), Kurs-Gewinn-Verhältnis (siehe KGV), Wachstumschancen und konjunkturelle sowie fiskalpolitische Rahmenbedingungen. Mit diesen Informationen wird versucht, die Geschäftstätigkeit und deren Rentabilität zu prognostieren und daraus Chancen auf Kursgewinne abzuleiten. Bei der technischen Analyse treten Unternehmenskennzahlen in den Hintergrund. Die sogenannten Chartisten orientieren sich an der graphischen Darstellung der historischen Kursverläufe und leiten aufgrund von Indikatoren und charttypischen Formationen Aussagen über mögliche Kursentwicklungen ab.

Telefonverkehr
Im Telefonverkehr wickeln Banken, Freimakler etc. den vor- und nachbörslichen Handel ab.

Tenderverfahren
Bei einer Neuemission erhält der Kaufinteressent den Zuschlag, der den höchsten Preis zu zahlen bereit ist.

Termingeschäft
Ein Termingeschäft bedeutet eine vertragliche Vereinbarung zweier Vertragspartner, bei der ein vorher bestimmter, fester Endtermin und eine definierte Leistung als Grundlage dienen.

Timing
Als Timing bezeichnet man das geschickte, zeitliche Zusammentreffen von Investmententscheidungen, um antizipierte Kursentwicklungen mit einer geeigneten Anlagestrategie umzusetzen.

Tranche
Wird eine Emission in Tranchen vorgenommen, so wird sie nicht auf einmal, sondern in mehreren Schritten durchgeführt. Jeder Emissions"teil" gilt dann als Tranche.

Trend
Ein Trend ist eine über einen längeren Zeitraum stabile Börsenentwicklung in eine bestimmte Richtung. Es wird zwischen Aufwärts-, Abwärts- und Seitwärtstrend unterschieden.

Turn around
Hat eine Aktiengesellschaft nach Jahren schlechter Unternehmensentwicklung eine nachhaltige Trendwende einleiten können, so wird das Durchschreiten der Verlustzone oder dauerhaften Konsolidierung als Turn-around-Situation bezeichnet. An der Börse gibt es viele Beispiele für Unternehmen, die beinahe in Konkurs gingen oder schlechte Perspektiven hatten und dann durch eine konsequente Neuorientierung und Umstrukturierung eine Trendwende erreicht wur

Teilrente
Versicherte können ihre Rente auch als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Rente beträgt dann, je nach Wunsch, ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der erreichten Vollrente. Die Hinzuverdienstgrenzen werden inividuell ermittelt.

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind neben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auch die Bundesknappschaft, die Bundesbahnversicherungsanstalt, die Seekasse,sowie die 23 Landesversicherungsanstalten (für die Arbeiterrentenversicherung und die Handwerker).

Tagesgeld
(call money); Notenbankguthaben, das mit eintägiger Rückzahlungsfrist zur Verfügung gestellt wird und vor allen Dingen für den Spitzenausgleich im Zahlungsverkehr dient. Tagesgeld wird üblicherweise vormittags bis 12 Uhr zur Verfügung gestellt und ist i.d.R. bis 12 Uhr des folgenden Tages zurückzuzahlen. Es wird im Regelfall über ein LZB-Konto abgerechnet. Der Satz für Tagesgeld ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Marktgeschehen am jeweiligen Platz und wird nicht offiziell festgestellt (vgl. Geldmarkt).

Tagesorder
limitierter Börsenauftrag (Limit), dessen Gültigkeitsdauer auf einen bestimmten Tag bestimmt ist.

Taxkurs
geschätzter Kurs ohne Umsatz für ein Wertpapier. Der Taxkurs wird vom Makler gebildet, wenn keine Kauf- und Verkaufsaufträge vorliegen.

Teileingezahlte Aktien
Aktien, deren Nennbeträge nicht voll eingezahlt sind. Teileingezahlte Aktien müssen immer Namensaktien sein, da die Aktionäre bei erforderlicher Volleinzahlung der Unternehmung bekannt sein müssen. Die Mindesteinzahlung beträgt 25% des Nominalwertes. In Deutschland ist lediglich die Emission teileingezahlter Aktien erlaubt.

Telefonhandel
1. Effektenhandel per Telefon auf dem sog. "ungeregelten Freiverkehrsmarkt". Die gehandelten Objekte sind alle Effekten, die in keinem der Börsensegmente gehandelt werden. 2. außerbörslicher Handel (vgl. Vor- und Nachbörse) per Telefon. Gegenstand sind alle Effekten, die in den Börsensegmenten (Amtlicher Handel, Geregelter Markt, Freiverkehr) gehandelt werden.

Termineinlagen
(befristete Einlagen, Termingelder); nicht dem Zahlungsverkehr dienende befristete Einlagen bei Banken mit vereinbarter Kündigungsfrist. Hierbei wird unterschieden zwischen Festgeldern, Kündigungsgeldern und Depositenzertifikaten.Festgelder haben eine im voraus vereinbarte Laufzeit (30, 60 oder 90 Tage). Sie werden vor allem von den Banken bei Liquiditätsverknappung und zum Jahresende als Mittel des Windowdressing nachgefragt.Kündigungsgelder haben eine vereinbarte Kündigungsfrist. Sie sind bis zu ihrer Kündigung unbefristet; nach erfolgter Kündigung haben sie den Charakter von Festgeldern (z.B. Fälligkeit 30 Tage nach Kündigung). Depositenzertifikate sind in ihrer ursprünglichen Form Wertpapiere, bei denen die Zinsen durch Diskontierung bereits bei der Ausgabe vergütet werden. Sie wurden in den angelsächsischen Ländern entwickelt (vgl. Certificate of Deposit). In Deutschland gibt es sie in Form der Sparschuldverschreibung (Bank für Gemeinwirtschaft, Bayern-Hypo), des Sparbriefs (Deutsche Bank, Volksbanken) und des Sparscheins.

Termingeschäftsfähigkeit
wurde mit der Novellierung des Börsengesetzes (Fassung des Änderungsgesetzes vom 1. 8. 1989) neu geregelt. Danach ist ein Börsentermingeschäft verbindlich, wenn1. auf beiden Seiten als vertragsabschließende Kaufleute beteiligt sind (Einzelheiten vgl. § 53 (1) BörsG.2. Ist nur eine der beiden Vertragsseiten Kaufmann, so ist das Börsentermingeschäft verbindlich, wenn der Kaufmann einer gesetzlichen Banken- oder Börsenaufsicht untersteht und den anderen Teil vor Geschäftsabschluß gem. § 53 (2) BörsG schriftlich darüber informiert, daßdie aus Börsentermingeschäften erworbenen befristeten Rechte verfallen oder eine Wertminderung erleiden können;das Verlustrisiko nicht bestimmbar sein und auch über etwa geleistete Sicherheiten hinausgehen kann;Geschäfte, mit denen die Risiken aus eingegangenen Börsentermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, möglicherweise nicht oder zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden können;das Verlustrisiko sich erhöht, wenn zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Börsentermingeschäften Kredit in Anspruch genommen wird oder die Verpflichtung aus Börsentermingeschäften oder die hieraus zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lautet.Die Unterrichtungsschrift wird den Kunden inzwischen in standardisierter Form durch die deutschen Kreditinstitute vorgelegt. Sie ist ein Jahr nach der ersten Unterrichtung zu wiederholen und darauf im Rhythmus von drei Jahren. Für Nichtkaufleute ergibt sich damit Börsentermingeschäftsfähigkeit per Information.

Terminkontrakt
üblicherweise Futures. Bezeichnung für ein standardisiertes Termingeschäft, bei dem sich der Verkäufer zur Lieferung einer bestimmten Ware oder eines bestimmten Finanzinstruments (jeweils definiert in Art und Qualität) in einer festgelegten Menge zu einem fixierten Preis und fest vereinbarten Termin verpflichtet. Der Käufer verpflichtet sich seinerseits, die Ware oder das Finanzinstrument zu den Vertragskonditionen abzunehmen. Börsenterminkontrakte sind im Kontraktvolumen, in der Art und Qualität der Ware oder des Finanzinstruments sowie dem künftigen Vertragserfüllungszeitpunkt standardisiert.

Thetafaktor
Größe, die die tägliche Wertveränderung des Zeitwerts einer Option in Abhängigkeit ihrer sinkenden Restlaufzeit sowie der des Basisobjekts, das dem Optionskontrakt zugrunde liegt, demonstriert.

Tick
Preisintervall, Bezeichnung für die kleinste Einheit, in der sich ein Kurs (Preis) verändern kann.

Tilgungsanleihen
Rückzahlung (Amortisation) insbesondere von Anleihen und Hypothekarkrediten nach einem bei der Emission festgelegten Tilgungsplan.

Treasury Bills
Bezeichnung für1. Schatzwechsel, die vom US-Schatzamt in Form von 90-, 180-, 270- und/oder 360-day bills emittiert werden. Die Titel weisen Laufzeiten von 91, 182, 273 oder 365 Tagen auf, werden in abgezinster Form emittiert und zu pari getilgt. Die Emission erfolgt in Form von Schatzwechselauktionen, wobei 90- und 180-day bills wöchentlich, 270- und 360-day bills monatlich verauktioniert werden. Stückelung: Untergrenze 10 000 US- Obergrenze 1 000 000 US-02. Schatzwechsel, die vom britischen Schatzamt emittiert werden. Die Titel weisen im Gegensatz zu den US-amerikanischen Titel normalerweise lediglich Laufdauern von bis zu 91 Tagen auf. Die Emission erfolgt laufend durch Direktplazierung oder wöchentlich im Tenderverfahren. Stückelung: Untergrenze 5 000 £, Obergrenze 1 000 000 £.

Triple Witching Day
der sog. Dreifache Hexensabbat. Jeweils letzter Handelstag für den Dax-Future, die Aktien- und Dax-Optionen. Der Tripple Witching Day fällt auf den dritten Freitag im März, Juni, September und Dezember eines jeden Jahres. Bei den jeweils hohen Handelsvolumina könnten sich theoretisch Auswirkungen auf die Preisgestaltung an den relevanten Märkten einstellen, was aber bislang nicht erkennbar gewesen ist.