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Mortage Bond
Mortage Bonds sind hypothekarisch gesicherte Anleihen.

mutual funds
Amerikanische Bezeichnung für offene Wertpapier-Investmentfonds.

Magisches Viereck
“Die ideale Geldanlage” gibt es die überhaupt? Und wenn ja, wie müßte sie beschaffen sein? Das sind grundsätzliche Fragen, die sich jeder Kapitalanleger auf die eine oder andere Art stellt: Jede Kapitalanlage steht im Spannungsfeld zwischen: Rendite, d.h. Ertrag, Kosten, Steuern, Gebühren, etc. Sicherheit, d.h. Wertschwankungen, Währungsrisiken, Inflation, Volumen im Verhältnis zum Gesamtvermögen, Spekulation, Marktentwicklungen, technische / politische / rechtliche Veränderungen, etc. Liquidität, d.h. in welchem Zeitraum, zu welchen Kosten und Risiken läßt sich die Anlage wieder in Geld umwandeln? Bequemlichkeit, d.h. mit welchem Aufwand ist die Anlageentscheidung verbunden? Welchen Aufwand muß ich während des Besitzes betreiben? Welchen Aufwand kann ich z.B. an Vermögensverwalter oder Banken delegieren? In der Tat gibt es keine Anlage, die alle Anforderungen auf einmal zur vollen Zufriedenheit erfüllen kann. Jede einzelne Anlageform bringt spezifische Stärken und Risiken innerhalb dieses Spannungsfeldes mit. Die Lösungsansätze sind so vielfältig wie der Markt. Je nach Interessenlage der verschiedenen Anbieter (Banken, Finanzdienstleister, Investmentgesellschaften, ...) werden unterschiedliche Modelle bevorzugt. Unser Modell der kuss-VermögensStrukturMatrix © basiert auf folgenden Überlegungen: Da eine Einzelanlage nicht alle Bedingungen auf einmal erfüllen kann, liegt die Lösung in der Bündelung verschiedener und voneinander unterschiedlicher Anlagen. Wir teilen die grundsätzlichen Kapitalanlageformen in drei Gruppen auf: Geldwerte sind alle Anlagen, die überwiegend auf Geld aufbauen, oder Geld als Grundlage haben. Insbesondere der Tausch Geld gegen Geld mit Zahlung eines Zinses an den Geldgeber ist ein Kernmerkmal (z.B. alle Bundeswertpapiere und bankeigene Anlageformen).Substanzwerte sind Anlagen, die als realen Anlagehintergrund ein Unternehmen haben, also insbesondere Aktien und alle Formen der unternehmerischen Beteiligungen. Alle Anlageformen mit besonders hohen Wertschwankungen haben wir der Kategorie kurzfristige Substanzwerte zugeordnet. Sachwerte sind alle Anlageformen, die reale Gegenstände zum Hintergrund haben. Jede dieser drei Gruppen wird nach der restlichen Anlagedauer der Anlage in kurzfristig = kürzer als ein Jahr, mittelfristig = ein bis vier Jahre und langfristig = mehr als vier Jahre aufgeteilt. Die Unterscheidung nach der restlichen Anlagedauer ist eine wertvolle Unterstützung mit Blick auf die persönlichen Zielsetzungen eines Anlegers. In der Verbindung der persönlichen Ziele mit Ihrer heutigen Vermögensstruktur (unter Berücksichtigung der zeitlichen Horizonte) erhalten Sie eine Entscheidungsgrundlage für die Strukturierung Ihres zukünftigen Vermögens. Bei der Reorganisation Ihrer Vermögensstruktur müssen Sie unbedingt die spezifischen Spannungsfelder des magischen Quadrates für Ihre heutigen Anlagen beachten. Nehmen wir an, Ihr Vermögen sei zu 80% in Substanzwerten (Aktien) angelegt und sie benötigen kurzfristig Kapital für den Kauf einer Immobilie. Je nach Börsensituation und aktuelle Entwicklungen Ihres Aktien-Portfeuilles kann es sinnvoll sein, das Kapital für den Immobilienkauf durch den Verkauf von Aktien, durch die Aufnahme eines Kredites, durch eine Verbindung aus beidem oder ... aufzubringen. An dieser Stelle sollten Sie in jedem Fall den Rat eines Fachmannes einholen. Die kuss-VermögensStrukturMatrix © stellt Ihnen einen Rahmen zur Verfügung, innerhalb dessen Sie Ihre individuellen Anlageentscheidungen nach Fristen, Bereichen und Ihren persönlichen Zielen optimieren können. Gleichzeitig prüfen Sie jede einzelne Anlageentscheidung über die Spannungsfelder des magischen Quadrates der Kapitalanlage.

Mantel
Als Mantel bezeichnet der Börsianer die Urkunde, die bei Aktien und Anleihen die Rechte des jeweiligen Wertpapiers verbrieft.

Marge
Die Marge dient als Sicherheitsleistung, damit ein Spekulant bei Engagements in Terminkontrakten auch bestimmte Verluste decken kann.

Margin Call
Entwickelt sich ein Terminkontrakt zu Ungunsten des Anlegers, bekommt er von seinem Margenkonto den Verlust abgezogen. Sinkt dadurch das Margenkonto unter die Erhaltungsmarge, so wird der Anleger aufgefordert Geld nachzuzahlen.

Market Maker
Als Market Maker werden offizielle Börsenmitglieder bezeichnet, die für bestimmte Wertpapiere Geld- und Briefkurse stellen und auf eigenes Risiko und Rechnung selbst handeln. Meist sind Banken oder Broker Market Maker.

Markt to Market
Mark-to-market beschreibt den börsentäglichen Bewertungsvorgang von offenen Positionen am Terminmarkt, wo Gewinne und Verluste ermittelt werden.

Mindestschluß
Als Mindestschluß bezeichnet man die Wertpapiermenge, die erreicht sein muß, damit eine Kursnotierung erfolgt. Bei Aktien beschreibt er die die Anzahl der notwendige Aktien, z.B. 50 Aktien für den variablen Handel; bei Anleihen den Nominalbetrag z.B. DM 3.000,-.

Minusankündigung
Eine Minusankündigung ist ein an der Deutschen Börse verwendeter Kurszusatz, der vom jeweiligen Makler nach fest definierten Regeln angegeben wird und im wesentlichen darauf hinweisen soll, daß aufgrund der vorliegenden Wertpapier-Orders mit markanten Kursverlusten zu rechnen ist. Gegenteil: Plusankündigung.

Mündelgeld
Als Mündelgeld bezeichnet man das Bargeld eines Minderjährigen, das unter der Aufsicht eines Vormunds ist. Dieser darf das Geld nur in sichere Wertpapiere investieren. Siehe mündelsichere Wertpapiere.

Mündelsichere Wertpapiere
Als mündelsichere Wertpapiere gelten Anlageinstrumente, bei denen von einem minimalen Risiko ausgegangen wird. Hierzu zählen festverzinsliche Wertpapiere der öffentlichen Hand, von Hypothekenbanken etc.

Mindestbeitrag
...zur Rentenversicherung beträgt monatlich: 1998 125,86 DM

Mindestrente
Allgemeine Mindestrenten gibt es im Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Höhe der Rente richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben.

Mittelbeitrag
Siehe hierzu: Rentenlexikon - Regelbeitrag für Selbständige

Mitwirkungspflicht
...besteht für jeden Versicherten (im Rahmen der Zumutbarkeit), der eine Leistung beantragt oder erhält, z.B. Mithilfe bei der Aufklärung der Versicherungszeiten oder kooperatives Verhalten bei einer Heil- oder Berufsförderungsmaßnahme, z.B. Duldung von Untersuchungen etc..

Management Buyout
Übernahme eines Unternehmens durch sein Management. Die bisherigen Aktionäre werden durch Aufkauf ihrer Anteile abgefunden. Die Finanzierung erfolgt im Regelfall durch Kreditfinanzierung aus Bankkrediten oder durch Anleiheemissionen (vgl. Junk Bonds). Die Kreditbesicherung erfolgt durch die umfangreichen Aktiva des Unternehmens. Management Buyout ist insofern lediglich eine Variante des Leveraged Buyout, da hier die Übernahme des Unternehmens unter Mitwirkung oder unter Ausschluß des Managements durch Dritte von außerhalb des Unternehmens erfolgt.

Management Shares
Aktien, die sich im Besitz des Vorstands und von führenden Mitarbeitern einer Aktiengesellschaft befinden. Sie werden häufig Angehörigen des Managements als Tantieme überlassen.

Mantelabtretungsvertrag
1. Bei Wertpapieren: Bezeichnung für die gefaltete Doppelseite der (eigentlichen) Wertpapierurkunde im Unterschied zum Bogen und Erneuerungsschein. In ihm ist bei Aktien und Kuxen das Mitgliedschaftsrecht, bei Anleihen das Forderungsrecht und bei Investmentanteilen das Miteigentumsrecht als Hauptrecht verbrieft. Zusammen mit dem Bogen stellt der Mantel die Urkunde der Wertpapiere dar; nur beide zusammen sind verkäuflich.2. Bei Gesellschaften: sämtliche Anteile einer Aktiengesellschaft, bergrechtlichen Gewerkschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die noch keine Geschäfte betreibt bzw. nicht mehr tätig ist oder sich in Liquidation befindet.

Margin
(Bareinschuß, Initial margin); Sicherheitsleistung (Einschuß oder Nachschuß), die zur Risikoabsicherung einer Terminposition zu stellen ist. Bei Futures wird zwischen Initial Margin und Variation Margin, die dem täglichen Gewinn- bzw. Verlustausgleich dient, differenziert. Bei Optionen ist die Hinterlegung der Margin nur bei Existenz einer Short Position erforderlich.

Mark to Market
Bezeichnung für den Prozeß der börsentäglichen Feststellung einer Risikoposition sowie ihres (teilweisen) Ausgleichs. Dies geschieht durch die preisliche Bewertung einer Position oder eines Portfolios auf Basis der relevanten aktuellen Parameter. Daran schließen sich die erforderliche Sicherheitenanpassung sowie die Gewinn- bzw. Verlustverrechnung an.

Market-Maker
1. Professioneller Börsenhändler, der gleichzeitig größere Mengen von Wertpapieren zu einem (relativ niedrigeren) Geldkurs nachfragt und zu einem (relativ höheren) Briefkurs anbietet und dadurch die Preisfindung der betreffenden Wertpapiere ermöglicht. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung des Market-Makers, dessen Gewinn in der Marge zwischen Geld- und Briefkurs besteht, sind für den Marktpartner drei Vorteile verknüpft: Erstens hat er unabhängig von der Marktlage stets einen Partner für den sofortigen Abschluß eines Geschäfts, zweitens ist die Bonität der Market-Maker unzweifelhaft und drittens kommt ein marktgerechter Kurs für die Transaktion zustande. Da die Market-Maker in harter Konkurrenz miteinander stehen, sind die von ihnen festgelegten Preise in der Regel marktnah. Im Falle falscher Kursfestsetzung kumulieren sich bei einem Market-Maker Angebots- oder Nachfragepositionen, während eine zu große Marge zwischen Geld- und Briefkurs sofort zu starkem Umsatzrückgang führt. Daher wird im Market-Maker 2. Marktteilnehmer der Deutschen Terminbörse. Er ist während der offiziellen Handelszeit dazu verpflichtet, jederzeit verbindliche Brief- und Geldkurse zu stellen.

Marktgängigkeit von Wertpapieren
ist gegeben, wenn regelmäßige hohe Tagesumsätze erfolgen. Dies setzt im Regelfall die Börsenzulassung zum amtlichen Handel mit allen damit verbundenen Bedingungen voraus.

Marktkapitalisierung
(Börsenkapitalisierung, Börsenwert); Marktpreis einer Aktiengesellschaft. Sie errechnet sich aus der Summe aller Aktien multipliziert mit deren Börsenkurs.

MDAX
Performance-Index für 70 variabel gehandelte Aktien des Mid-Cap-Segments. Die 70 Aktien sind jene Werte aus dem Dax 100 (Werte 31 - 100), die nicht durch den Dax erfaßt werden. Diese Aktien werden auch im Ibis-System gehandelt. MDAX ist ein Laufindex, der minütlich errechnet und publiziert wird. Der Index wird auf der Basis Ende 1987 gleich 1000 ermittelt.

Medium Term Notes
Schuldverschreibungen, die ein Laufzeitspektrum von unter einem Jahr bis zu dreißig Jahren aufweisen. Dies ist allerdings von den Usancen im jeweiligen Markt abhängig. Während in den USA Medium Term Notes im unteren Laufzeitbereich mit 270 Tagen durchaus nicht unüblich sind, müssen DM-Medium Term Notes eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren aufweisen. Medium Term Notes werden im Rahmen von Medium Term Notes Programmen emittiert und plaziert.

Mehrheitsaktionär
Bezeichnung für einen Aktionär (Großaktionär) oder eine einheitlich handelnde Aktionärsgruppe der oder die sich im Besitz von mindestens 50% des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft (Mehrheitsbeteiligung) befindet. Mittels des Stimmrechts kann der Mehrheitsaktionär einen tiefgreifenden Einfluß auf die AG ausüben. Das entscheidende Problem liegt im Ausgleich der möglichen Interessenkonflikte zwischen Mehrheitsaktionär, der Aktiengesellschaft und den Minderheitsaktionären.

Mehrstimmrechtsaktie
Aktie besonderer Gattung, die dem Eigentümer ein erhöhtes, z.B. 100-faches, Stimmrecht einräumt. Diese Aktien wurden in Deutschland immer in Form von vinkulierten Namensaktien ausgegeben. In Deutschland ist die Emission von Mehrstimmrechtsaktien grundsätzlich gem. § 12 (2) AktG unzulässig. Soweit Mehrstimmrechte noch existieren, erlöschen diese gem. § 5 (1) EGAktG am 1. Juni 2003, wenn nicht zuvor die Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens ¾ des bei der Beschlußfassung vertretenden Grundkapitals umfaßt, ihre Fortgeltung beschlossen hat. Hiervon unabhängig kann die Hauptversammlung gem. § 5 (2) EGAktG die Beseitigung der Mehrstimmrechte mit einer Mehrheit beschließen, die mindestens 50 v.H. des bei der Beschlußfassung vertretenden Grundkapitals bedarf.

M-Formation
idealisierte Kurs-Umsatzformation, die den Chartisten auf eine obere Trendumkehr hinweist.

MFIs
Abk. für Monetäre Finanzinstitute. MFIs umfassen drei Gruppen von Instituten:1. die Zentralbanken,2. die gebietsansässigen Kreditinstitute im Sinne des Gemeinschaftsrechts der EU. Diese sind definiert als Unternehmen, deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen und andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen (einschließlich der Erlöse aus dem Verkauf von Bankschuldverschreibungen an das Publikum) und Kredite auf eigene Rechnung zu gewähren.3. alle sonstigen gebietsansässigen Finanzinstitute, deren wirtschaftliche Tätigkeit darin besteht, Einlagen bzw. Einlagensubstitute von anderen Wirtschaftssubjekten als MFIs entgegenzunehmen und auf eigene Rechnung (zumindest im wirtschaftlichen Sinne) Kredite zu gewähren und/oder in Wertpapieren zu investieren. Hierzu sind insbesondere die Geldmarktfonds zuzurechnen .Vom MFI-Sektor wird der sog. Geldhaltungssektor abgegrenzt. Dieser besteht - mit Ausnahmen der Zentralregierungen - aus allen im Euro-Währungsgebiet ansässigen Nicht-MFIs. Zentralregierungen bilden einen geldneutralen Sektor (Ausnahme: Verbindlichkeiten von Zentralregierungen, die als Sonderposten in die Abgrenzung der monetären Aggregate mit einbezogen sind).

Mid Caps
Bezeichnung für die Aktien von gut eingeführten Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von 500 Mio. bis 2000 Mio. DM. In Deutschland werden alle Aktien aus dem Dax 100, die nicht zu den 30 Dax-Werten gehören (bzw. im Dax enthalten sind) in das Mid-Cap-Segment eingeordnet. Vgl: Dax, Blue Chips, Small Caps.

Minderheitsaktionär
Bezeichnung für einen Aktionär oder eine einheitlich handelnde Gruppe von Aktionären, dessen bzw. deren Aktienbesitz ausreicht, einen Minderheitenschutz in Anspruch nehmen zu können.

Mindestnennbetrag
Nennbetragsaktien (Nennwert-, Summenaktien) lauten auf eine festen Nennbetrag. Gem. § 8 (1) AktG beträgt der Mindestnennbetrag der Aktie einen Euro. Höhere Aktiennennbeträge müssen gem. § 8 (2) AktG auf volle Euro lauten. Gem. § 8 (3) AktG lauten Stückaktien auf keinen Nennbetrag. Die Stückaktien sind am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt. Dabei darf der auf die einzelne Aktie anteilige Anteil am Grundkapital einen Euro nicht unterschreiten.

Mindestreservepolitik
Im Rahmen der Mindestreservepolitik werden durch die EZB zwei grundsätzliche Zielsetzungen verfolgt. Einerseits sollen die Maßnahmen der Stabilisierung der Geldmarktsätze dienen, andererseirts sind sie ggf. auf die Verstärkung der strukturellen Liquiditätsknappheit im Bankensystem ausgerichtet. Zu diesem Zweck wurde von der EZB zunächst ein Mindestreservesystem installiert. Der EZB-Rat erließ am 1.12.1998 die EZB-Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht . Diese Verordnung regelt zugleich die Grundzüge des von der EZB angewendeten Mindestreservesystems.

MMI Aktienindex Optionsscheine
Kauf- oder Verkaufs-Optionsscheine vom Typ der American Option auf den Major Market Index (MMI), die der Marktlage entsprechend von der Emittentin ausgestattet werden.

Modifizierte Duration (MD)
(Modifizierte Macauly-Duration, Hicks-Elastizität); demonstriert die Barwertänderung eines Investments (im Regelfall einer Schuldverschreibung) in Reaktion auf eine Änderung des Marktzinssatzes.

Momentum
Trend- und Einzelwertindikator, der in der technischen Wertpapieranalyse Verwendung findet, indem er Kursveränderungen aus dem Vergleich Kurswert (Indexwert) zum Durchschnittskurs (Durchschnittsindex) einer vorhergehenden Periode (10 Tage, 30 Tage, 12 Monate) demonstriert. Ein steigendes Momentum wird als positiver Marktrend, ein fallendes Momentum als negativer Markttrend gedeutet.

Monetäres Aggregat
Kann definiert werden als die Summe des Bargeldumlaufs zuzüglich der ausstehenden Beträge bestimmter Verbindlichkeiten von Finanzinstituten, die einen einen hohen Geldgrad oder eine hohe Liquidität (i.S. von Geldnähe) im weitesten Sinne aufweisen. Das Eurosystem hat eine eng gefaßte (M1), eine "mittlere" gefaßte (M2) und eine weit gefaßte Geldmenge (M3) festgelegt. Diese Aggregate unterscheiden sich hinsichtlich des Geldgrads der einbezogenen Aktiva (vgl. Geldmenge).

Money Market Fund
Geldmarktfonds in den USA, die in kurzfristige Geldmarkttitel investieren. Die Fondsgesellschaften arbeiten eng mit Kreditinstituten und Versicherern zusammen. Kapitalanleger erhalten auf ihre Kapitalanlagen im Vergleich zu alternativen (kurzfristigen) Investitionsmöglichkeiten eine höhere Verzinsung. Außerdem haben die Anleger die Möglichkeit, Schecks gegen ihre Einlagen auszustellen, wodurch sich der Liquiditätsgrad der Einlagen erhöht.

Moral Suasion
Notenbankpolitisches Instrument, mit Hilfe dessen durch die Vertreter der Notenbank versucht wird, durch "gütliches Zureden" die Einsichtsfähigkeit der verantwortlichen Personen der Kreditwirtschaft zu beeinflussen. Hierdurch soll (ohne Druck) ein ihren Vorstellungen konformes Verhalten der Kreditinstitute erreicht werden.

MSCI-Index
börsentäglich veröffentlichter Aktienindex, der vom Morgan Stanley Capital International publiziert wird. Der MSCI-Aktienindex wird auf Laspeyres-Basis berechnet. Er basiert auf 1470 Aktienkursen aus 20 Ländern und repräsentiert ca. 60% der Börsenkapitalisierung dieser Länder. Der MSCI-Aktienindex wird als Weltindex sowie in Form regionaler Indices (Nordamerika, Europa, Nordische Länder, Pazifik sowie Ferner Osten; 20 Länder-Indices und 38 Branchen-Indices) publiziert.

Mündelsichere Papiere
in § 1807 BGB festgelegte und als besonders risikolos und wertbeständig erachtete Werte:sichere Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden;verbriefte Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland oder gegen ein Bundesland sowie Schuldbuchforderungen;verbriefte Forderungen, deren Verzinsung von der Bundesrepublik oder von einem Land gewährleistet ist;Wertpapiere (insbesondere Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen, sofern sie zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind; ferner verbriefte Forderungen gegen eine kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, wenn sie zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind);Anlagen bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, die zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind.Nach der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen sind zur Anlegung von Mündelgeld alle Schuldverschreibungen geeignet, die von einer Hypothekenbank im Sinne des Hypothekenbankgesetzes, von einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt im Sinne des Pfandbriefgesetzes und von einer Schiffpfandbriefbank im Sinne des Schiffsbankgesetzes ausgegeben worden sind. Ferner sind mündelsicher gewisse Schuldverschreibungen der Deutschen Genossenschaftskasse, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank.