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Nennwertaktie
Nennwertaktien lauten auf einen bestimmten in Geld ausgedrückten Nennbetrag, der mindestens DM 50,-- betragen muß. Sie dürfen nicht unter pari (= unter Nennwert) ausgegeben werden.

Namensaktien
Übertragungsmodalität: Namensaktien lauten auf den Namen des Aktionärs, der im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen werden muß. Sie sind gebo- rene Orderpapiere und werden durch Indossament, Übergabe und Umschreibung im Aktienbuch übertragen.

Null-Kupon-Anleihe
Der Zerobond ist eine Sonderform des festverzinslichen Wertpapiers, bei der keine Zinsen ausgezahlt werden. Statt dessen bekommt der Anleger am Ende der Laufzeit mehr Geld zurück, als er für den Kauf der Papiere aus- gegeben hat. Zerobonds werden als ab-/aufgezinste Wertpapiere ausgegeben. Beim Abzinsungspapier sind die Zinsen beim Kauf bereits abgezogen, sa daß der Ausgabekurs unterhalb des Nennwertes liegt, während die Rückgabe zum Nennwert erfolgt. Aufzinsungspapiere werden zum Nennwert begeben und zu einem um Zins und Zinseszins erhöhten Betrag eingelöst. Zerobonds werden in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich von Banken ausgegeben.

no-load-funds
Fonds, die ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlages gekauft werden können. Diese Fonds sind interessant für Anleger, die häufiger zwischen Fonds wechseln oder ihr Geld "kurzparken" möchten. Für Anleger mit längerem Anlagehorizont eignen sich diese Fonds jedoch weniger, da die Verwaltungskosten bei diesen Fonds meist höher sind als bei Fonds mit Ausgabeaufschlag.

Negativer thesaurierter Ertrag
Wenn die Kosten (Verwaltungsgebühr u.a.) die steuerpflichtigen Erträge (Zinsen, Dividenden u.a.) übersteigen, ergibt sich ein "negativer Ertrag". Da die Ausschüttung eines negativen Geldbetrags nicht möglich ist, werden negative Erträge grundsätzlich thesauriert. Der Anteilinhaber kann die negativen Erträge innerhalb der Einkunftsart "Einkünfte aus Kapitalvermögen" verrechnen oder mit anderen Einkunftsarten (z.B.: Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit") innerhalb des gleichen Veranlagungszeitraumes ausgleichen. Die Situation entspricht also einem Überschuß der Werbungskosten über die Einnahmen.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Anleger, die - aufgrund entsprechend geringer Einkünfte - nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können bei ihrem Wohnsitz-Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Wird diese rechtzeitig vor Ausschüttung dem depotführenden Kreditinstitut vorgelegt, behält dieses bei Ausschüttungen keine Zinsabschlagsteuer ein und zahlt das Körperschaftsteuerguthaben sofort aus. Bei thesaurierenden Fonds können die Beträge sofort wiederangelegt werden.

Nennwert
Der Nennwert gibt bei einer Aktie den Wert an, mit dem die Aktie am Grundkapital beteiligt ist. In Deutschland gibt es Aktien mit einem Nennwert von DM 50 und DM 5.

Nominalzins
Der Nominalzins entspricht bei einer Anleihe dem Kupon. Beim Realzins dagegen wird die reale Verzinsung ermittelt, indem z.B. Inflationsraten gegengerechnet werden.

Nachversicherung
...ist durchzuführen, wenn ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne daß er eine Versorgung erhält. Die Behörde hat für die Zeit, in der der Beamte versicherungsfrei war, Pflichtbeiträge nachzuzahlen.

Nachschußpflicht
gesetzlich, satzungsmäßig oder vertraglich festgelegte Verpflichtung für Gesellschafter, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu ihrer Einlage noch einen Nachschuß, der beschränkt oder unbeschränkt sein kann, zu leisten (häufig bei der Sanierung).1. Nachschußpflicht bei der GmbH: Gemäß § 26 GmbHG kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, daß die Gesellschafter über den Betrag der Stammeinlage hinaus die Einforderung von Nachschüssen beschließen können. Dabei ist eine Beschränkung der Nachschußpflicht möglich. Wird eine unbeschränkte Nachschußpflicht beschlossen (§ 27 Abs. 1 GmbHG), so kann sich der Gesellschafter dadurch von ihr befreien, daß er innerhalb eines Monats nach der Aufforderung zur Einzahlung seinen Geschäftsanteil, falls er vollständig einbezahlt ist, der Gesellschaft zur Befriedigung aus demselben zur Verfügung stellt (Abandonnierung).2. Nachschußpflicht bei Genossenschaften: Nach §§ 105 ff. Genossenschaftsgesetz sind die Genossen dann zum Nachschuß verpflichtet, wenn der Konkursfall vorliegt und die Konkursmasse zur Befriedigung der Gläubiger nicht ausreicht. Bei der eGmbH liegt eine beschränkte Nachschußpflicht vor, bei der eGmuH ist sie unbeschränkt.3. Nachschußpflicht war auch bei der bergrechtlichen Gewerkschaft gegeben. Insbesondere bei Kapitalbedarf oder Verlustabschlüssen konnten die Eigentümer der Kuxe zu Nachschüssen, auch als Zubuße bezeichnet, verpflichtet werden. Die Höhe der Nachschüsse wurde jeweils von der Gewerkenversammlung festgelegt. Durch Abandon (Aufgabe des Kuxes) konnten sich die Gewerken der Nachschußpflicht entziehen.Keine Nachschußpflicht besteht bei OHG, KG, KGaA und AG.

Naked Position
Bezeichnung für eine ungedeckte Option oder eine offene Position, die nicht durch Hedging gesichert ist.

Namensaktie
Aktie, die auf den Namen des Inhabers lautet (geborenes Orderpapier). Der Aktionär muß in das Aktienbuch der AG eingetragen sein, da nur die in das Aktienbuch eingetragene Person Aktionärsrechte ausüben kann. Nach Indossierung und Übergabe muß der Gesamtvorgang gem. § 68 AktG dem Vorstand der AG angezeigt werden. Dieser veranlaßt dann die Eintragung in das Aktionärsbuch. Wird der Übertragungsvorgang an die Zustimmung des Vorstands per Satzung erschwert, liegen vinkulierte Namensaktien vor. Die Anwendung dieses Aktientyps dient dem Schutz vor Überfremdung und findet sich oft bei Versicherungs-Aktien-Gesellschaften. Diese Unternehmen brauchen i.d.R. zum laufenden Geschäftsbetrieb keine sehr hohe Kapitalausstattung, weswegen die Aktien dieser Gesellschaften in der Regel nicht voll eingezahlt sind. Insofern ist der Überfremdungsschutz zwingend notwendig, da zur Übernahme ein vergleichsweise geringer Kapitaleinsatz notwendig wäre. In zwei Fällen (§ 55 (1) und § 110 AktG) schreibt der Gesetzgeber die Emission vinku Aktien müssen als Namensaktien ausgegeben werden, wenn sie vor Einzahlung des vollen Einlagebetrages (Nennwert oder Nennwert plus Agio) ausgegeben werden. Werden Aktien als Nebenverpflichtungsaktien (§ 55 (1) AktG) emittiert oder ist ihren Inhabern ein Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat eingeräumt (§ 101 AktG), müssen diese als vinkulierte Namensaktien emittiert werden.

NASDAQ
(National Association of Securities Dealers Automated Quotations); Bezeichnung für ein US-amerikanisches Kommunikationssystem. NASDAQ hat die Aufgabe, die Geld- und Briefkurse für über 5000 Aktien, die market-maker stellen, über ein zentrales Computersystem landesweit anzuzeigen. Diese Aktien werden im over-the-counter-market gehandelt. Die Kurse können von allen NASDAQ-Mitgliedsfirmen jederzeit abgefragt werden. NASDAQ erhöht somit die Markttransparenz erheblich und ermöglicht zugleich landesweit Abschlüsse zu den günstigsten Brief- und Geldkursen. Der Handel erfolgt bei Aufträgen bis zu 500 Stück im Regelfall automatisch über das NASDAQ-Computersystem. Aufträge über 500 Stück werden im telefonischen Direktkontakt abgewickelt, was bei Orders unter 500 Stück grundsätzlich auch möglich ist.

Nebenplatz
Ort, an dem im Gegensatz zum Bankplatz die Deutsche Bundesbank keine Zweiganstalt unterhält.

Nebenwerte
Bezeichnung für die Aktien kleiner Aktiengesellschaften, in denen an der Börse nur geringe Umsätze getätigt werden.

Nettodividende
(Brutto-) Dividende abzüglich Kapitalertragsteuer.

Neuer Markt
Handelssegment der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) für Aktien kleiner und mittlerer wachstumstarker Unternehmen aus Branchen mit innovativen Produkten oder Dienstleistungen. Zulassungsvoraussetzungen für Emittenten des Neuen Marktes:Emissionsvolumen mindestens 10 Mio. DM;Streubesitz möglichst (mindestens) 25 (15) Prozent;ausschließlich Stammaktien;Verpflichtung eines Betreuers zum Handel;Emissionsprospekt nach internationalen Standards;Haltepflicht der Aktionäre mindestens sechs Monate;Akzeptanz des Übernahmekodex;Publikationen in deutscher und englischer Sprache; Emission möglichst über 50 Prozent aus Kapitalerhöhung.Folgepflichten des Emittenten: Quartals- und Jahresberichte nach IAS bzw. US-GAAP sowie regelmäßige Analysten- und Investorenveranstaltungen.

Nicht-MFIs
sind alle im Euro-Währungsgebiet ansässigen privaten Haushalte, nicht-finanzielle Kapitalgesellschaften und Finanzinstitute, die keine MFIs sind, sowie Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Zentralregierungen bilden einen geldneutralen Sektor (Ausnahme: Verbindlichkeiten von Zentralregierungen, die als Sonderposten in die Abgrenzung der monetären Aggregate mit einbezogen sind).

Nikkei 225 Aktienindex
marktgewichteter japanischer Aktienindex, der aus 225 japanischen Werten mit hoher Marktkapitalisierung ermittelt wird.

Nikkei Index
Bezeichnung für eine Reihe von japanischen Aktienindices. Im Normalfall dürfte bei einem fehlenden näheren Hinweis der Nikkei 225 Aktienindex gemeint sein.

Non-underwritten Facility
Plazierungsvereinbarung ohne Übernahmeverpflichtungen; Variante der Note-Issuance Facility ohne Absicherungsfazilität. Dies bedeutet, daß die Banken eine Eintrittsverpflichtung bei der Notenemission im Rahmen der Plazierungsbemühungen nicht abgeben. Das Plazierungs- und Anschlußfinanzierungsrisiko verbleibt somit beim Schuldner. Somit eignen sich Non-underwritten Facilities generell nur zur Finanzierung kurzfristigen Kapitalbedarfs. Die Finanzierungskosten sind für diesen Fall extrem niedrig, da sie neben dem Referenzzinssatz plus Aufschlag nur eine geringe Händlerprovision (Dealer Fee) umfassen.

Notenbank
(Währungsbank, Zentralbank, Zentralnotenbank); Institution einer Volkswirtschaft oder eines Wirtschaftsraums, die zum Zweck staatlicher Währungshoheit, die ihr übertragen worden ist, als anerkannte Währungsautorität fungiert und zudem oft unternehmerisch disponiert. In erster Linie wird die Währungsbank die Volkswirtschaft oder den Wirtschaftsraum mit Zentralbankgeld versorgen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sichern. Ansonsten werden im Rahmen der Notenbankpolitik die Ziele Geldwertstabilität, Vollbeschäftigung sowie Zahlungsbilanzausgleich angestrebt. Dabei erscheint die Realisierung aller Ziele zum gleichen Zeitpunkt und/oder über einen mehr oder weniger langen Zeitraum hinweg unmöglich. Zur Zielerreichung setzt die Zentralbank das notenbankpolitische Instrumentarium ein.Neben ihren originären Aufgaben hat die Zentralbank i.d.R. die Politik der jeweiligen Regierung(en) zu unterstützen und im Rahmen der Bankenaufsicht mitzuwirken oder diese eigenständig zu übernehmen. Im Eurosytem fungiert die Europäische Zentralbank (EZB) als Notenbank. Die notenbankpolitischen Maßnahmen der EZB umfassen die Offenmarktpolitik und die Mindestreservepolitik. Der EZB-Rat ist zuständig für die Geldpolitik, das Direktorium setzt die getroffenen Entscheidungen um.

Notierung
Bezeichnung für den festgestellten Börsenkurs (-preis).

Notional Bond
(fiktive Anleihe, Hypothetical Bond, Nominal Bond, Synthetische Anleihe); Bezeichnung für eine künstliche, d.h. gedachte Anleihe. Notional Bonds finden in ihrer standardisierten Form bei einer hypothetischen (fiktiven) Ausstattung mit Festzins und fester Laufdauer als Referenzgut für Futures auf Anleihen Verwendung.

Nummernkonto
wird im Bankbetrieb nicht unter dem Namen und der Anschrift des Kunden sondern lediglich unter der Kontonummer geführt. Bei Kontoeröffnung wird im Gegensatz zum anonymen Konto eine Identitätsprüfung durchgeführt. Die Verbindung zwischen Kontonummer und Kontoinhaber ist nur einem beschränkten Kreis leitender Mitarbeiter einer Bank bekannt. Da bei Kontoverfügungen eine Identitätsprüfung durchgeführt wird, ist die Sicherheit größer als beim anonymen Konto. Die Diskretion von Nummernkonten wird entscheidend dadurch tangiert, inwieweit bei zivil- und strafrechtlichen Delikten im Rahmen von Auskunfts- und Rechtshilfeersuchen Einblick verlangt werden kann. Nummernkonten haben in der Schweiz und in Luxemburg eine besondere Bedeutung erlangt.

NYSE
Abk. für New York Stock Exchange.

NYSE Composite Index
Bezeichnung für einen anerkannten US-amerikanischen Börsenindex, dessen Portefeuille dem Gesamtwert des New York Stock Exchange (NYSE) Marktes entspricht. Der Index umfaßt 1505 notierte Aktien, die nach dem Marktwert der Einzelwerte gewichtet sind.Beim NYSE Composite Index Handel auf Termin (vgl. Financial Futures) wird der Kontrakt wie der Index notiert. Der Kontraktwert ergibt sich aus der Multiplikation des aktuellen Indexes mit dem Faktor 500. Die kleinstmögliche Änderung des Indexes, die sich als Kursänderung des Futures-Kontrakts niederschlägt, beträgt 0,05 Indexpunkte = 25 0Tägliche Schwankungsbegrenzung des Preises: keine; Kontraktmonate: März, Juni, September, Dezember;Letzter Handelstag: vorletzter Geschäftstag des Abwicklungsmonats;Abwicklungstag: letzter Geschäftstag des Abwicklungsmonats;Abwicklung: Barabwicklung auf Basis der Differenz, die sich aus dem Abwicklungspreis des vorletzten Handelstages und dem Wert des NYSE Composite Index zum Handelsschluß am letzten Handelstag ergibt.