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Aktienfonds
Ein Investmentfonds, der überwiegend in Aktien anlegt. Aktienfonds sind für Sparer mit dem primären Ziel "Wertsteigerung" interessant. Sie tragen zwar ein etwas größeres Risiko, haben dafür aber auch größere Chancen auf Wertsteigerung. Aufgrund der breiten Anlagestreuung eines Aktienfonds ist die Anlage in Aktienfonds-Zertifikaten sicherer als eine Direktanlage. Außerdem kann der Anleger seinen Aufwand an Fachwissen, Zeit und entsprechendem Vermögen im Vergleich zur Direktanlage geringer halten. Bei Aktienfonds kann man eine Reihe von verschiedenen Anlageschwerpunkten unterscheiden, so z.B. Fonds, die nur Aktien einer bestimmten Branche, eines bestimmten Landes, bestimmter Regionen oder Aktien eines bestimmten Börsenindex erwerben.

Anlagepolitik
Anlagepolitik dient der Realisierung der Anlageziele. Zum Instrumentarium gehören z.B. die Auswahl der Wertpapiere, die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte und die Steuerung der Barreserve. Die Anlagepolitik deutscher Fonds muß sich im Rahmen gesetzlicher und vertragsmäßiger Vorschriften bewegen.

Anlagezielfonds
Ein unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten exakt definiertes Sondervermögen im Hinblick auf eine bestimmte Zielsetzung, z. B. längerfristiger Kapitalaufbau (Altersvorsorge). Besonderheit ist das festgelegte Verhältnis zwischen Anlagemedien (z. B. von Aktien und Renten).

Anteilwert
Der Wert eines Anteils errechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögens dividiert durch die Gesamtzahl der ausgegebenen Anteile und ist abhängig vom Börsenkurs der zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere. Der Anteilwert wird börsentäglich errechnet und veröffentlicht, er entspricht dem Preis, den der Anleger bei Rückgabe seiner Anteile erhalten würde (Rückgabepreis). Anteilwert plus Ausgabeaufschlag ergeben den Ausgabepreis, der ebenfalls börsentäglich veröffentlicht wird.

Ausgabeaufgeld
Die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis bezeichnet man als Ausgabeaufgeld (Ausgabeaufschlag). Das Ausgabeaufgeld dient u.a. der Deckung der Vertriebskosten sowie der Aufrechterhaltung der Leistungserstellung durch die Investmentgesellschaft.

Ausgabepreis
Preis, der beim Kauf von Fondsanteilen zugrunde gelegt wird. Anteilwert (Rücknahmepreis) + Ausgabeaufgeld = Ausgabepreis

Ausschüttung
Bei einem ausschüttenden Investmentfonds werden ordentliche und ggf. außerordentliche Erträge (siehe Erträge) in der Regel einmal pro Jahr ausgeschüttet. Die Erträge werden bis zum Ausschüttungstag im Fondsvermögen angesammelt und erhöhen damit im Jahresverlauf den Anteilwert. Durch die erfolgte Ausschüttung vermindert sich der Anteilwert am Ausschüttungstag um exakt den Ausschüttungsbetrag.Meist werden bei Fonds die ordentlichen und ggf. außerordentlichen Erträge einmal jährlich vom Fondsverwalter an den Anleger in Form einer Ausschüttung weitergegeben. Ordentliche Erträge setzen sich je nach Fonds aus Dividenden, Zinsen oder Mieten zusammen, außerordentliche Erträge enthalten Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren oder Grundstücken. Genau wie bei Aktien bewirkt eine Ausschüttung einen Rückgang des Fondspreises. Und zwar wird am Tag der Ausschüttung (Ex-Tag) der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen, wodurch sich bei einer gleichbleibenden Anzahl von Anteilen ein niedrigerer Fondspreis errechnet. Handelt es sich dagegen um einen thesaurierenden Fonds, dann werden die Erträge nicht direkt an den Anleger ausgeschüttet. In diesem Fall werden die Erträge automatisch in den Fonds des Anlegers neu investiert. Die Ausschüttung eines Investmentfonds setzt sich zusammen aus einem zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil, sonstigen Erträgen sowie bei deutschen Fonds mit inländischen Aktien gegebenenfalls noch einer Körperschaftsteuergutschrift.

Auszahlplan
Auch Entnahmeplan. Bei einem Auszahlplan erhält der Anleger aus einem bestimmten Investmentvermögen (meist über 30.000 DM) regelmäßige Zahlungen. Der auszuzahlende Betrag wird durch Verkauf der entsprechenden Anzahl von Anteilen finanziert. Die Anleger lassen sich entweder ihr Kapital plus Erträge über einen festgesetzten Zeitraum auszahlen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder sie entnehmen ausschließlich die Kapitalerträge auf unbegrenzte Zeit (Auszahlplan mit Kapitalerhalt). Auszahlpläne sind besonders als zusätzliche Altersversorgung geeignet. Zuzahlungen, zusätzliche Auszahlungen oder die Auflösung des Investmentdepots sind jederzeit möglich.

Absicherung
Die Kurse der Aktien, Renten und Devisen unterliegen Schwankungen, die mit Hilfe von modernen Finanzinstrumenten (Futures, Optionen, Swaps) im Fondsvermögen abgesichert werden können.

Aktie
Wertpapier, in dem das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft ist. Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist Miteigentümer an den Vermögenswerten des Unternehmens und am Gewinn (Dividende) beteiligt - aber auch an Kursrückschlägen. Langfristig gesehen übertrifft die Rendite von Aktien jedoch die anderer Vermögensanlagen.

Anteilschein
Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft dokumentiert sind. Der Anteilschein bzw. das Investment-Zertifikat ist eine Urkunde, die dem Inhaber das Miteigentum am Fondsvermögen verbrieft.Auch: Investment-Zertifikat.

Aufgeld
Ein anderer Begriff für Ausgabenaufschlag oder Ausgabepreis

Ausgabeaufschlag
Einmalige Gebühr, die bei dem Erwerb von Fondsanteilen anfällt.

Ausgabeaufschlagfreie Fonds
Bei diesen Fonds werden anstelle des sonst üblichen -> Ausgabeaufschlages eine höhere laufende -> Verwaltungsvergütung sowie z.T. auch eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Fonds ohne Ausgabeaufschlag (Typ O) sind geeignet für bewegliche Investoren, die kurz investieren oder einfach öfter wechseln möchten.

Aktiengesellschaft
Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter über den Kauf von Aktien am Grundkapital beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Beteiligung. Mit seinem Stimmrecht in der Hauptversammlung der AG hat der Aktionär die Möglichkeit, auf Unternehmensentscheidungen in begrenztem Umfang einzuwirken. Auf Hauptversammlungen wird u.a. über die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden.

Aktienkurs
Preis einer Aktie, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet und sich dementsprechend börsentäglich ändern kann. Angebot und Nachfrage werden beeinflußt durch die gesamtwirtschaftliche Situation, die Branchenperspektive, die Gewinn- und Zukunftsaussichten der Aktiengesellschaft, aber auch durch Währungsschwankungen u.v.m.

Altersvorsorgensondervermögen
Investmentfonds, die sich besonders zur Altersvorsorge eignen. Alle Fonds, die das Siegel AS tragen, gehören dazu. Sie zielen aufüberdurchschnittliche Wertsteigerung bei vertretbarem Risiko und legen dieGelder der Investmentsparer überwiegend in Aktien und OffenenImmobilienfonds an. Sie bieten Sparpläne über mindestens 18 Jahre oderbis zum 60. Lebensjahr sowie Auszahlpläne, mit denen der Anleger sichquasi eine "zweite Rente" schafft. AS können mit Versicherungsschutzkombiniert werden.

Anlage AUS
Weisen deutsche Investmentfonds ausländische Bruttoerträge aus, auf die eine anrechenbare ausländische Quellensteuer entfällt, muß der Anleger im Rahmen seiner Steuererklärung zusätzlich die Anlage AUS ausfüllen. Dann wird ihm diese Steuer angerechnet bzw. auf Wunsch bei der Ermittlung des Gesamtbetrags seiner Einkünfte abgezogen.

Anlage E
Für Personen, deren Erwerbsbezüge bestimmte Grenzbeträge nichtübersteigen, ist die Anlage E gedacht. In ihr sind - wenn keine AnlageKSO abgegeben wird - die Einnahmen aus Kapitalvermögen (also auchaus dem Besitz von Investmentanteilen) abzüglich der Werbungskosten einzutragen.

Anlage KSO
In der Anlage KSO werden im Rahmen der Steuererklärung die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgeführt. Diese Anlage muß ausgefüllt werden, wenn die Einnahmen über 6.100 DM ( Sparerfreibetrag von 6.000 DM plus Werbungskostenpauschbetrag von 100 DM) bzw. 12.200 DM bei gemeinsam Veranlagten lagen. Bei Einnahmen unter dieser Grenze ist sie auszufüllen, wenn Körperschaftsteuer gutgeschrieben wurde oder ein Steuerabzug vom Kapitalertrag (beispielsweise Zinsabschlag) vorgenommen wurde, weil zum Beispiel kein Freistellungsauftrag bzw. der Freistellungsauftrag nicht in ausreichender Höhe erteilt wurde.

Anlageberater
Personen, die Anlegern gewerbsmäßig Empfehlungen zum Kauf, zum Halten oder zum Verkauf bestimmter Kapitalanlagen geben.

Anlagekonto
Konto, das ausschließlich für den Erwerb und die Verwahrung von Fondsanteilen bestimmt ist und dem Anleger ermöglicht, durch Einzahlungen in beliebiger Höhe und in beliebigen Zeitabständen Investmentanteile zu erwerben. Merkmale: stückweise Kontoführung, Gutschrift auch von Anteilsbruchteilen, kostenlose oder kostengünstige Wiederanlage der Gesamtausschüttung.

Anlagepolitik
Die Anlagepolitik bestimmt die Details der Anlage - entsprechend den Anlagezielen (hohe Ausschüttungen, hohe Kurschancen etc.) und dem Fondstyp (Aktien-, Rentenfonds u.a.). Sie umfaßt u.a.: die Auswahl der Wertpapiere nach Wertpapierarten, nach Ländern, nach Branchen die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte die Bestimmung des Anteils einzelner Wertpapiere am Fondsvermögen und die Bestimmung der liquiden Mittel.

Anlegerschutz
Grundgedanke des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), um den Anleger vor Vermögensverlusten oder nicht kalkulierbaren Risiken zu schützen.

Anteil
Kleinster Teil des Fondsvermögens, über den ein Anteilschein ausgestellt ist. Zum Wert des Anteils siehe Anteilswert.

Arbeitnehmersparzulage
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam anlegen (siehe vermögenswirksame Leistungen, auch VL abgekürzt). Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 27.000 DM bei Ledigen bzw. 54.000 DM bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage.Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen. Die Investment-Gesellschaften erstellen auf Verlangen ihren VL-Anlegern eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge, die der Erklärung beizufügen ist. Gezahlt wird die festgesetzte Zulage nicht wie in der Vergangenheit jährlich, vielmehr werden alle gewährten Einzel-Zulagen komplett mit Ablauf der Sperrfrist an die Investment-Gesellschaft oder das Kreditinstitut, das die VL-Konten führt, überwiesen.

Ausländischer Bruttoertrag
Ausländische Bruttoerträge sind Erträge, die Investmentfonds aus ausländischen Anlagen beziehen. Diese unterliegen - sofern sie nicht von inländischen Steuern freigestellt sind - ebenfalls der Besteuerung. Wurde auf diese Erträge bereits eine ausländische Quellensteuer einbehalten, kann diese bei deutschen Fonds auf Antrag (siehe Anlage AUS) auf die Einkommensteuer angerechnet werden bzw. bei Ermittlung der Gesamteinkünfte abgezogen werden.

Ausländische Quellensteuer
In verschiedenen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer. Investmentfonds, die solche Papiere in ihrem Portefeuille halten, erhalten die Erträge gemindert um diese Quellensteuer. Der Fonds kann die im jeweiligen Ausschüttungsland einbehaltene Quellensteuer nicht anrechnen. Über die einbehaltene anrechnungsfähige Steuer wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Anleger können sich damit im Rahmen ihrer Steuerveranlagung - einzutragen in die Anlage AUS - die auf die ausländische Bruttoerträge einbehaltene Quellensteuer anrechnen beziehungsweise bei der Ermittlung des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte auf Wunsch abziehen lassen. Eine Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich.

Aktienanalyse
Die Aktienanalyse ist ein Verfahren zur Bewertung der Ertragskraft eines Unternehmens bzw. der Kurschancen der entsprechenden Aktie. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Kauf bzw. Verkauf von Aktien.Die Aktienanalyse kann prinzipiel auf zwei Arten erfolgen: Bei der Fundamentalanalyse wird eine Aktiengesellschaft aufgrund von Kennzahlen bewertet. Wichtigste Größen sind hierbei die Profitabilität (Erträge), die Finanzkraft (Cash-Flow / Zinsaufwendungen etc.), Kurs-Gewinn-Verhältnis (siehe KGV), Wachstumschancen und konjunkturelle sowie fiskalpolitische Rahmenbedingungen. Mit diesen Informationen wird versucht, die Geschäftstätigkeit und deren Rentabilität zu prognostieren und daraus Chancen auf Kursgewinne abzuleiten. Bei der technischen Analyse treten Unternehmenskennzahlen in den Hintergrund. Die sogenannten Chartisten orientieren sich an der graphischen Darstellung der historischen Kursverläufe und leiten aufgrund von Indikatoren und charttypischen Formationen Aussagen über mögliche Kursentwicklungen ab.

Aktienmarkt
Allgemeine Bezeichnung für sämtliche Organisationsformen des Aktienhandels. Der Aktienhandel findet börslich (Parketthandel) oder außerbörslich (Telefonhandel und IBIS-Handel) statt. Der Aktienmarkt in Deutschland unterscheidet den amtlichen Handel, geregelten Markt, den Freiverkehr sowie seit Anfang 1997 den Neuen Markt.

Abzinsungspapier
Ein Abzinsungspapier ist ein Wertpapier, bei dem die Zinsen beim Kauf vom zu zahlenden Preis abgezogen werden.

Agio
(Agio = Aufgeld) Das Agio ist die Differenz zwischen dem nennwert und dem tatsächlichen Kurswert eine Wertpapieres. Meist wird es in Prozent des Nennwertes ausgedrückt.

Arbitrage
Wird ein Wertpapier an zwei Börsen zu unterschiedlichen Kursen gehandelt, so kann beim Kauf an der einen und Verkauf an der Börse aufgrund der Dif- ferenz ein Gewinn/Verlust erzielt werden. Dies ist der Arbitragegewinn.

Anleihe
Die Anleihe ist ein Sammelbegriff für alle verzinslichen Schuldverschrei- bungen mit vereinbarter Laufzeit.
Abfindung
Wird eine Aktiengesellschaft von einer zweiten übernommen, so ist die kaufende Gesellschaft verpflichtet, den freien Aktionären eine Abfindung anzubieten. Dies kann in Form eines Aktientauschs geschehen, d.h. die Aktionäre des gekauften Unternehmens erhalten Aktien der kaufenden Gesellschaft, oder sie erhalten eine Barabfindung.

Abgeld
Das Abgeld, meist ein in Prozent ausgedrückter Abschlag vom Nennwert eines neu herausgegebenen Wertpapiers, gibt an, um wieviel der Preis / Kurs den Nennwert des Wertpapiers untersteigt. Bei Optionsscheinen gibt das Abgeld den Prozentsatz wieder, um den der Kauf einer Aktie mit Hilfe des Optionsscheins den aktuellen Aktienkurs unterschreitet.

Abschlag
Bei Börsenkursen ergibt sich ein Abschlag durch die Subtraktion einer ausgeschütteten Dividende oder durch einen Fortfall eines Bezugsrechts vom aktuellen Kurswert der Aktie. Im ersten Fall entspricht ein Dividendenabschlag genau der Dividendenhöhe (die Kursnotiz erhält den Zusatz "ex Div"); im zweiten Fall entspricht der Bezugsrechtsabschlag dem Wert des Bezugsrechts am Vortag (die Kursnotiz erhält den Zusatz "ex Br").

Absichern
Hedging: Durch den Kauf bzw. Verkauf von Derivaten (Futures, Optionen, Swaps) können bestehende Wertpapierpositionen gegen negative Kursentwicklungen abgesichert werden.

Abwertung
Eine Maßnahme zur Stabilisierung eines Währungskurses durch die Notenbank. Eine Abwertung bewirkt einen geringeren Außenwert der Währung (Kaufkraftparität), was Exporte günstiger und Importe teurer macht.

Aadditional marging
(engl.: Nachzahlungsforderung) Fällt der Nettowert eines Kontos für Terminmarkt-Engagements unter die Erhaltungsmarge (maintenance margin / -level), so muß im Rahmen einer Nachzahlungsforderung Geld nachgeschossen (d.h. überwiesen) werden.

Ad hoc
Kursbeeinflußende Unternehmensmeldungen werden von Aktiengesellschaften im Rahmen von Ad-hoc Meldungen gemäß § 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes (WphG) publiziert. Ad-hoc Meldungen sollen eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleisten.

Adjustierung
Bei Aktiensplits und Kapitalerhöhungen müssen historische Kursdaten, die für die Chart-Analyse benutzt werden, rückwirkend neu berechnet werden. Diesen Vorgang nennt man Adjustierung.

ADRs
ADR's =American Depository Receipts. ADR's werden an einer Börse stellvertretend für eine Aktie gehandelt.

AktG
Das AktG ist die juristische Grundlage für Aktiengesellschaften. Es regelt deren Gestaltung und deren Organe (Aufsichtsrat, Vorstand, Aktionärsrechte etc.).

Aktienindex
Ein Aktienindex ist eine Kennzahl für die Kursentwicklung einer Börse (z.B. DAX) oder einer Branche (z.B. CDAXe). Er ist die gewogene Meßzahl für die durchschnittliche Entwicklung der Aktiengesellschaften, die im jeweiligen Index enthalten sind.

Aktienindex-Future
Ein Future auf einen bestimmten Aktienindex. Z.B. kann an der Deutschen Terminbörse ein Future auf den DAX gekauft bzw. verkauft werden. Somit erhält der Anleger die Möglichkeit, entweder bestehende Positionen auf Zeit abzusichern oder sich spekulativ zu engagieren.

Aktienkapital
Das Aktienkapital ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Der Nennwert einer Aktie gibt an, mit welchem Anteil sich ein Aktionär mit dem Kauf einer Aktie am Grundkapital beteiligt hat. In Deutschland waren bis vor einigen Jahren Aktien mit einem Nennwert von DM 50,- die Regel. Seit einigen Jahren sind Aktien mit einem Nennwert von DM 5,- auf dem Vormarsch, da sie nominal billiger sind und Aktienkäufe im variablen Handel bereits bei kleinere Investments möglich sind.

Aktiensplit
Bei einem Aktiensplit wird der aktuelle Aktienbestand einer AG in mehr Aktien aufgeteilt. Dadurch werden Aktien mit sehr hohem Kursniveau optisch günstiger. Für den Aktionär ändert sich an seinem Anteil an der AG nichts, da er mehr Aktien als vor dem Split erhält.

Alte Aktien
Aktien werden als alte Aktien bezeichnet, wenn eine AG neue Aktien herausgegeben hat, die nicht volle Dividendenberechtigung haben. Daher werden alte Aktien höher gehandelt. Gegenteil: junge Aktien.

Amtlicher Devisenkurs
Der amtliche Devisenkurs wird an der Frankfurter Devisenbörse täglich fixiert. Dieser offizielle Umrechnungskurs wird börsentäglich für alle amtlich notierten Währungen etwa um 13:00 Uhr MEZ bekanntgegeben.

Amtlicher Handel
Der amtliche Handel findet während der Präsenzbörse an den deutschen Wertpapierbörsen statt. Die Kurse werden von den amtlichen Maklern ermittelt. Um zum amtlichen Handel zugelassen zu werden, muß eine Aktiengesellschaft hohe Eintrittsbarrieren überwinden. So ist eine Mindestgröße des Aktienkapitals erforderlich, zudem unterliegen die Aktiengesellschaften des amtlichen Handels strengen Publikationspflichten.

Amtlicher Makler
Amtliche Makler ermitteln die Geld- und Briefkurse für Aktien des amtlichen Handels. Jeder amtliche Makler handelt Aktien eines bestimmten Unternehmens.

Andienungspreis
(engl.: delivery price) Ist bei einem Future die Andienung (Lieferung) fällig, so hat der Futuresbesitzer entweder das Basisgut physisch zu liefern (die Kontraktspezifikation definieren die Qualität und die Lieferstätten) oder gegen Barausgleich den Future abzudecken. Der zu zahlende Preis, der Andienungspreis, wird je nach Basisgut aufgrund fester Formeln ermittelt.

Anfangskurs
Der Anfangskurs ist der erste Kurs nach Eröffnung der Börsensitzung. Bereits zu diesem Kurs können Order abgewickelt werden, sie unterliegen jedoch den Bestimmungen für den variablen Handel und gelten somit nur für Großanleger.

Anleihe
Anleihen dienen juristischen Personen zur Finanzierung von Investitionen und existieren in unterschiedlichen Ausprägungen (Konditionen / Laufzeit / Währungen / Emittenten). Anleihen beschreiben festverzinsliche Schuldverschreibungen. Der Anleger kauft Anleihen meist zu einem Kurs von 100 % und mit einem Kupon (variabel, fest), der die Verzinsung dieser Anleihe angibt. Bei Nullkuponanleihen werden keine Zinszahlungen während der Laufzeit geleistet, sie werden je nach Laufzeit unter 100 % verkauft, während sie nach Laufzeitende zu 100 % zurückgekauft werden.

Anleihearten
Unterschiedliche Anleihen werden von folgenden Emittenten herausgegeben:Staatsanleihen sind Anleihen der öffentlichen Hand und genießen die höchste Bonität, da sie bei liquiden Staaten immer bedient werden.Schuldverschreibungen stammen meist von Kreditinstituten mit Sonderaufgaben (z.B. KfW).Kommunalobligationen bzw. Pfandbriefe stammen von Kommunal- und Realkreditinstituten des öffentlich-rechtlichen Sektors (z.B. Landesbanken).Industrieanleihen werden von Unternehmen emittiert.Sonstige Schuldverschreibungen des Sparkassensektors.Auslandsanleihen stammen von ausländischen Emittenten und können entweder auf DM (DM-Auslandsanleihen) oder andere Währungen (Fremdwährungsanleihen) lauten.

Anleihemarkt
Am Anleihemarkt findet der gesamte Handel mit Anleihen statt. In Deutschland werden Anleihen wie auch Aktien amtlich, sowie im geregelten Markt und im Freiverkehr gehandelt.

Annuitätenanleihe
Bei Annuitätsbonds wird die Anleihe in festen Jahresbeträgen zurückgezahlt. Die Zahlung beinhaltet die Zinsen für das abgelaufene Jahr sowie einen Rückzahlungsbetrag (Tilgung). Im letzten Jahr der Laufzeit wird die Anleihe mit der Zahlung der letzten Rate auch insgesamt zurückgezahlt.

Anteilsschein
Ein Anteilsschein, auch Investmentzertifikat genannt, ist der verbriefte Anteil an einem Fonds einer Investmentgesellschaft. Die Bewertung des Anteilsscheins ergibt sich aus dem Wert der Aktien, die dieser Fonds in seinem Portfolio besitzt.

antizyklisch
Sich an der Börse antizyklisch zu verhalten bedeutet, bei fallenden Kursen zu kaufen und bei steigenden Kursen zu verkaufen; also gegen den Trend zu agieren.

Arbitrage
Arbitrage beschreibt das Ausnutzen von Preisdifferenzen für ein und das selbe Gut. Bei Wertpapieren profitiert der Arbitrageur von unterschiedlichen Preisen zweier Börsen. Durch die hohe Markttransparenz und Realtimekurssysteme wird es bei Aktien jedoch zunehmend schwerer, massive Kursdifferenzen auszunutzen. Arbitragsgewinne lassen sich bei Futures und Kassakursen erzielen, wenn hektische Kursveränderungen eines Marktes von anderen Marktteilnehmern noch nicht sofort nachvollzogen wurden. Auch lassen sich bei Anleihen solche Gewinne erzielen.

asset allocation
Grundlage der Asset Allokation ist die Anlage des Investmentbetrags gemäß den Anlagepräferenzen des Investors. Dabei wird in unterschiedliche Wertpapiere und Länder investiert. Insgesamt wird zwischen Anlageobjekten wie Aktien, Renten etc. unterschieden. Wesentlich ist dabei der Anlagefokus nach kurz-, mittel- und langfristiger sowie nationaler und internationaler Allokation. Durch die Mischung soll neben einer Reduktion des Anlagerisikos eine höhere Rendite erwirtschaftet werden.

Attentismus
Attentismus beschreibt eine Marktsituation, bei der die Anleger in der Hoffnung auf günstigere Kurse mit ihren Investments abwarten.

at the money Option
Eine Option wird als "am Geld" bezeichnet, wenn der Basispreis einer Option mit dem Kursniveau des Basiswertes identisch ist. Bei einer Kaufoption auf den US-Dollar mit einer Basis von DM 1,80 ist die Option am Geld, wenn der US-Dollar am Kassamarkt mit DM 1,80 notiert wird. Vergleich: Im Geld, aus dem Geld.

Aufgeld
Gegenteil von Abgeld. Das Aufgeld, meist ein in Prozent ausgedrückter Aufschlag vom Nennwert eines neu herausgegebenen Wertpapiers, gibt an, um wieviel der Preis / Kurs den Nennwert eines Wertpapiers übersteigt.

Aufwertung
Aufwertungen spielen im Bereich von Währungen eine Rolle. Eine Aufwertung bewirkt einen größeren Außenwert der Währung (Kaufkraftparität), was Exporte verteuert und Importe günstiger macht.

Ausfallrisiko
Das Risiko, daß eine Forderung vom Schuldner nicht gedeckt werden kann. Bei Wertpapieren besteht das Ausfallrisiko darin, daß ein Emittent infolge Liquiditätsschwierigkeiten seine Anleihen nicht bedienen kann.

Auslandsanleihen
Auslandsanleihen sind in Deutschland emittierte DM-Anleihen ausländischer Schuldner oder Anleihen inländischer Emittenten, die in ausländischer Währung ausgegeben wurden.

außerbörslicher Handel
In diesen Bereich fällt der Handel, der außerhalb der offiziellen Handelszeiten an einer Börse stattfindet oder auch der Handel im Telefonverkehr / Over-the-Counter.

Aussetzen der Kursnotierung
In Sondersituationen (wichtige Unternehmensmeldungen / Übernahmeangebote etc.) kann die Notierung einer Aktie vom Handel ausgesetzt werden.

Ausübungsanzeige
Bei einer Ausübungsanzeige signalisiert der Optionsbesitzer, daß er das mit der Option verbundene Wahlrecht in Anspruch nimmt, um seine Option auszuüben. In diesem Fall hätte er, z.B. bei Devisen-Optionen die Möglichkeit, das Basisgut zu kaufen oder zu verkaufen.

Abfindung
Siehe hierzu: Rentenlexikon - Rentenabfindung

Arbeitseinkommen
...ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Selbständige. Es ist der nach dem Einkommenssteuerrecht ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Dabei sind steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt zu lassen und Veräußerungsgewinne abzuziehen.

Akteneinsicht
Beteiligte am Verwaltungsverfahren (z.B. der Versicherte) haben das Recht auf Akteneinsicht. Die Akteneinsicht ist zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung der rechtlichen Interessen der Beteiligten erforderlich ist.

Arbeitsentgelt
...ist die Grundlage der Beitragsberechnung für den Arbeitnehmer. Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen, z.B. auch Familienzuschläge, Überstundenvergütungen, Wert der Sachbezüge, Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, ebenso Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen u.ä., sowie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen.

Aktueller Rentenwert
...wird durch Gesetz festgelegt und ist Teil der Rentenformel. Er dient der Dynamisierung der Rente. Er beträgt: Alte Bundesländer bis 30.06.1998: 47,44 DM ab 01.07.1998: 47,65DM Neue Bundesländer bis 30.06.1998: 40,51DM ab 01.07.1998: 40,87DM

Arbeitslosigkeit
Arbeitslos ist, wer keine Arbeit hat, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und sich beim Arbeitsamt gemeldet hat. Personen, die während dieser Zeit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen, sind versicherungspflichtig. Für sie sind Pflichtbeiträge von der Bundesanstalt für Arbeit zu zahlen.

Altersrenten
Siehe hierzu: Rente - Renten wegen Alters

Arbeitsunfähigkeit
... ist ein Begriff aus der Krankenversicherung. Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn nicht ohne Gefahr für Gesundheit oder Verschlimmerung eines bestehenden Leidens der bisherigen Arbeit nachgegangen werden kann. Arbeitsunfähigkeit entspricht nicht der Berufsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Anrechenbare Zeiten
Mit dem Begriff "anrechenbare Zeiten" werden die Zeiten bezeichnet, die auf die verschiedenen Wartezeiten anzurechnen sind. Dabei ist zwischen Beitragszeiten und anderen rentenrechtlichen Zeiten zu unterscheiden.

Auffüllbetrag
...soll die nach dem Recht des Beitrittsgebiets bis 31.12.91 erworbenen Rentenanspruch sichern. Er ist zu zahlen, wenn die nach dem Recht des Beitrittsgebiets zustehende Rente höher ist als die Rente für Dezember 1991 nach dem Sozialgesetzbuch VI. Auffüllbetrag ist dann der Differenzbetrag. Der Differenzbetrag ist in unveränderter Höhe bis zum 31.12.95 zu zahlen. Ab dem 01.01.96 wird er bei jeder Rentenanpassung um ein Fünftel des Auffüllbetrages vermindert. Der bisherige Zahlbetrag darf nicht unterschritten werden.

Anrechnungszeiten
...sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die besonderen Wartezeiten (35 Versicherungsjahre) und die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. Das sind z.B. Zeiten, in denen der Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war oder nach dem 16. Lebensjahr eine Schule sowie eine Fach- oder Hochschule besucht hat.

Aufrechnung
Hat der Rentenversicherungsträger Ansprüche auf Ersatz von Leistungen (Geldansprüche) gegen den Rentner (z.B. überzahlte Rente), kann er seine Ansprüche gegen den Rentenanspruch aufrechnen, soweit der Rentner dadurch nicht sozialhilfebedürftig wird.

Anschlußheilbehandlung
... ist eine medizinische Leistung zur Rehabilitation. Sie schließt unmittelbar an eine Behandlung im Krankenhaus an. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, erfolgen Antrag und Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in der AHB-Klinik (nur für Versicherte, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören).

Auskunfts- und Beratungsstellen (A+B-Stelle)
... sind Außenstellen der BfA. Fachleute der BfA erteilen dort kostenlos Auskünfte in Renten-, Versicherungs- oder Gesundheitsfragen. Sie helfen beim Ausfüllen der Anträge und leiten diese an die Hauptverwaltung weiter.

Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Leistungen aus der Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Anträge können bei der BfA und ihren Auskunfts- und Beratungsstellen, den Versichertenältesten der BfA, den kommunalen Behörden (Versicherungsämter), den gesetzlichen Krankenkassen sowie sonstigen Sozialleistungsträgern gestellt werden.

Aberdepot
Wertpapierverwahrungsform, bei der das Eigentum an den Wertpapieren auf das verwahrende Kreditinstitut übergeht. Der Depotkunde hat lediglich einen Anspruch auf die Rückgabe bestimmter Wertpapiere nach Art und Zahl. Im Fall des Konkurses der Verwahrerin hat der Depotkunde lediglich den Anspruch, aus der Konkursmasse der Depotbank befriedigt zu werden, da ein Aussonderungsrecht nicht besteht.

Abfindung
Entschädigung auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs, die im Zusammenhang mit der Auflösung eines Vertragsverhältnisses und den damit verbundenen Nachteilen geleistet wird. Die Leistungen erfolgen i.d.R. in Geldform (u.U. auch in anderen Vermögensteilen) in einem Betrag oder zeitlich gestaffelten Abschlagzahlungen.1. Abfindung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter. Gesellschafter hat Anspruch auf seinen Anteil an den Vermögenswerten (einschl. stiller Rücklagen) und dem Vermögenszugang der Unternehmung. Die Höhe der Abfindung kann im Gesellschaftervertrag ex ante festgelegt sein (selten) oder muß gem. § 738 BGB zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung ermittelt werden. Die Erfassung des Vermögens erfolgt über eine Abwicklungsbilanz (Bewertung zum Tageswert). Gesetzlich ist die Abfindung zur Sicherung der außenstehenden Aktionäre o bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen gem. § 305 AktG o bei Eingliederung in eine andere Aktiengesellschaft gem. § 330 (5) AktG und o bei Umwandlung gem. § 13 UmwG geregelt.2. Abfindung, die im Zusammenhang mit der Auflösung von Arbeitsverträgen geleistet wird: o durch Urteil (§§ 9, 10 KSchG) oder Vergleich im Kündigungsschutzprozeß o bei Aufhebungsvertrag, o entsprechend § 113 Betriebsverfassungsgesetz undgem. § 3 Betriebsrentengesetz.

Abhängiges Unternehmen
Rechtlich selbständiges Unternehmen, auf welches von einem anderen (herrschenden) Unternehmen gem. § 17 AktG beherrschender Einfluß in unmittelbarer oder mittelbarer Form ausgeübt wird. Formen der Beherrschung:· Mehrheitsbeteiligung gem. § 17 (2) AktG - hier wird eine Beherrschung vermutet -,· auf Grund von Verträgen und Satzungen,· entsprechend § 113 Betriebsverfassungsgesetz und· auf Grund von Personengleichheit in den Leitungsorganen der herrschenden und beherrschten Unternehmen.Stehen abhängiges und herrschendes Unternehmen unter einheitlicher Leitung (gem. § 18 (1) AktG), bilden sie einen Konzern. Zum Schutz der Minderheitsaktionäre besteht die Verpflichtung· des beherrschenden Unternehmens zum Ausgleich von entstandenen Nachteilen gem. § 311 AktG,des abhängigen Unternehmens zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichtes gem. § 312 AktG.

Abschlagsdividende
(Interims-, Zwischendividende, quarter dividend, fractional dividend payment); Abschlagszahlung auf die periodisch (jährlich) anfallende Dividendenausschüttung. I.d.R. erfolgt Dividendenzahlung einmal im Jahr. Gem. § 59 (1) AktG kann die Satzung den Vorstand ermächtigen, nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn an die Aktionäre zu zahlen. Allerdings darf der Vorstand eine Abschlagsdividende nur zahlen, wenn ein vorläufiger Abschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Jahresüberschuß ausweist. Die Abschlagsdividende darf bis zu höchstens der Hälfte der Summe betragen, die vom Jahresüberschuß nach Abzug der in die offenen Rücklagen gem. Gesetz oder Satzung einzustellen sind. Außerdem darf gem. § 59 (2) AktG die Abschlagszahlung nicht die Hälfte des vorjährigen Bilanzgewinns überschreiten. Die Abschlagszahlung bedarf gem. § 59 (3) der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Die Zahlung einer Abschlagsdividende ist in Deutschland - im Gegensatz zu den USA - nicht üblich.

Abzinsung
Verfahren der Zinseszinsrechnung, welches die Errechnung des Barwertes oder Anfangswertes (K 0 ) aus einem gegebenen Endbetrag (K n ) bei gegebener Laufzeit n und Verzinsung i mit Hilfe des Diskontierungsfaktors 1/q n ermöglicht.q = (1 + i)i = p/100p = Kalkulationszinssatz in v.H.Der Wert K n wird mit dem Diskontierungsfaktor multipliziert, wodurch sich K 0 errechnet. Die Methode findet Anwendung in der Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode) sowie in zahlreichen anderen finanzwirtschaftlichen Fragestellungen, die die Barwertermittlung notwendig werden lassen (Beispiel: Barwertermittlung von Sparbriefen).

Ad-hoc-Publizität
Zielt auf den Umstand ab, daß ein Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, gem. § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gehalten ist, unverzüglich alle neuen Tatsachen zu veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind. Voraussetzung ist, daß die Tatsachen wegen ihrer Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere zu beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeiten des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen können. Die Einhaltung der Ad-hoc-Publizität durch die Emittenten wird durch das Bundesamt für den Wertpapierhandel permanent überwacht. Verstöße können gem. § 39 WpHG mit einer Geldbuße geahndet werden.Die Ad-hoc-Publizität dient dem Zweck, den Informationsstand aller Marktteilnehmer durch eine schnelle und gleichmäßige Unterrichtung des Marktes zu ermöglichen, um so die Bildung unangemessener Börsenpreise aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung zu vermeiden. Durch die Schaffung von mehr Transparenz und Öffnung dient die Ad-hoc-Publizität damit der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts und unterstützt zugleich den Mißbrauch von Insiderinformationen (Verbot von Insidergeschäften gem. § 14 WpHG).

Advance and Decline Method
Form der technischen Analyse, mit Hilfe derer die mögliche Kursentwicklung am Aktienmarkt prognostiziert werden kann. Dies geschieht auf der Grundlage eines Vergleichs der täglichen Verläufe eines Aktienindex (z.B. FAZ-Index) und der "Advance and Decline Line", die das Verhältnis der Anzahl der jeweils im Kurs gestiegenen zu den im Kurs gefallenen Aktien darstellt. Solange eine gleiche Entwicklung des Aktienkursindex und der Advance and Decline Line beobachtet werden kann, wird von der Fortsetzung des Markttrends ausgegangen. Andernfalls wird vermutet, daß sich eine andere Marktentwicklung einstellt. Eingehende Aussagen werden allerdings dann nur auf Grund weiterer Indikatoren getroffen.

Agency Theorie
beschäftigt sich mit dem Versuch der optimalen institutionellen Ausgestaltung der Beziehung Prinzipal (z.B. Aktionäre) und Agent (z.B. Vorstand einer AG). Ziel ist es, die Anreize für den Agent so auszugestalten, daß seine Interessen denen des Prinzipals entsprechen, Interessenkonflikte daher möglichst nicht entstehen zu lassen. Dies bedingt ein ausgeprägtes System entsprechend effizienter Anreiz- und Kontrollmechanismen.

Agio
1. Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers oder den Paritätskurs einer Devise: Nennwert bzw. Parität + Agio = Kurs.2. Differenz zwischen zwei Kursen wie z.B. zwischen dem Metall- und Papiergeldäquivalent der gleichen Währung oder zwischen dem Nominalwert eines Wertpapiers und seinem Kurswert (ausgedrückt i.v.H.).Agioberechnungen sind insbesondere üblich im Zusammenhangmit der Emission von Aktien oder Anleihen (Agio-Anleihen);bei der Optionsausübung durch Inhaber von Wandelanleihen, Optionsanleihen mit Optionsschein und Optionsscheinen, jeweils in Aktien. Nach Abzug der Emissionskosten ist das Agio der Kapitalrücklage zuzuführen.

Aktienarten
Aktien werden i.d.R. nach folgenden Kriterien klassifiziert:1. Art der Zerlegung des Grundkapitals (Stückelung):Nennwertaktien lauten auf einen festen Geldbetrag. Der Mindestnennbetrag in Deutschland ist gem. § 8 AktG ein Euro. Höhere Nennbeträge müssen jeweils auf volle Euro lauten.Stückaktien. Diese existieren in den Varianten: echte- und unechte (Quotenaktien) Stückaktien und repräsentieren im Gegensatz zu den Nennwertaktien einen bestimmten Anteil am Reinvermögen der Aktiengesellschaft (vgl. Disagio).Globalaktien sind Sammelurkunden, die eine große Zahl von Einzelaktien zusammenfassen.2. Art der Eigentumsübertragung:Inhaberaktie (Inhaberpapier): Einigung und Übergabe erfolgen gem. § 929 BGB.Namensaktie (Orderpapier): Indossierung und Übergabe ist gem. § 68 AktG dem Vorstand anzuzeigen. Erst nach Eintragung in das Aktienbuch können die Aktionärsrechte ausgeübt werden.Vinkulierte Namensaktie: Die Übertragung ist an die Zustimmung des Vorstands gem. § 68 (2) AktG gebunden. Vinkulierung ist gem. § 55 (1) AktG bei Nebenverpflichtungsaktien vorgeschrieben (vgl. vinkulierte Aktien).3. Umfang der verbrieften Rechte (Aktiengattungen; Aktien mit gleichen Rechten bilden gem. § 11 AktG eine Gattung):Stammaktien verbriefen den Inhabern sämtliche Rechte gem. AktG: Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, Recht auf Auskunftserteilung, Stimmrecht, Recht auf Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse, Recht auf Dividendenanteil, Bezugsrecht, Recht auf Anteil am Liquidationserlös.Vorzugsaktien gewähren Inhabern im Vergleich zu Stammaktionären Vorzüge, die in einer gesonderten Form der Stimmrechtsausgestaltung, im Dividendenanspruch oder in einer Bevorzugung bei der Verteilung des Liquidationserlöses liegen können. Oft sind allerdings mit der Gewährung von Vorzügen gleichzeitig gewisse Einschränkungen anderer Rechte verbunden.4. Weitere mögliche Ordnungsgesichtspunkte:Erwerberkreis (eigene Aktien, Vorratsaktien, Belegschaftsaktien, Volksaktien).Kapitalerhöhungszeitpunkt (alte Aktien, junge Aktien).Finanzierungseffekt zum Emissionszeitpunkt: Aktien mit oder ohne Finanzierungseffekt (ohne Gratisaktien, Split-Aktien).

Aktienbuch
bei Aktiengesellschaften geführtes Buch, in das gem. § 67 AktG die emittierten Namensaktien und Zwischenscheine unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Beruf einzutragen sind. Gem. § 68 (3) AktG sind auch der Übergang von Namensaktien und Zwischenscheinen im Aktienbuch zu vermerken.

Aktienemission
(Erstbegebung von Aktien). Sie erfolgt1. im Rahmen der Gründung (Gründungsemission) gem. § 23 AktG in Form der Sach- oder Bargründung.2. im Zusammenhang mit der Grundkapitalerhöhung einer AG.Kapitalerhöhungen mit BeteiligungsfinanzierungseffektKapitalerhöhung gem. § 182-191 AktG: Normalform der Beteiligungsfinanzierung. Rechtliche Voraussetzungen ihrer Wirksamkeit: - Drei Viertel des auf der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals müssen der Kapitalerhöhung zustimmen, ggf. nach Aktiengattungen (-arten) getrennt, jeweils mit Zweidrittel-Mehrheit. - Gem. § 182 (4) AktG sollen ausstehende Einlagen vor der Grundkapitalerhöhung eingebracht werden. Für Versicherungsgesellschaften kann die Satzung etwas anderes bestimmen. - Gem. § 184 (1) AktG ist der Beschluß zur Grundkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. - Gem. § 188 (1) AktG ist die Durchführung des Kapitalerhöhungsbeschlusses zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. - Gem. § 189 AktG gilt das Grundkapital der AG erst mit der Eintragung in das Handelsregister als erhöht.Bedingte Kapitalerhöhung gem. § 192-201 AktG: Kapitalerhöhungsform, in deren Zusammenhang von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht werden kann. Dies sind gem. § 192 (2) AktG Aktien zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, Gewährung von Rechten zum Aktienbezug an Arbeitnehmer des Unternehmens (Belegschaftsaktien), Vorbereitung eines Unternehmenszusammenschlusses.auf Grund einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gem. § 202-206 AktG.Kapitalerhöhung ohne Beteiligungsfinanzierungseffekt gem. §§ 207-216 AktG. Dieser Vorgang erfolgt durch Passivtausch (Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital).Der Unternehmung stehen grundsätzlich folgende Emissionsformen offen. Im Rahmen der Selbstemission muß die Unternehmung selbst für die Unterbringung der neuen Aktien sorgen. Dieser Weg steht aber i.d.R. nur Unternehmen mit kleinem Aktionärskreis offen. Ursache: fehlendes oder nicht geeignetes Absatzsystem, Erschwernisse im Emissionsvorgang selbst sowie zu einem späteren Zeitpunkt bei der Börsenzulassung. Die Fremdemission behebt diese Nachteile. Das Unternehmen wendet sich an seine Hausbank oder - im Regelfall - an ein Bankenkonsortium. Dieses übernimmt entweder alle Aktien (Übernahmekonsortium) in Eigenbesitz unter Zahlung eines vereinbarten Preises oder es wird im Rahmen eines Begebungskonsortiums als Kommissionär tätig. Das Risiko der nicht vollständigen Unterbringung der Effekten verbleibt dann allerdings bei der AG (Emissionsverfahren).

Aktienmantel
Eine Wertpapierurkunde besteht aus Mantel und Bogen. Der Aktienmantel ist die Bezeichnung für die gefaltete Doppelseite der (eigentlichen) Wertpapierurkunde. In ihm ist das Migliedschaftsrecht als Hauptrecht verbrieft. Zusammen mit dem Bogen stellt der Mantel die Urkunde der Wertpapiere dar. Nur Aktienmantel und Bogen zusammen sind verkäuflich.

Aktienoption
Option, die den Inhaber1. eines entsprechend strukturierten Optionsscheins zum Bezug (Call-Option) von Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums (American Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (European Option) unter Zuzahlung eines bestimmten Betrages berechtigt. Derartige Optionsscheine werden entweder im Zuge der Emission einer Optionsanleiheoder als Naked Warrants emittiert.2. einer Wandelobligation dazu berechtigt, innerhalb des vorgegebenen Wandlungszeitraums oder zu(m) vorgegebenen Wandlungstermin(en) die Wandelanleihe in eine definierte Anzahl von Aktien -ggf. unter Zuzahlung- umzutauschen.3. zum Kauf (Aktien-Call-Option) oder Verkauf (Aktien-Put-Option) von Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums (American Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (European Option) zu einem ex ante festgelegten Preis berechtigen.

Aktien-Optionsschein
Optionsschein, der das Recht zum Kauf (Call-Optionsschein) oder Verkauf (Put-Optionsschein) von Aktien beinhaltet oder zum Erhalt einer Ausgleichszahlung berechtigt.bei Call-Optionsscheinen: Überschreiten des Ausübungspreisesbei Put-Optionsscheinen: Unterschreiten des Verkaufspreises

Aktienstimmrecht
Stimmrecht der Aktionäre. Es handelt sich hierbei um das bedeutendste mitgliedschaftliche und autonom ausübbare Verwaltungsrecht des Aktionärs. Grundsätzlich gewährt jede Aktie das Stimmrecht, welches nach Aktiennennbeträgen ausgeübt wird (§ 134 Abs. 1 AktG). Dies bedeutet, daß Aktien mit einem mehrfachen Nennbetrag ein dem kleinsten Nennbetrag entsprechend mehrfaches Stimmrecht haben. Das Prinzip wird durchbrochen durchdie Stimmrechtserweiterung bei Mehrstimmrechtsaktien bzw. Stimmrechtsvorzugsaktien (Vorzugsaktien),Stimmrechtsbegrenzung durch die statuarische Verankerung eines Höchststimmrechts undStimmrechtsaufhebung bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien.Die Stimmrechtsausübung erfolgt im Rahmen der Hauptversammlung durch den Aktionär oder einen schriftlich legitimierten Bevollmächtigten. Im Falle einer Sicherungsübereignung kann das Stimmrecht durch den Sicherungseigentümer oder einen Treuhänder ausgeübt werden. Die Form der Stimmrechtsausübung richtet sich gem. § 134 (4) AktG nach der Satzung (vgl. Stimmrecht des Aktionärs).

Aktionärsbrief
(newsletter to shareholders); Mitteilung der Aktiengesellschaft an die Aktionäre. Inhalt z.B.: Einladung zur Hauptversammlung, Berichterstattung zur letzten Hauptversammlung, Zwischenbericht zur aktuellen geschäftlichen Lage des Unternehmens.

Alpha-Beta-BänderNew Branch
(Bollinger Bands, Bomer Bands); technische Kanalindikatoren, die Richtungsänderungen von Kurstrends möglichst frühzeitig anzeigen sollen. Alpha-Beta-Bänder sind um einen kurzfristigen gleitenden Durchschnitt (10 bis 20 Tage) festgelegt. Um den ermittelten gleitenden Durchschnitt wird eine laufende Standardabweichung herum errechnet. Sie stellt sich als ein Band auf jeder Seite des gleitenden Durchschnitts in Form einer Hüllkurve dar. Das Ausmaß der Bänderplazierung in der Entfernung vom kalkulierten gleitenden Durchschnitt erfolgt in Standardeinheiten. Es ist abhängig von dem zu analysierenden Markt und der in ihm vorherrschenden Volatilität.

Alte Aktie
Bezeichnung für eine Aktie, die im Gegensatz zur jungen Aktie entweder im Kapitalerhöhungszeitpunkt mit einem Bezugsrecht oder für das restliche Geschäftsjahr mit einem höheren Dividendenanspruch ausgestattet ist.

American Depository Receipts (ADR´s)
Zertifikate (Hinterlegungsscheine), die von US-amerikanischen Banken ausgegeben werden. ADR's verbriefen ausländische Aktien.

American Option
Kauf-(Call-) oder Verkaufs-(Put-)option, die, im Gegensatz zur European Option, während ihrer Laufdauer zu jedem Zeitpunkt ausgeübt werden kann.

American Stock Exchange
6 Trinity Place, New York, NY 1006. Wertpapierbörse in New York. Die AMEX trug bis 1921 den Namen New York Curb Exchange.

Amtlicher Handel
(Amtlicher Markt); Börsensegment der zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere. Die Börsenzulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel erfolgt bei bestimmten Wertpapieren kraft Börsenzulassung (§ 41 BörsG). Bei allen übrigen Wertpapieren erfolgt die Zulassung durch die Zulassungsstelle auf Basis der Börsenzulassungs-Verordnung (BörszulV). Die wesentlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Amtlichen Handel durch die Zulassungsstelle sind:Mindestbestandsdauer des Unternehmens vor Einführung: 3 Jahre (§ 3 (1) BörszulV);Mindestkurswert der einzuführenden Aktien 2,5 Mio. DM (§ 2 (1) BörszulV);Mindeststreuung des Kapitals im Publikum 25% (§ 9 (1) BörszulV).Dem Zulassungsantrag ist gem. § 13 (1) BörszulV ein Prospekt beizufügen, an den gem. § 45 BörsG ggf. eine Haftung geknüpft ist. Auch Wertpapiere, die im Geregelten Markt und im Freiverkehr gehandelt werden, bedürfen einer Zulassung zum Handel. Allerdings sind hier im Vergleich zum amtlichen Handel die Zulassungskriterien nicht so streng. Der Amtliche Handel unterliegt außerdem im Vergleich zu den anderen beiden Börsensegmenten besonders strenger staatlicher Beaufsichtigung. Aus diesen Gründen bildet der Amtliche Handel das erste Börsensegment (1. Markt).

Anleihe-Ausstattung
(Anleihe-Konditionen, Anleihe-Bedingungen) im Anleiheprospekt abgedruckte wesentliche wirtschaftliche Daten über die Anleihe. Sie spiegelt die Konditionen wider, zu denen eine Anleihe begeben wird. Somit enthält sie die für den Anleger wesentlichen Informationen, die er im Rahmen seines Investitionskalküls benötigt. Von der Gestaltung der Anleihe-Ausstattung hängt somit das Placierungsrisiko (bzw. die Placierungschance) ab, was dadurch minimiert (bzw. maximiert) werden kann, als die Anleihe-Ausstattung der Kapitalmarktsituation im Emissionszeitpunkt optimal angepaßt ist.Bei der "klassischen" Festzinssatzanleihe lautet der Anleihenennbetrag in Währungseinheiten (WE), z.B. Euro, DM, US-SFR. Das Anleihevolumen bewegt sich zwischen 20 und mehreren einhundert Mio. WE. Die Stückelung variiert i.d.R. zwischen 100 und 10 000 WE. Während der Emissionskurs und Rückzahlungskurs vom Nennwert abweichen können, wird ein fester Nominalzins ausgewiesen. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich oder jährlich. Unter Einbeziehung der Größen: Emissions-, Rückzahlungskurs, Laufzeit und Zinszahlungszeitpunkte ergibt sich somit eine von der Nominalverzinsung abweichende Effektivverzinsung. Die Laufdauer bewegt sich zwischen 5 und 20 Jahren; Abweichungen bis zu 100 Jahren (Century-Bonds) sind möglich. Als Besicherungsformen dienen, soweit diese erforderlich ist, in erster Linie Grundpfandrechte, Bürgschaften der öffentlichen Hand und Patronatserklärungen. Anleiheschuldner haben in der Regel eine bestimmte Zeitspanne ex Emmissionsdatum das Recht der vorzeitigen Kündigung (Konvertierung). Anleiheglä Ausstattungsmerkmale von Anleihen:1. NennbetragAnleihen lautend in Währungseinheiten (WE); Normalfall: Festlegung auf einheitliche Währungseinheit (z.B. in Euro, DM, US-SFR) bezüglich Emissions-, Zins- und Tilgungsleistungen. Variante: Bei einer Doppelwährungsanleihe können Emissionsbetrag, Zinszahlungen und Tilgungsleistungen in voneinander differierenden Währungen erfolgen (z.B. Euro, DM/US- - Emission und Zinszahlungen in DM, Tilgung in US-100 201 101 0 100 100.Indexierte Anleihen; bezüglich Emissionsdenomination: Rechnungseinheiten-Anleihen (z.B. SDR-Anleihen).2. Anleihevolumenmehrere Millionen Währungseinheiten;bei Rechnungseinheiten-Anleihen mehrere Millionen Index-Einheiten (z.B. SDR).3. StückelungNational: Währungseinheiten (WE), i.d.R.: 100 WE, 500 WE, 1000 WE, 5000 WE,International: Währungs- oder Rechnungseinheiten (RE), i.d.R.: 1000 WE bzw. RE als Untergrenze.4. Emissionskursvollständig eingezahlt zu pari/unter pari/über pariteilweise eingezahlt: Teilzahlungs-Anleihe5. Verzinsungjährlich/halbjährlich/vierteljährlich/halbjährlich, dann jährlichfest über die gesamte Laufzeit:Direkte Methode: (Nominal-)Zinssatz fest ausgewiesen; periodische Zahlung; Zinszahlungen jährlich oder halbjährlich. Varianten: Cashflow-Notes (Zinszahlungszeitpunkte können in Grenzen vom Investor bestimmt werden), Deffered Coupon Bond;Indirekte Methode: (Effektiv-)Zinssatz im Zeitpunkt der Emission festgeschrieben durch positive Differenz zwischen Emissions- und Rückzahlungskurs bezogen auf die Laufdauer. Während der Laufdauer erfolgen keine Zinszahlungen (Zerobond); Varianten: Stripped Zerobond, Stripped Bond, Annuitäten-Anleihe.Variabler Zinssatz:Nominalzinssatz steigt/fällt im Zeitablauf Staffelanleihe, Stufenzins-AnleiheZinssatz wird in Anlehnung an einen Referenzzinssatz (z.B. LIBOR oder Euribor) jeweils nach Ablauf eines Anpassungszeitraums neu festgeschrieben (variabel verzinste Anleihe, Floating Rate Note), u.U. mit Zinssatzbegrenzung nach:oben: Zinsobergrenze (cap, Maxi-Floating-Rate-Note); Varianten: mit delayed cap, Dual-Index-Floating Rate Note;unten: Zinsuntergrenze (Floor); Varianten: Drop-Lock-Floater, Count-Down-Floater;oben und unten (Mini-Max-Floater; Zinsanpassungen und Zinszahlungen alle 3 Monate); Variante: Mismatched-Floater ( Floating Rate Notes).Varianten: Umgekehrter Floater (Reverse Floater), Stepup, Step down, Drop-lock-Floating Rate Note, weitere Floating Rate Notes. Hier insbes. Optionsrechte zum Tausch von Floating Rate to Fixed Rate etc.6. RückzahlungkursNominal: Nennwert/über NennwertIndexiert: Rechnungseinheiten-Anleihen, Sachwertanleihen, Index-Anleihen, Aktienindex-Anleihen, Doppelwährungsanleihe, Heaven and Hell-Bond.7. Laufdauermit Laufzeitbegrenzung: z.B. 10 Jahre, 15 Jahre, 30 Jahre; 100 Jahre (Century Bond); spezielle Variante: Flip-Flop Floater ( Floating Rate Notes).ohne Laufzeitbegrenzung: Perpetual Floater ohne (Undated Floating Rate Note) oder mit Umtauschmöglichkeit durch den Anleger in zeitlich begrenzte Anlagealternativen des Emittenten.8. Besicherungmit Besicherung: Besicherungsformen: Grundpfandrechte, Bürgschaften der öffentlichen Hand, Patronatserklärungen.ohne Besicherung: mit oder ohne Negativklausel.9. Kündigungsrechtdurch die Anleiheschuldnerin: für die Gesamtlaufdauer der Anleihe ausgeschlossen; nach Ablauf einer bestimmten Frist außerhalb der planmäßigen Tilgung möglich, u. U. verbunden mit Konvertierung;durch die Obligationäre: i.d.R. nicht vorgesehen; bei Einräumung des Kündigungsrechts: Kennzeichnung mit Degussa-Klausel.10. Tilgungohne Tilgungsverpflichtung: ewige Renten, Perpetual Floater (ohne/mit Umtauschmöglichkeit durch den Anleger in zeitlich begrenzte Anlagealternativen des Emittenten).mit Tilgungsverpflichtung:Gläubiger-/Schuldnerverhältnis endet mit der letztmaligen Zahlung aus der Tilgungsverpflichtung. Varianten: Gesamttilgung am Ende der Laufzeit (Endfällige Anleihe); Ratentilgung, i.d.R. beginnend nach einigen Freijahren, in gleich bleibenden Raten oder gleichen Annuitäten. Methoden: Auslosung bestimmter Tranchen oder freihändiger Rückkauf.Gläubiger/Schuldnerbeziehung endet nach mehrhährigen Zahlungen aus Tilgungs- und Zinsverpflichtungen im Annuitätenverfahren Annuitäten-Anleihe.11. SonderformenFestverzinsliche Schuldverschreibungen mit Sonderrechtenzum Bezug auf Eigenkapital (Aktien) und/oder Fremdkapital in Form von zusätzlichen Anleihestücken oder Partizipationsscheinen (Wandelanleihe; Optionsanleihe),zum Ankauf einer bestimmten Menge von Währungseinheiten oder eines Edelmetalls etc.Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen zum Bezug auf Eigenkapital (Aktien) oder/und Fremdkapital in Form von zusätzlichen Anleihestücken (Floating Rate Notes with Warrants attached for equity/debt).Schuldverschreibungen, die Gläubigerrechte mit den Gewinnanteilen der Aktionäre verbinden (gem. § 221 Abs. 1 AktG, Gewinnobligationen). Formen:Festzins plus Gewinnanspruch in v.H. der Dividende,variable Verzinsung in positiver Korrelation zum Gewinn, zumeist mit Zinsobergrenze.

Asiatische Option
Bezeichnung für eine Optionsvariante, deren Wert sich - im Gegensatz zur Europäischen Option und zur American Option - nicht durch den aktuellen Kurs (Preis) des Basistitels am Tag der Ausübung, sondern durch den Durchschnittskurs (-preis) des Basistitels - bezogen auf einen bestimmten Zeitraum - ergibt.

Ask
(Asked Price); angelsächsische Bezeichnung für Briefkurs. Preis, zu welchem ein Finanzinstrument zum Verkauf angeboten wird. Gegenteil: Bid.

Asset Backed Security (ABS)
Anleihe, die durch einen Pool definierter Aktiva, wie Kredite (z.B. Automobilkredite, Hypothekarkredite), die durch die Anleiheemittentin eingeräumt wurden, unterlegt ist.

at the money
Eine Option bzw. Optionsschein ist "at the money" wenn ihr innerer Wert=0 ist. Dieser Fall tritt ein, wenn Basispreis und der aktuelle Preis des Basisgutes miteinander identisch sind.

Aufzinsungspapier
Bezeichnung für ein Wertpapier ohne laufende periodische Zinszahlungen. Der Zinsertrag stellt sich hier aus der Differenz zwischen Rückzahlungskurs und Emissionskurs dar. Beispiel: Zerobond in der Variante Aufzinsungstyp.

Aus-dem-Geld-Option
(out of the money option); Bezeichnung für eine Option, die bei sofortiger Ausübung einen negativen Ausübungswert aufweist. Die Option hat somit zu diesem Zeitpunkt keinen inneren Wert. Eine Call-Option (Put-Option) ist out of the money (aus dem Geld), wenn der Kassakurs des Basiswertes unter (über) dem Basispreis der Calls (Puts) liegt. Vgl.: In the money, At the money.

Auslosung von Anleihen
Tilgungsverfahren bei Anleihen, welches derart geregelt ist, daß zu bestimmten Terminen per Auslosung bestimmt wird, welche Serien von Stücken im Rahmen der Tilgung bedient werden. Der Tilgungsbetrag pro Periode ist im Rahmen des ex ante aufgestellten Tilgungsplans definiert.

Aussenfinanzierung
(externe, exogene Finanzierung, Marktfinanzierung); Deckung des Kapitalbedarfs aus unternehmensexternen Quellen in den Formen von Eigenkapital (Eigenfinanzierung, Beteiligungsfinanzierung) oder/und Fremdkapital (Fremdfinanzierung). Die quantitative Bedeutung der Außenfinanzierung steht in negativer Korrelation zur Innenfinanzierung und schwankt im Zeitablauf. Wesentliche Einflußfaktoren für die quantitative Bedeutung der Außenfinanzierung sind neben der Höhe des Kapitalbedarfs und des Innenfinanzierungspotentials die Konditionen an den Finanzmärkten, die Rechtsform, steuerrechtliche Gesichtspunkte sowie die finanzwirtschaftlichen Ziele der Unternehmung.