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Hausse/Baisse
Mit Hausse wird ein meist längere Zeit andauernder allgemeiner Kursanstieg bezeichnet. Gegensatz: Baisse.

Harte Währung
Als harte Währung werden solche mit stabilen Wechselkursen bezeichnet; ebenso Währungen, die weiter aufgewertet werden könnten.

Hauptversammlung
Die Hauptversammlung findet regelmäßig jährlich statt ("ordentliche Hauptversammlung"). Auf der HV wird der Aufsichtsrat und der Vorstand entlastet, über die Gewinnverwendung abgestimmt, der Abschlußprüfer bestellt, sowie über wichtige, unternehmenspolitische Fragen entschieden (Übernahmen, Kapitalerhöhungen etc.). In dringenden Fällen kann eine außerordentliche Hauptversammlung anberaumt werden.

Haussier
Haussiers sind Anleger, die aufgrund ihrer optimistischen Einstellung zu der weiteren Kursentwicklung der Börse Long-Positionen aufbauen, d.h. entweder Optionen auf steigende Notierungen kaufen oder Shortpositionen verkaufen.

Hebel
Der Hebel ist eine Kennzahl bei Optionen und Optionsscheinen und gibt das Verhältnis des Investmentbetrags, der zum Kauf des entsprechenden Underlyings aufgewendet werden müßte (Kurs des Basiswertes), zu dem für den Kauf des Optionsscheins (Kurs des Optionsscheins) notwendigen Kapital an.

horizontaler Spread
Bei einem horizontalem Spread werden Optionen mit dem selben Ausübungspreis so kombiniert, daß eine Option mit näherem Verfall verkauft und eine mit späterem Verfall gekauft wird.

Hedge
Ein Hedge ist ein Absicherungsgeschäft.

Haushaltshilfe
Die Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe können während einer Rehabilitationsmaßnahme bewilligt werden, wenn kein anderes Familienmitglied den Haushalt fortführen kann und im Haushalt Kinder unter zwölf Jahren oder andere hilfebedürftige Personen leben.

Heilbehandlung
...ist ein Teil der Rehabilitationsmaßnahmen. Sie wird stationär durchgeführt und umfaßt insbesondere die ärztliche Behandlung und die Anwendung von Heilmitteln in speziellen Einrichtungen.

Heil- und Hilfsmittel
Heilmittel sind z.B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungstherapie. Hilfsmittel sind z.B. Brillen, Prothesen, orthopädische Schuhe. Heil- und Hilfsmittel werden nur im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen bewilligt.

Hinzuverdienst
Zu den meisten Renten besteht die Möglichkeit, hinzuzuverdienen. Hierbei sind aber Grenzwerte zu beachten, die Sie bei der jeweiligen Rentenart nachlesen können.

Höchstbeitrag
...ist der Beitrag, der zur gesetzlichen Rentenversicherung maximal entrichtet werden kann. Er beträgt monatlich: 1998 1.705,20 DM. Er wird jährlich gesetzlich neu festgelegt.

Höherversicherung
Die Möglichkeiten der freiwilligen Höherversicherung sind zum 1.1.1998 entfallen. Für das Jahr 1997 können die berechtigten Personenkreise noch Beiträge bis zum 31.3.1998 beim Rentenversicherungsträger einzahlen.

Habenzinsen
Zinsen für von Kunden bei Banken eingelegte Guthaben. Ihre Höhe richtet sich - in Abhängigkeit der allgemeinen Marktsituation - nach der Art (Spareinlagen, Festgelder, Termineinlagen, Sichteinlagen), der Dauer der Festlegung (Fristigkeit), der Höhe der Einlage sowie der Verhandlungsmacht des Kunden.

Handel per Erscheinen
Bezeichnung für den Handel von Wertpapieren bevor die effektiven Stücke lieferbar sind. Die Wertpapierlieferung erfolgt nach Erscheinen.

Handelsüberwachungsstelle
Börsenorgan, welches von einer Wertpapierbörse unter Beachtung von Maßnahmen der Börsenaufsichtsbehörde eingerichtet und betrieben wird. Die Handelsüberwachungsstelle überwacht den täglichen Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung. Zu diesem Zweck erfaßt sie die relevanten Daten über den Börsenhandel und Börsengeschäftsabwicklung. Sie wertet diese Daten systematisch und lückenlos aus und führt ggf. die notwendigen Ermittlungen durch. Im Falle von Unregelmäßigkeiten im Börsenhandel oder/und in der Börsengeschäftsabwicklung ist sie zur Information der Börsengeschäftsführung und der Börsenaufsichtsbehörde verpflichtet. Einzelheiten ihrer Aufgabenstellung und Kompetenzen sind gem. § 1b BörsG geregelt.

Hauptversammlung
Organ der Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung (HV) üben die Aktionäre, soweit gesetzlich nicht anderweitig geregelt, ihre Rechte in den Angelegenheiten der AG aus. Die HV beschließt in allen Fällen, die im Gesetz und der Satzung gem. § 118 AktG ausdrücklich bestimmt sind. Dies sind insbesondere gem. § 119 AktG:1. die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ausnahme derjenigen, soweit sie nicht zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmervertreter zu wählen sind;2. die Verwendung des Bilanzgewinns;3. die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder;4. die Bestellung des Abschlußprüfers;5. Satzungsänderungen;6. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung;7. die Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung;8. die Auflösung der Gesellschaft.Über Fragen der Geschäftsführung kann die HV nur auf Verlangen des Vorstands entscheiden. Das Procedere der Entlastung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern ist gem. § 120 AktG geregelt. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ist gem. §§ 92 (1), 122 (1) AktG geregelt.

Hausse
positive Entwicklung an Börsenmärkten, die sich in einer gleichgerichteten Kursentwicklung ausdrückt.

Hedging
Instrument der Risikopolitik zur teilweisen oder vollständigen Ausschaltung eines gegebenen Risikos durch Eingehen eines kompensatorischen Risikos. Die sich hierdurch ergebende Gesamtposition ist dann entsprechend ganz oder teilweise ausgeglichen. Hedging ist überall dort anwendbar, wo die Möglichkeit zum Aufbau einer Gegenposition besteht. Finanzwirtschaftlich ist Hedging im Zusammenhang mit der Abdeckung von Zins-, Kurs- und Wechselkursrisiken relevant. Zur teilweisen oder vollständigen Ausschaltung von Wechselkursrisiken ist Hedging hier in verschiedenen Formen möglich:Finance Hedging;Outright-Geschäfte;Währungsoptionen (Option);Devisen-Future-Geschäfte (Future).

Homebanking
Abwicklung von Bankgeschäften durch die Privatkunden von zu Hause oder einem anderen Ort, der sich außerhalb der Bank befindet, aus. Dem Privatkunden wird so die Möglichkeit eröffnet, auch außerhalb der Schalteröffnungszeiten z.B. Kontostände zu erfahren, Überweisungen oder Kapitalanlagen zu tätigen, Kredite zu beantragen, Informationen zu Aktien-, Anleihe- und Devisenkursen etc. zu erhalten. Realisierbar ist Homebanking allerdings nur, wenn eine geeignete Einrichtung besteht, die von den Banken und ihren Privatkunden akzeptiert wird. Denkbar wäre die Realisierung des Homebanking auch mit Hilfe von Bankaußendienstmitarbeitern, die die Bankkunden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten aufsuchen. Dieser Weg wurde bisher nicht beschritten, da der Aufbau einer schlagkräftigen Außendienstorganisation mit sehr hohen Aufwendungen verbunden ist.

Hypothek
(mortgage); zur Sicherung einer Forderung dienende Belastung von Grundbesitz (Grundstück und Gebäude), die den Gläubiger berechtigt, die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundbesitz zu verlangen (Grundpfandrecht) und sich notfalls durch Verwertung desselben wegen seiner Forderung zu befriedigen (§§ 1113 - 1190 BGB). Das Entstehen oder Bestehen des Grundpfandrechts in Form der Hypothek ist vom Entstehen oder Bestehen einer persönlichen Forderung abhängig, zu deren Sicherung die Hypothek dient (akzessorisches Recht). Am häufigsten wird die Hypothek zur Kreditsicherung verwendet, insbesondere für den langfristigen Bodenkredit (Hypothekarkredit). Hier erhält der Gläubiger ein rechtlich und im Wert beständiges Pfand, das er durch Zwangsvollstreckung verwerten kann. Unter Risikogesichtspunkten ist zwischen 1. und 2. Hypothek zu unterscheiden.Die Hypothek kann als Buch- oder Briefhypothek begründet werden. Anders als bei der Buchhypothek, die nur im Grundbuch eingetragen wird, erhält der Gläubiger bei der Briefhypothek nach der Eintragung im Grundbuch eine vom Grundbuchamt ausgestellte Urkunde, den Hypothekenbrief. Er erleichtert die Übertragung der Hypothek, die durch Zession und Übergabe des Briefes außerhalb des Grundbuchs erfolgen kann. Die normale Form der Hypothek ist die sog. Verkehrshypothek, die faktisch nur bei der Entstehung akzessorischen Charakter hat. Hinsichtlich des Bestands ist sie durch den öffentlichen Glauben des Grundbuchs gedeckt. Nach der Art der Tilgung wird unterschieden nach:Tilgungs- bzw. Annuitätenhypothek (Annuitäten, bestehend aus Zins- und Tilgungsbeträgen),Kündigungs- oder Fälligkeitshypothek (Rückzahlung in einem festen Betrag),Abzahlungshypothek (Rückzahlung in gleichbleibenden Tilgungsraten).Neben der Verkehrshypothek (i.d.R. Briefhypothek) existiert die Sicherungshypothek, die im Gegensatz hierzu nur als Buchhypothek zulässig ist. Die Höchstbetragshypothek ist lediglich als eine Variante der Sicherungshypothek zu sehen. Hier wird nur ein Höchstbetrag definiert, bis zu welchem das Pfankdobjekt haften soll.

Hypothekenzins
Hauptbestandteil des Hypothekarkreditpreises, der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:Geldbeschaffungskosten (z.B. Pfandbriefzins, Spareinlagenzins),laufende Marge, die sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Gewinnaufschlag ergibt.Unterschieden wird nach festen, langfristig veränderbaren (Zinsanpassungsklausel) und variablen Hypothekenzinsen (Zinsgleitklausel). Die Höhe der Hypothekenzinssätze richtet sich in erster Linie nach der Länge der Zinsfestschreibung in Abhängigkeit des jeweils aktuellen Kapitalmarktzinsniveaus.