A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Ü | Z

Zerobond
Der Zerobond ist eine Sonderform des festverzinslichen Wertpapiers, bei der keine Zinsen ausgezahlt werden. Statt dessen bekommt der Anleger am Ende der Laufzeit mehr Geld zurück, als er für den Kauf der Papiere ausgegeben hat. Zerobonds werden als ab-/aufgezinste Wertpapiere ausgegeben. Beim Abzinsungspapier sind die Zinsen beim Kauf bereits abgezogen, sa daß der Ausgabekurs unterhalb des Nennwertes liegt, während die Rückgabe zum Nennwert erfolgt. Aufzinsungspapiere werden zum Nennwert begeben und zu einem um Zins und Zinseszins erhöhten Betrag eingelöst. Zerobonds werden in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich von Banken ausgegeben.

Zertifikat
Ein Zertifikat ist ein Anteilsschein einer an einer Investitionsgesellschaft, also die bescheinigung, daß der Inhaber des Zertifikates eienen Anteil am Vermögen der Gesellschaft besitzt.

Zahlstelle
Banken, bei denen Erträgnisscheine o.ä. eingelöst werden können.

Zeitwert
Der Zeitwert gibt die Differenz zwischen dem aktuellen Optionspreis und dem inneren Wert der Option an.

Zinsabschlagsteuer
Auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil der Ausschüttungen (überwiegend sind dies Zinseinkünfte oder Erträge aus Vermietung und Verpachtung) sind 30 Prozent Zinsabschlagsteuer abzuführen, bei Tafelgeschäften 35 Prozent. Bei Thesaurierung werden generell 30 Prozent des zinsabschlagsteuerpflichtigen Teils der thesaurierten Erträge einbehalten. In allen genannten Fällen kommt zusätzlich noch ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% (bis Ende 1997 7,5%) der Zinsabschlagsteuer hinzu. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug ist grundsätzlich bei Vorlage eines Freistellungsauftrags bzw. einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung möglich.

Zinseszinsen
Zinsen, die auf nicht ausgezahlte Zinsen berechnet werden. Sie werden dem Kapital hinzugefügt und dann mit diesem verzinst.

Zinsterminkontrakt
Vertragliche Vereinbarung, ein dem Kontrakt in bezug auf Laufzeit und Verzinsung entsprechendes gleichartiges Zinsinstrument zu einem im voraus ausgehandelten Kurs an einem späteren, standardisierten Fälligkeitstag zu übernehmen bzw. zu liefern.

Zinssatz
Ein Zinssatz gibt die Verzinsung von Kapital in Prozent an.

Zeitrente
Besteht begründete Aussicht, daß die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in absehbarer Zeit behoben ist (medizinsche Gründe), oder beruht sie auf dem verschlossenen Arbeitsmarkt, so werden diese Renten nur auf Zeit (3 Jahre) gewährt. Eine Zeitrente aus medizinischen Gründen wird längstens für sechs Jahre gezahlt.

Zugangsfaktor
Mit dem Zugangsfaktor sind die maßgebenden Entgeltpunkte zu vervielfältigen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte. Der Zugangsfaktor ist grundsätzlich 1,0. Der Zugangsfaktor ist höher als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters nach Vollendung des 65. Lebensjahres trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen wird.Der Zugangsfaktor ist niedriger als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters vorzeitig vor dem maßgebenden Lebensalter in Anspruch genommen wird.

Zurechnungszeit
Um Versicherten, die in jungen Jahren berufs- oder erwerbsunfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, werden ihnen Zurechnungszeiten angerechnet. Sie ist die Zeit vom Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Zeiten bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres werden voll angerechnet.

Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger richtet sich nach den zuletzt entrichteten Beiträgen (innerhalb der Arbeiterrentenversicherung ist die LVA zuständig, in deren Bereich der Versicherte wohnt). Liegen mehr als 60 Beitragsmonate zur Knappschaft vor, ist die Bundesknappschaft zuständig.

Zuzahlung
Der Versicherte oder Rentner ist verpflichtet, für eine stationäre Heilbehandlung pro Tag maximal 25,- DM (alte Bundesländer) und 20,- DM (neue Bundesländer) zuzuzahlen. Hiervon gibt es jedoch, auf Antrag, Befreiungsmöglichkeiten (z.B. geringes Einkommen, Sozialhilfeempfänger).

Zeichnung von Wertpapieren
schriftliche Verpflichtung zur Übernahme eines Betrags neu ausgegebener Wertpapiere. Wertpapiere werden durch ein Bankenkonsortium potentiellen Erwerbern zur Zeichnung angeboten (Zeichnungseinladung). Die Zeichnungseinladung umfaßt die Zeichnungsbedingungen und unterrichtetbei Anleihen über die Zeichnungsfrist, die Anleihekonditionen (Stückelung, Laufzeit, Verzinsung, Tilgung, den Ausgabe- und Rückzahlungskurs, den Verwendungszweck, die wirtschaftliche Lage des Emittenten (Finanzlage, Sicherungsmittel usw.) und die Zusammensetzung des Bankenkonsortiums;bei Aktien über die Zeichnungsfrist, den Emissionskurs, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (Auftragslage, Gewinnsituation, Finanzlage, Produkte etc.), die Zusammensetzung des Emissionskonsortiums usw. (vgl. Prospekt, Zuteilung).

Zeichnungsbedingungen
definieren die Einzelheiten einer Wertpapieremission. Sie werden im Prospekt und per Zeichnungseinladung (vgl. Zeichnung von Wertpapieren) bekanntgegeben. Wesentliche Komponenten sind beiAnleihen: Zeichnungsfrist, Anleihekonditionen (Stückelung, Laufzeit, Verzinsung, Tilgung, Emissions- und Rückzahlungskurs), Verwendungszweck, wirtschaftliche Lage des Emittenten, Emissionskonsortium;Optionsanleihen, Wandelanleihen, Gewinnobligationen: weitere spezifische Komponenten (vgl. dort);Aktien: Zeichnungsfrist, Bezugskurs, Bezugsverhältnis, Emissionsvolumen.

Zeitwertverfall
Der Zeitwert einer Option oder eines Optionsscheins nimmt c.p. bei sonst konstanten Bedingungen im Zeitverlauf ab und erreicht mit Ende der Laufzeit der Option den Wert 0. Die Wertveränderung des Zeitwerts einer Option wird durch den Theta-Faktor demonstriert.

Zins
Preis, den der Schuldner für die befristete Überlassung von Geld bezahlen muß. Die Zinstheorien versuchen, den Zins und seine Höhe zu erklären. Die Schuldner-Theorien (Wucher-Theorien, Ertragstheorien, Agio-Theorien, Ausbeutungstheorien) begründen ihn aus der Sicht des Kreditnehmers, während die Gläubiger-Theorien ("Verzicht"-Theorien, Arbeitstheorien) ihn aus der Sicht des Gläubigers zu erklären versuchen.Man unterscheidet Fremdkapitalzinsen und Eigenkapitalzinsen. Hierbei kann es sich um eine nominelle (Nominalzinsfuß) oder effektive Verzinsung (Effektivzinsfuß) handeln. Seitens der Banken wird zwischen Sollzinsen (für ausgereichte Kredite) und Habenzinsen (für hereingenommene Gelder) unterschieden, wobei den Sollzinsen die primäre Bedeutung zukommt. Sie werden als Mittel der Preispolitik genutzt und entweder als Nettozins oder Bruttozins (gesonderte Abrechnung von Zinsen und Bankspesen) berechnet. Die Höhe der Kredit(Soll)zinsen bestimmt sich nach folgenden Determinanten:Geldbeschaffungskosten (Kosten für die Hereinnahme fremder Mittel, z.B. Sparzinsen, Refinanzierungskosten, Kosten für die Aufnahme von Mitteln am Geldmarkt): Ihre Höhe hängt primär von der Zinspolitik der Zentralnotenbank ab, und diese orientiert sich wiederum an der Zinssituation der internationalen Finanzmärkte. Die Geldbeschaffungskosten beeinflussen die Zinshöhe am stärksten. Die Risikokosten hängen von den Kreditrisiken ab. Je höher diese sind, um so höher ist die Risikoprämie anzusetzen. Ihre Höhe wird entscheidend von der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, von den gestellten Kreditsicherheiten und von der Laufzeit des Kredits beeinflußt.Verwaltungs- und Betriebskosten (insbesondere Personalkosten): Der Verwaltungskostenanteil je Kredit ist um so geringer, je höher der Kreditbetrag ist. Durch Maßnahmen der Bankautomation soll dieser Kostenanteil gesenkt werden.Steueranteil: Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.Gewinnanteil (Differenz zwischen dem am Markt realisierten Zins und den tatsächlichen Kosten): Dieser Anteil bestimmt sich nach der Marktsituation (Käufer- oder Verkäufermarkt), der Verhandlungsmacht von Kreditnehmer und Bank und der Zinselastizität des Kreditnehmers.

Zinskanal
ergibt sich für Tagesgeld aus der Differenz von Ober- bzw. Untergrenze der Geldmarktsätze, die im Rahmen der sogenannten "ständigen Fazilitäten" (vgl. Spitzenrefinanzierungsfazilität) für Tagesgeld durch die Europäische Zentralbank (EZB) eingeräumt wird.

Zins- und Währungsswap
(Interest and Currency Swap, Zins- und Währungsaustauschvereinbarung, Swap); Der Terminus Swap wurde aus dem Devisenhandel entliehen und hat auf den internationalen Finanzmärkten inzwischen einen neuen Inhalt bekommen. Der Grundgedanke dieser Vereinbarung ist darin zu sehen, über die Arbitrage von relativen Refinanzierungsstärken die eigene Position zu verbessern. Bei einem Swap handelt es sich also um den Austausch von Zahlungsverpflichtungen mit dem Ziel, relative Vorteile zu arbitrieren. Diese können sich z.B. aus der unterschiedlichen Konditionierung auf den einheimischen und internationalen Finanzmärkten oder aus der unterschiedlichen Bonität und Stellung der Partner im Markt ergeben. Da mit dem Swap komparative Vorteile auf Teilmärkten ausgenutzt werden, besteht ein Zwang zur permanenten Auffindung neuer Arbitragemöglichkeiten.Getauscht werden können prinzipiell die Zinszahlungsverpflichtungen aufgrund unterschiedlicher Zinsbindungszeiträume, die Währung oder beides. Entsprechend unterscheidet man zwischen Zinsswap, Währungsswap sowie Zins- und Währungsswap.Beim Zinsswap (Interest Rate Swap) werden Zinszahlungsverpflichtungen aus gleicher Währung und Laufzeit, jedoch mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen getauscht (z.B. fünfjährige festkonditionierte gegen fünfjährige variabel konditionierte Mittel). Hierbei erfolgt kein Liquiditätsaustausch. Die Swappartner übernehmen lediglich wechselseitig die Zinszahlungsverpflichtung, so daß für beide Partner die ursprünglichen Rückzahlungs- und Zinszahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern bestehen bleiben. Zinsswaps können in den verschiedenen Währungen durchgeführt werden. Eine besondere Variante stellt der Basis Rate Swap dar.Beim Währungsswap (Cross Currency Swap) werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit und Zinsbindungsfrist, jedoch mit unterschiedlicher Währung getauscht (z.B. fünfjährige festkonditionierte DM gegen fünfjährige festkonditionierte US-100 201 101 0 100 100. Währungsswaps bieten sich als Finanzierungsinstrument dann an, wenn eine langfristige Finanzierung in bestimmten Währungen nicht oder nicht vergleichsweise günstig zu erreichen ist. Der Währungstausch erfolgt auf der sog. "Pari-forward Basis". Anders als beim klassischen Devisenswap wird die Zinsdifferenz zwischen den beiden involvierten Währungen nicht über unterschiedliche Kassa- und Terminkurse dargestellt. Der Währungstausch des Swapbetrages erfolgt vielmehr zu einem vereinbarten festen Wechselkurs auf Kassabasis. Die Zinsdifferenz wird während der Laufzeit des Swaps über Zinstauschzahlungen ausgeglichen.Der Zins- und Währungsswap (integrierter Swap, Currency Coupon Swap) stellt die Kombination zwischen einem Zins- und Währungsswap dar. Hier werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit jedoch mit unterschiedlicher Währung und Zinsbindungsfrist ausgetauscht (z.B. ein fünfjähriges festkonditioniertes DM-Darlehen gegen fünfjährige US 0Mittel mit variabler Verzinsung). Der Zins- und Währungsswap setzt sich somit aus einem Währungs- und einem Zinsverpflichtungstausch zusammen. Im Rahmen des Währungstausches kauft Partner A in einem Kassageschäft von Partner B US- DM und verkauft diesem gleichzeitig die US- vereinbartem Rückzahlungszeitpunkt gegen DM. Der Terminkauf wird ebenfalls zum Kassakurs und nicht zum Terminkurs abgewickelt. Im Rahmen des Zinszahlungsverpflichtungstausches verpflichtet sich Partner A, während der Laufzeit der Vereinbarung, die US-0Zinsen auf der Basis z.B. LIBOR zu zahlen, während Partner B die Verpflichtung zur Zahlung der DM-Festzinsen übernimmt.

Zinsgefälle
1. unterschiedliches Zinsniveau an verschiedenen Orten, insbesondere zwischen den Geld- und Kapitalmärkten verschiedener Länder. Dieses Zinsgefälle führt u.U. zu einem Geldzufluß zum Zweck entsprechender Investitionen in das Land mit dem höheren Zinsniveau. Andererseits erfolgt in diesem Fall oft die Kreditaufnahme inländischer Unternehmen auf ausländischen Märkten mit niedrigerem Zinsniveau. Entscheidend für die Richtung und Intensität zinsinduzierter Geld- und Kapitalströme sind aber außerdem die Kurssicherungskosten, die im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Absicherung gegen Währungsrisiken entstehen. Unterschiedliches Zinsniveau zwischen zwei verschiedenen Währungsgebieten führt dann nicht zu zinsinduzierten Geld- und Kapitalströmen, wenn allgemein eine Abwertung der Währung des Landes mit dem höheren Zinsniveau erwartet wird.2. Zinsunterschiede zwischen dem Geld- und Kapitalmarkt eines Landes, wobei innerhalb der einzelnen Märkte weitere Differenzierungen (verursacht durch die Bonität, Laufdauer, Fristigkeit der Kapitalbindung etc.; vgl. Zinsstruktur) auftreten. Der Geldmarktzins ist i.d.R. niedriger als der Kapitalmarktzins. Auch innerhalb des Geldmarkts bilden sich verschiedene Zinssätze. Relevant sind die Fristigkeit (Sätze für Tagesgeld, Monatsgeld, Dreimonatsgeld) und die Bonität (z.B. Sätze für Schatzwechsel des Bundes und der Bundesbahn bei gleicher Restlaufzeit).

Zinsstruktur
Die effektiven Zinssätze zu einem bestimmten Zeitpunkt auf den verschiedenen Märkten (Geld-, Kredit- und Kapitalmärkte) unterscheiden sich voneinander u.U. erheblich. Die Ursache für unterschiedliche Zinssätze liegt in der Differenzierung der Bonität, Fristigkeit und Denomination der Kapitalanlagen durch die Investoren.Die Zinsstruktur spiegelt das Verhältnis dieser Zinssätze zu einem bestimmten Zeitpunkt zueinander wider. Bei der Fülle unterschiedlicher Kapitalanlagen und damit einer entsprechenden Anzahl von Zinsstrukturen, ist eine Konzentration auf Zinsstrukturen bestimmter Kapitalanlagen notwendig. Normalerweise werden die Zinsstrukturen festverzinslicher Wertpapiere (Rentenwerte) gleicher Bonität, Restlaufdauer und Denomination dargestellt. Im Regelfall dürften die langfristigen Zinssätze über den kurzfristigen Zinssätzen liegen. Im umgekehrten Fall, der durchaus realistisch - wenn auch seltener - ist, spricht man vom Vorliegen einer inversen Zinsstruktur. Erklärungsansätze für die Entwicklung der Zinsstruktur liefern unterschiedliche Theorien:1. die Erwartungstheorie (J. Fischer, J. R. Hicks, F. A. Lutz);2. die Liquiditätsprämientheorie (J. R. Hicks);3. die Marktsegmentationstheorie (J. M. Culbertson)

Zulassungsstelle
überwacht an der Börse die Zulassung der Wertpapiere zum amtlichen Handel. Sie entscheidet über die Zulassung der Wertpapiere, die mit amtlicher Feststellung des Börsenpreises (amtliche Notierung) an der Börse gehandelt werden, soweit nicht in § 41 BörsG oder anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt ist. Außerdem kontrolliert die Zulassungsstelle die Einhaltung aller Pflichten, die sich aus der Zulassung für den Emittenten und das antragstellende Kreditinstitut ergeben.

Zuteilung
(Rationierung, Repartierung); bei überzeichneten Emissionen die anteilsmäßige Zuteilung der neu ausgegebenen Wertpapiere. Im Börsenverkehr ist eine Zuteilung dann erforderlich, wenn übermäßige Nachfrage bzw. zu geringes Angebot in gehandelten Wertpapieren vorliegt. Zu dem amtlich festgestellten Kurs wird repartiert.

Zwischenbericht
Emittenten zugelassener Wertpapiere müssen gem. § 44b BörsG; §§ 53 ff BörsZulV regelmäßig Zwischenberichte veröffentlichen. In ihnen soll über die Geschäftstätigkeit der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres berichtet werden. Die Zwischenberichte sind außerdem innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung des Berichtszeitraums in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder im Bundesanzeiger oder als Druckschrift zu veröffentlichen, die dem Publikum bei den Zahlstellen auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Gem. § 53 BörsZulV sind die Mindestanforderungen an den Inhalt des Zwischenberichts festgelegt.

Zwischengewinn
Die bei Verkauf von Anteilscheinen zwischen zwei Ausschüttungs-/Thesaurierungsterminen aufgelaufenen Zinserträge sind einkommensteuerpflichtig und unterliegen zudem der Zinsabschlagsteuer. Beim Fondskauf im Anteilpreis gezahlte Zwischengewinne können als negative Einnahmen von den bei Anteilsrückgabe zu versteuernden Zwischengewinnen bzw. von sonstigen Erträgen des gleichen Kalenderjahres abgezogen werden. Hält der Anleger seine Anteile bis zur nächsten Ausschüttung/Thesaurierung, werden die gezahlten Zwischengewinne ebenfalls von den insgesamt zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen abgezogen.