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Vorzugsaktie
Die Vorzugsaktie räumt dem Aktionär im Verhältnis zur Stammaktie einen besonderen Anspruch auf Dividende / Stimmrecht / Bezugsrecht / Liquidationserlös ein. Vorzugsaktien haben häufig kein Stimmrecht.

Vorratsaktien - Verwaltungsaktien - Verwertungsaktien
Bei Vorratsaktien handelt es sich um Aktien, bei der das Mitgliedschafts- recht der Gesellschaft selbst zusteht und im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung über den normalen Kapitalbedarf hinaus Aktien emittiert wurden. Diese gehen dann in den Besitz einer Treuhandsgesellschaft oder einer in Mehrheitsbesitz befindlichen Gesellschaft. Für diese ergeben sich aus diesen Aktien keine Rechte, bis sie diese nicht ordnungsgemäß erworben haben.

vinkulierte Namensaktien
Übertragungsmodalität: Wird durch die Satzung die Übertrage an die Zustim- mung der Gesellschaft gebunden, sa bezeichnet man die Aktien als 'vinku- lierte Namensaktien'.

Verwaltungsvergütung
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich nach Maßgabe der gesetzlich geregelten Vertragsbedingungen ergibt.

Volatilität
Eine Größe für die erwartete oder historische Schwankungsbreite des Basiswerts (z.B. Aktie) während eines bestimmten Zeitraumes. Ausdruck für die Schwankungsbreite des Anteilpreises während eines bestimmten Zeitraumes.

Verfügbarkeit
Verpflichtung der Kapitalanlagegesellschaft, die Anteile des Kunden jederzeit zurückzuzahlen.

Verkaufsprospekt
Das KAGG schreibt zwingend vor, daß dem Käufer von Investmentanteilen ein Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen des Investmentfonds zu übergeben ist. Er enthält alle Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung sind. Hierzu gehören Angaben über Firma, Rechtsform, Sitz und Eigenkapital der Investment-Gesellschaft und der Depotbank sowie die gesetzlich geforderten Angaben der Vertragsbedingungen. Der Verkaufsprospekt muß vom BAKred genehmigt werden.

Veräußerungsgewinne
Bei Rückgabe von Anteilscheinen aus dem Betriebsvermögen ist die Differenz zwischen Anschaffungspreis/Buchwert und Veräußerungserlös steuerpflichtiges Einkommen.

Vermögensaufstellung
Liste der Wertpapiere und sonstiger Gegenstände des Fondsvermögens an einem bestimmten Stichtag, Eine solche Vermögensaufstellung enthält der Rechenschaftsbericht einer Investment-Gesellschaft.

Vermögenssteuer
Der Besitz von Anteilen an Investmentfonds unterliegt nach dem noch nicht aufgehobenem Vermögensteuergesetz der Vermögensteuer, sofern ihr Wert zusammen mit den übrigen steuerpflichtigen Vermögenswerten des Anlegers bestimmte Beträge überschreitet. Relevant für den Vermögensteuerwert ist der Rücknahmewert der Anteile am Ende des dem Veranlagungsstichtag vorausgegangenen Kalenderjahres. Der Vermögensteuersatz auf Investmentanteile beträgt derzeit 0,5 Prozent. Vermögensteuer wird aber seit 1.1.1997 nicht mehr erhoben.

Vermögenswirksame Leistungen (936,-DM-Gesetz)
Staatlich gefördertes Programm zur Vermögensbildung, bei der der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 936,00 DM zahlt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Betrag im Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung), in fremde Unternehmen (außerbetriebliche Beteiligung), in deutsche oder ausländische Investmentfonds (Aktienanteil mind. 70%), in einen Bausparvertrag, direkt in den Wohnungsbau, in einen Ratensparvertrag oder in eine Kapital-Lebensversicherung zu investieren. Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist eine sechs- bzw. siebenjährige Anlagedauer, je nach Anlageform. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmersparzulage, welche (seit 1994) einheitlich 10% der vermögenswirksamen Leistungen (also max. DM 94,00 jährlich) beträgt (Ausnahme: Ratensparverträge und LV-Verträge, die nach dem 01.01.89 abgeschlossen wurden. Hier entfällt die Arbeitnehmersparzulage). Die staatliche Förderung ist jedoch abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Die Grenze liegt bei 27.000,- DM für Alleinstehende und 54.000,- DM für Verheiratete. Eine Aufstellung der geförderten Aktienfonds ist beim BVI erhältlich.

VermögenStrukturMatrix
Die VermögensStrukturMatrix (c) kuss Marketing GmbH GeldwerteSubstanzwerteSachwerteSumme kurzfristig< 1 JahrGirokonto Sparbuch Termingeld Geldmarktfonds Rentenfonds kfr. KontokorrentkreditOptionen Futures Swaps spekulativ Aktien spekulativ AktienfondsEdelmetalle Warenterminkontraktemittelfristig 1 - 4 JahreSparbrief Festverz. Wertpapier Rentenfonds mfr. Laufzeitfonds Bausparen KonsumentenkreditAktien in Branchen Aktien in Länder Aktien in Nebenwerte AktienfondsMünzen Edelmetalle Kunst Offene Immobilienfondslangfristig > 4 JahreSparbrief festverz. Wertpapier Rentenfonds lfr. Laufzeitfonds Lebensversicherung BaufinanzierungBankmitgliedschaft Aktien in BlueChips Aktienfonds BeteiligungenSchiffsfonds Offene Immobilienfonds Geschl.ossene ImmoFonds Eigener Immobilienbesitz MietobjekteSumme

Variabel verzinste Anleihen
Im Gegensatz zu einem festen Kupon haben variabel verzinsliche Anleihen keinen festen Zinssatz auf das eingezahlte Kapital. Die Zinshöhe wird in regelmäßigen Abständen neu definiert und richtet sich meist nach Benchmark-Zinsen. Z.B. wird der Zins alle drei Monate angepaßt und liegt 1% über dem 3-Monats FIBOR (Frankfurt Inter Bank Offered Rate), dem Zins für 3-Monatspapiere aus dem Frankfurter Inter Banken Handel.

Vega
Das Vega gibt als Optionskennziffer an, wie preissensibel eine Option gegenüber einer Veränderung der Volatilität reagiert.

Verkaufsoption
Bei einer Verkaufsoption erwirbt der Käufer (gegen Zahlung einer Prämie) das Wahlrecht, ein bestimmtes Gut (z.B. Aktien) zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem vorher definierten Preis (Basispreis) an einen Käufer zu verkaufen. Der Käufer einer Verkaufsoption kann diese Option auch nicht ausüben, d.h. sie nicht in Anspruch nehmen. Sie verfällt dann wertlos.

Vorbörse
Die Vorbörse betrifft den Wertpapier-Handel, der vor der eigentlichen Börsensitzung zwischen den Banken und Händlern ohne Börsenaufsicht stattfindet.

Vorzugsaktien
Die Besitzer von Vorzugsaktien, auch Vorzüge genannt, haben im Gegensatz zu Besitzern von Stammaktien kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Dieses Manko wird jedoch durch eine höhere Dividendenberechtigung ausgeglichen.

Verjährung
Ein Rentenanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem er entstanden ist. Die Verjährung wird durch den Rentenantrag unterbrochen.

Versicherungsunterlagen
Versicherungsunterlagen sind z.B. Aufrechnungsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise, Zeugenerklärungen, Zeugnisse, Arbeitsbücher, Wehrdienstbescheinigungen, Lehrbriefe, Entgelt- und Arbeitsbescheinigungen. Diese Unterlagen müssen sorgfältig aufbewahrt werden.

Verrechnung
Die Leistungsträger verschiedener Sozialleistungszweige können untereinander Ansprüche des Berechtigten auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigten verrechnen.

Versicherungsverlauf
Versicherungsverlauf ist eine schriftliche Aufstellung aller Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind. Den Versicherungsverlauf erhalten Versicherte ab dem 45. Lebensjahr alle sechs Jahre. Im Bedarfsfall ist eine Übersendung auch auf Anforderung möglich.

Versicherte
Versicherte sind gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer oder Selbständige, die Pflichtbeiträge entrichten und Personen, die freiwillige Beiträge leisten, oder geleistet haben.

Versicherungszeiten
Versicherungszeiten sind Beitrags-, Ersatzzeiten und Zeiten der Kindererziehung (Ersatzzeiten sind z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht). Sie zählen mit zur Erfüllung der Wartezeit.

Versichertenälteste
Versichertenälteste sind ehrenamtliche Berater der BfA. Sie erteilen kostenlos Rat und Auskunft in allen Fragen der Rentenversicherung, nehmen Anträge auf und sind behilflich bei der Beschaffung von Unterlagen.

Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen (ähnlich dem Zugewinn-Ausgleich) im Falle der Scheidung. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften oder Aussichten auf eine höhere Versorgung.

Versicherungsamt
Versicherungsämter sind Dienststellen der Kommunal- oder Gemeindeverwaltungen, die insbesondere über die Sozialversicherung Auskunft erteilen und Anträge auf Leistungen entgegennehmen.

Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist ein Organ der Selbstverwaltung. Sie ist das Parlament des Rentenversicherungsträgers und setzt sich je zur Hälfte seiner Mitglieder aus Versicherten, Rentnern und Arbeitgebervertretern zusammen. Aufgaben: Die Vertreterversammlung beschließt u.a. die Satzung, stellt den Etat fest und hat die Jahresrechnung aufzunehmen.

Versicherungsausweis
Der Versicherungsausweis ist Teil des Sozialversicherungsnachweisheftes. Er enthält die Versicherungsnummer, unter der der Rentenversicherungsträger das Versicherungskonto führt.

Verzicht
Auf Ansprüche auf Sozialleistungen, also auch auf Renten, kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Verzicht ist unwirksam, wenn durch ihn Leistungsträger oder Personen belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Versicherungsfreiheit
Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Arbeitnehmer, die des Schutzes der Rentenversicherung nicht bedürfen. Diese Arbeitnehmer sind entweder von vornherein ohne eigenen Antrag von der Versicherungspflicht freigestellt (z.B. Beamte), oder sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Verzinsung
Dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Geldleistungen (z.B. Rentenantrag) länger als sechs Monate, sind die fälligen Geldbeträge mit 4% vom Rentenversicherungsträger zu verzinsen. Vorausetzung: Der Antrag muß vollständig eingegangen sein.

Versicherungsjahre
Die Versicherungsjahre waren ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel bis 31.12.91. Die Rentenformel ab dem 1.1.92 kennt dieses Berechnungselement nicht mehr. Für die Versicherungsjahre waren alle Zeiten zu berücksichtigen, die auf die Wartezeit anzurechnen waren. Diese Zeiten werden jetzt rentenrechtliche Zeiten genannt.

Vollrente
Versicherte können die Renten wegen Alters als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr sind bei der Vollrente erheblich eingeschränkt (Hinzuverdienstgrenze).

Versicherungskonto
Hier werden die Daten eines Versicherten gespeichert, die für eine Leistung aus der Rentenversicherung (z.B. Heilbehandlung oder Rente) von Bedeutung sind, praktisch eine Buchführung über das Versicherungsleben.

Vorruhestandsgeld
Das Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand regelt, wann Vorruhestandsgeld durch den Arbeitgeber gezahlt werden kann (keine Leistung der Rentenversicherungsträger). Eine Informationsbroschüre ist beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erhältlich.

Versicherungsnummer (VSNR)
Die Versicherungsnummer (VSNR) wird jedem Versicherten als persönliches Kennzeichen zugeteilt. Sie setzt sich zusammen aus:65 170839 J 00 8Bereichsnummer z.B. BfA Geburtsdatum des Versicherten Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens Seriennummer Prüfziffer

Vorschuß
Benötigt der Rentenversicherungsträger bis zur endgültigen Klärung des Versicherungsverlaufs voraussichtlich längere Zeit, kann ein Vorschuß auf die Rente gezahlt werden. Er muß gezahlt werden, wenn dies der Berechtigte beantragt; im Beitrittsgebiet kann schon bei Rentenantragsstellung ein Vorschuß verlangt werden. Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem zur Zeit bekannten Versicherungsverlauf; im Beitrittsgebiet ist ein pauschaler Vorschuß vorgesehen

Versicherungspflicht
Wer als Arbeitnehmer gegen Entgelt oder als Lehrling ohne Entgelt beschäftigt wird, unterliegt der Versicherungspflicht. Selbständige sind entweder kraft Gesetzes (z.B. Hausgewerbetreibende) oder auf Antrag (z.B. Ärzte, Einzelhändler) versicherungspflichtig. Auch selbständige Küstler und Publizisten sind kraft Gesetzes pflichtversichert, sowie Mütter und Väter, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind. Pflichtversichert sind jetzt auch Studenten, die mehr als "geringfügig" beschäftigt sind.

Vorstand
Der Vorstand der RV-Träger wird von der Vertreterversammmlung gewählt. Er setzt sich je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten/Rentner und der Arbeitgeber zusammen. Er hat u.a. die Aufgaben, den RV-Träger gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, die Richtlinien für die Arbeit des RV-Trägers zu bestimmen, sowie den Hauhalts- und Stellenplan aufzustellen. Er hat die Jahresrechnung zu prüfen, den jährlichen Geschäftsbericht zu erstatten und z.B. das Vermögen anzulegen.

Value Line Index
Beim Value Line Index-Handel auf Termin (vgl. Financial Futures) wird der Kontrakt wie der Index notiert.

Valuta
1. (Wertstellung, Valutierung); Buchungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluß an der Börse oder Zeitpunkt, zu dem die Gutschrift (und damit Verzinsung) bzw. Belastung auf dem Bankkonto durch die Bank erfolgt (per valuta). Sie wird jeweils auf den Bankbelegen angezeigt. Bei Einziehung vor einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. 10 Uhr) erfolgt die Valutierung noch am selben Tag (d.h. mit der Verbuchung). Bei Überweisungen erfolgt die Wertstellung am Tage der Auszahlung bzw. Überweisung. Das Datum der Ausstellung hat keinen Einfluß auf die Wertstellung. Bei Wertpapier- und Devisentransaktionen erfolgen Lieferung und Zahlung zwei Werktage später.2. Sammelbegriff für fremde Währungen.

Variable Kurse
diejenigen Kurse, die sich im variablen Handel laufend über die gesamte Börsenzeit ergeben. Vgl.: Variable Notierung.

Variable Notierung
Fortlaufende Preisfeststellung im variablen Handel während der Börsenzeit. Im Gegensatz zur Einheitsnotierung erfolgt eine Kursnotierung für jeden Abschluß, der innerhalb der Börsenzeit stattfindet (USA: "dealing by making a price"). Die sich im variablen Handel laufend über die gesamte Börsenzeit ergebenen Kurse werden als variable Kurse bezeichnet. Während der erste variable Kurs einer Börsensitzung als Anfangskurs bezeichnet wird, trägt der letzte variable Kurs die Bezeichnung Schlußkurs.

Variabler Handel
(Variabler Markt, Variabler Verkehr); Markt für diejenigen Wertpapiere, für welche über die gesamte Börsenzeit hinweg - entsprechend der Auftragslage - Abschlüsse getätigt werden können. Im Gegensatz zum Einheitsmarkt erfolgt die Kursfeststellung laufend. Vgl.: Variable Notierung.

Variation Margin
wird bei Futures-Kontrakten börsentäglich zum Zweck des Ausgleichs der noch vorläufigen Gewinne und Verluste aus den offenen Terminpositionen berechnet.

VDAX
Abk. für DAX-Volatilitätsindex (Volatilitätsindex für den Deutschen Aktienindex). Dieser Volatilitätsindex der Deutsche Börse AG, soll per Konstruktion eine Aussage über die von den Marktteilnehmern erwartete Volatilität innerhalb der nächsten 45 Kalendertage treffen. Der VDAX wird von der Deutsche Börse AG einmal börsentäglich um 13.45 Uhr veröffentlicht. Die Ableitung der erwarteten Schwankungskurse wird aus den Geld- und Briefkursen für Dax-Optionen vorgenommen. Diese werden von den Marktmachern der DTB angegeben. Die implizierten Volatilitäten von jeweils acht Kauf- und Verkaufsoptionen auf den DAX werden durch den VDAX in einer Kennziffer gebündelt. So bedeutet ein VDAX von 15, daß eine Schwankungsbreite des DAX von 15% auf Jahresbasis erwartet wird.

Venture Capital
Bezeichnung für Eigenkapital, welches jungen Unternehmen, die ihr Wachstum nicht aus eigener Kraft finanzieren können und von Banken mangels Sicherheiten keine bzw. keine ausreichenden Kredite erhalten, durch eine spezialisierte Gesellschaft (Venture Capital Fonds) zur Verfügung gestellt wird. Der Fonds, der sich seinerseits durch Ausgabe von Zertifikaten an institutionelle Anleger und Private refinanziert, führt eine zukunftsbezogene Bonitätsprüfung durch (Selektionsphase), stellt eine Minderheitsbeteiligung zur Vergütung (Investitionsphase) und gewährleistet intensive Beratung und Betreuung (Überwachungsphase). Da überwiegend innovative Unternehmen in Zukunftsbranchen durch Venture Capital gefördert werden, kommt der Risikokapitalvergabe auch eine gesamtwirtschaftliche Funktion im Rahmen der Technologieförderung und Strukturpolitik zu.

Verfalldatum
(expiration date, expiry); ist bei1. Optionsgeschäften der letzte Zeitpunkt (Tag), bis zu welchem die Optionsausübung möglich ist;2. Optionsscheinen der letzte Zeitpunkt (Tag), bis zu welchem die Optionsausübung möglich ist;3. Futures oder Forward Kontrakten der endgültige Erfüllungstermin.

Verkaufssignal
in der Chartanalyse üblicher Begriff. Ein Verkaufssignal gibt dem Chartanalytiker (vgl. Charts) einen Hinweis zum Verkauf des betreffenden Wertpapiers. Gegenteil: Kaufsignal.

Vinkulierte Aktien
(gebundene Aktien); sind kraft aktienrechtlicher Bestimmungen immer Namensaktien (§ 68 Abs. 2 AktG), deren Übertragung auf andere Personen lt. Satzung an die Zustimmung der Gesellschaft "gebunden" ist. Diese für Eigentumsübertragungen erforderliche Zustimmung erteilt der Vorstand oder, falls entsprechende Satzungsvorschriften vorliegen, der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung. Die Vinkulierung, die aus den Aktienurkunden nicht ersichtlich zu sein braucht und die die freie Negoziabilität der Aktie einschränkt, wirkt auch gegen einen gutgläubigen Erwerber der Urkunde, hindert aber nicht einen Rechtsübergang kraft Gesamtrechtsnachfolge (z.B. bei Erbfällen, Fusionen usw.), Pfandverkauf oder Pfandkauf durch den Konkursverwalter. Wenn eine Vinkulierung, also Bindung der Übertragbarkeit von Namensaktien an die Erfüllung bestimmter, in der Satzung verankerter Voraussetzungen, nicht im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag bzw. in einem Kapitalerhöhungsbeschluß festgesetzt wurde, kann die Vinkulierung nur mit Zustimm Vinkulierungen sind ein manchmal sehr geeignetes Instrument, um ein Unternehmen vor einer Überfremdung und unerwünschten Einflußnahme zu schützen (z.B. im Falle einer Familien-AG), die Zusammensetzung der Aktionäre der Gesellschaft unter Kontrolle zu halten bzw. im gewünschten Sinne zu lenken. Vinkulierungen sind in der Bundesrepublik Deutschland vor allem bei Versicherungsgesellschaften verbreitet, deren Aktien meist nicht voll eingezahlt sind und deren Aktienkapital als letzte Reserve dient. Gesetzlich sind vinkulierte Namensaktien gem. § (4) KAGG für Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) vorgeschrieben.

Volatilität
1. Schwankungsmaß der Variabilität von Wertpapierkursen, Zinssätzen und Devisen. Allgemein üblich ist die Messung der Volatilität eines Wertpapierkurses durch die Berechnnung der Standardabweichungen relativer Kursdifferenzen.2. Sensitivität einer Variablen auf die Veränderung einer anderen Größe. Beispiel: Kursveränderung eines verzinslichen Wertpapiers in Reaktion auf die Veränderung des relativen Marktzinssatzes.3. Maßstab für die mittlere Schwankungsbreite des Basisobjekts (Underlying) von Optionen. Methoden: vgl. historische Volatilität, Implied Volatility.

Volksaktien
Bezeichnung von Aktien, die im Zuge der (Re-) Privatisierung des Bundesvermögens geschaffen und an einen breiten Personenkreis zu Vorzugskonditionen gestreut wurden.

Vor- und Nachbörse
Handel von börsennotierten Wertpapieren außerhalb der Börsenzeit; im weiteren Sinne sämtlicher Handel in solchen Werten, der nicht über den Makler läuft. Die Abschlüsse erfolgen zum Börsenpreis, der von diesen Abschlüssen nicht beeinflußt wird. Hierin wird eine Beeinträchtigung der "richtigen" Preisermittlung gesehen und die Forderung nach Börsenzwang erhoben. Dieser Forderung hat die deutsche Bankwirtschaft 1968 durch eine freiwillige Vereinbarung der Börseneinschaltung entsprochen, sofern dies von den Auftraggebern nicht ausdrücklich untersagt wurde.

Vorratsaktien
(Verwertungsaktien, Verwaltungsaktien); Aktien, die im Zuge der Emission oder in der Ausübung eines bei einer bedingten Kapitalerhöhung eingeräumten Rechts von einem Dritten (Vermögensverwalter, Hausbank, Bankenkonsortium) für Rechnung der Aktiengesellschaft übernommen werden und nicht in den Umlauf gelangen. Vorratsaktien werden bis zur Verwendung vom Dritten für die AG gehalten. Über ihre Verwendung entscheidet allein der Vorstand der AG, obwohl der Dritte für die volle Einlage haftet.