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Stammaktie
Die Rechte der Aktionäre bei Stammaktien sind folgende:- Stimmrecht in der Hauptversammlung - Anspruch auf einen Gewinnanteil (Dividende) - Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös - gesetzliches Bezugsrecht auf junge Aktien bei Kapitalerhöhungen oder auf Wandelschuldverschreibungen.

Swap
Ein Swapgeschäft ist die Koppelung eines Devisenkassakaufgeschäfts mit einem Devisentermingegengeschäft. Dabei kauft oder verkauft die Bundesbank Devisen (Kassageschäft) und vereinbart mit den Kreditinstituten geleich- zeitig das Gegengeschäft (Termingeschäft) zu einem festen Kurs.

Swapsatz
Der Swapsatz ist generell die Differenz zwischen dem Devisenkassakurs (Stichtagskurs) und Devisenterminkurs (Kurs zu einem späteren Zeitpunkt) entweder als 'Deport' = Abschlag des Terminkurses gegenüber dem Kassakurs, oder als 'Report' = Aufschlag des Terminkurses gegenüber dem Kassakurs. Diese Differenz wird hauptsächlich durch Zinsniveauunterschiede bestimmt.

Sondervermögen
Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muß von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Investmentgesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden, die sich durch ihre Namen unterscheiden und getrennt gehalten werden müssen. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft.

Steueroptimierte Fonds
-> Investmentfonds, die speziell für ertragsorientierte Anleger mit hoher Steuerprogression konzipiert wurden.

Solidaritätszuschlag
Seit dem 1. Januar 1998 wird auf Einkünfte ein zusätzlicher Solidaritätszuschlag von 5,5 (bis Ende 1997 7,5%) Prozent der entsprechenden Steuer erhoben. Bei Investmentfonds sind davon die zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteile der Ausschüttung/Thesaurierung betroffen. Die Zinsabschlagsteuer erhöht sich entsprechend von 30% auf 31,65% bzw. bei Tafelgeschäften von 35% auf 36,925%.

Sparerfreibetrag
Jedem Anleger steht ein Sparerfreibetrag von 6.000 DM sowie ein Werbungskostenpauschbetrag von 100 DM zu. Bei Zusammenveranlagten verdoppeln sich diese Beträge. Bis zu der jeweiligen Höchstgrenze von 6.100/12.200 DM kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

Spekulationssteuer
Beträgt der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf von Investmentanteilscheinen sechs Monate oder weniger, ist ein Gewinn aus dem Verkauf als Spekulationsgeschäft steuerpflichtig, falls die gesamten Spekulationsgewinne eines Anlegers im Kalenderjahr 1.000 DM überschreiten.

Spekulationsfrist
Werden Gewinne aus Wertpapiergeschäften in Deutschland vor Ablauf von sechs Monaten realisiert (Kauf und Verkauf der Investmentanteile innerhalb dieses Zeitraumes), unterliegen diese Erträge der Einkommenssteuer unter Berücksichtigung einer Freigrenze von 1.000,-- DM pro Kalenderjahr. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß solche Wertpapiergeschäfte als Spekulationsgeschäfte getätigt werden und einkommenssteuerpflichtig sind. Veräußerungsgewinne (Kursgewinne), die nach Ablauf dieser Spekulationsfrist erzielt werden, sind dagegen steuerfrei.

Spezialfonds
Investmentfonds, die nur einem begrenzten Anlegerkreis vorbehalten sind. Meist handelt es sich um institutionelle Anleger, wie z.B. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, kirchliche Verbände, Stiftungen et cetera. Spezialfonds dürfen nicht mehr als 10 Anteilinhabern zugänglich sein. Der Spezialfonds unterliegt ebenso wie ein Publikumsfonds dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) sowie der besonderen Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred).

Spezialitätenfonds
Investmentfonds, die in Wertpapiere bestimmter Branchen oder Wirtschaftssektoren, Länder, Regionen oder auch in besonders dynamisch geprägte Wertpapiere investieren (auch: spezielle Fonds). Mit der gezielten Ausrichtung auf Spezialwerte wurden die Voraussetzungen geschaffen, höhere Kursgewinne bei erhöhtem Risiko zu erzielen, wenngleich auch diese Fonds nach dem Prinzip der Risikominimierung durch Streuung aufgebaut sind und gemanagt werden. Sie erfordern generell ein gewisses Anlage-Know-how und sind für kurzfristigere Fondsengagements nutzbar.

Steuerbescheid
Anleger in deutschen Investmentfonds erhalten von ihrer depotführenden Stelle in der Regel einmal jährlich eine Steuerbescheinigung, aus der der zinsabschlagsteuerpflichtige Anteil der Erträge, der inländische Dividendenanteil sowie gegebenenfalls einbehaltene Zinsabschlagsteuern, Solidaritätszuschläge, Körperschaftsteuerguthaben und ausländische Quellensteuern hervorgehen.

Steuerkurs
Der Steuerkurs eines Investmentzertifikates ist nur für Anteilscheininhaber, die zur Vermögenssteuer veranlagt werden, relevant. Die Anteile werden mit dem Steuerkurs (=Rücknahmepreis) am Ende des dem Veranlagungsstichtag vorausgegangenen Kalenderjahres angesetzt. Zur Zeit wird die Vermögenssteuer nicht erhoben. Auf die Angabe des Steuerkurses wird daher verzichtet.

Steuerpflichtige Bruttoerträge
Bei der Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen ist zu unterscheiden, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Im Privatvermögen setzen sich die zu versteuernden Erträge zusammen aus den ordentlichen Erträgen, wie Zinsen, Dividenden und/oder Mieterträgen; bei Anteilscheinen im Betriebsvermögen kommen noch Bezugsrechtserlöse sowie ausgeschüttete Veräußerungsgewinne hinzu.

Scalper
Scalper sind kurzfristig agierende Anleger, die meist im Tageshandel auch bei kleinsten Kursanstiegen ihre entstandenen Gewinne realisieren.

Schatzanweisungen
Als Schatzanweisungen gelten kurz- bis längerfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand, der Bundesbahn, Bundespost usw. mit einer Laufzeit zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Schatzwechsel
Als Schatzwechsel gelten kurzfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand mit einer Laufzeit bis zu sechs Monaten, deren Zinsen dem Anleger beim Kauf sofort ausgezahlt werden.

Schuldverschreibungen
Schuldverschreibung sind ein anderer Begriff für festverzinsliche Wertpapiere.

Seitwärtstrend
Als Seitwärtstrend bezeichnet man das Notieren auf einem Niveau ohne größere Schwankungen.

Short
Ist ein Anleger short, so hat er eine Position verkauft, ohne sie zu besitzen. Er hat in diesem Fall eine offene Position, die durch den Kauf der Gegenposition oder den Verkauf der Short-Position wieder glattgestellt werden kann.

Shortcall
Bei einem Short-Call wird ein Call verkauft; gleichzeitig verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer bei Ausübung seines Wahlrechts den Basiswert zu vorher definierten Konditionen zu liefern.

Shorthedge
Bei einem Short-Hedge wird zum Absichern einer Kaufposition am Kassamarkt ein Terminkontrakt verkauft.

Shortposition
Die Short-Position ergibt sich aus dem Verkauf eines Optionskontraktes.

Shortput
Bei einem Short-Put wird vom Verkäufer ein Put verkauft. Gleichzeitig verpflichtet sich dieser Verkäufer, dem Käufer bei Ausübung seines Wahlrechts den Basiswert zu vorher definierten Konditionen abzukaufen.

Spekulant
Ein Spekulant versucht, Kursentwicklungen an der Börse vorweg zu nehmen und handelt entsprechend seinen Annahmen und in der Hoffnung auf steigende Kurse. Im Gegensatz zu einem Anleger liegt nicht die (dauerhafte) Geldanlage im Vordergrund seiner Überlegungen, sondern die Gewinnrealisation und Neuinvestition in weitere gewinnträchtige Wertpapiere.

Spread
Bei einem Spread wird zum selben Zeitpunkt eine Option gleichen Typs oder gleicher Klasse ge- oder verkauft, wobei sich die Optionen im Basispreis bzw. in der Laufzeit unterscheiden.

Stammaktien
Die Stammaktien kommen in Deutschland am häufigsten vor und entsprechen den Inhaberaktien hinsichtlich der Pflichten und Rechte der Aktionäre.

Stillhalter
Der Stillhalter ist der Verkäufer einer Option, der die Verpflichtung eingeht, den Basiswert zu kaufen bzw. zu verkaufen, falls der Optionskäufer sein aus der Option resultierendes Wahlrecht wahrnimmt.

Straddle
Bei einem Straddle werden die gleiche Anzahl von Puts und Calls der gleichen Optionsserie gekauft bzw. verkauft.

Strap
Bei einem Strap werden doppelt soviele Calls wie Puts mit gleichem Basiswert, Ausübungspreis und gleicher Laufzeit gekauft.

Strip
Im Gegensatz zum Strap werden in diesem Falle doppelt soviele Puts wie Calls gekauft.

Schonungszeit
Um den Behandlungserfolg zu sichern, kann nach einer Heilbehandlung eine Schonungszeit von bis zu sieben Tagen bewilligt werden. Das Übergangsgeld wird auch für diesen Zeitraum gezahlt.

Sozialversicherungsnachweisheft (SVN-Heft)
Das SVN-Heft wird seit 1.4.1998 nicht mehr ausgestellt. Die Meldungen werden zukünftig auf bundeseinheitlichen Vordrucken, die ab Herbst 1998 bei allen Krankenkassen zur Verfügung stehen, erstattet. In der Übergangszeit können weiterhin die Belege aus den SVN-Heften genutzt werden. Stehen entsprechende Belege nicht mehr zur Verfügung, halten die Krankenkassen Ersatzbelege bereit.

Schwankungsreserve
Die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten halten eine Schwankungsreserve (Betriebsmittel und Rücklagen), der die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt werden und aus der Defizite zu decken sind. Das Verwaltungsvermögen gehört nicht zur Schwankungsreserve.

Sozialwahlen
Die Versicherten/Rentner und die Arbeitgeber wählen ihre Vertreter in die Vertreterversammlung des Versicherungsträgers. Die Wahlen sind frei und geheim. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Vorschlagslisten.Siehe hierzu: Sozialwahlen

Selbstverwaltung
...ist das Mitwirken der Versicherten (Rentner) und Arbeitgeber bei der Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung. Selbstverwaltung heißt: Gewählte Vertreter der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber "regieren" die BfA.

Sozialzuschlag
...ist eine pauschalierte Sozialhilfe im Beitrittsgebiet, eingeführt am 01.07.90. Er wird in Höhe des Betrages gezahlt, um den bei Alleinstehenden das mtl. Einkommen ab 01.07.94 den Betrag von 674,- DM und bei Verheirateten des mtl. Gesamteinkommen den Betrag von 1081,- DM unterschreitet. Der Sozialzuschlag wird im Beitrittsgebiet durch den Rentenversicherungsträger bis zum 31.12.96 gezahlt.

Sozialgerichtsbarkeit
...ist die besondere Gerichtsbarkeit für das Sozialrecht. Sie wird durch die Sozialgerichte, Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht ausgeübt. Das Verfahren ist mit Ausnahme vor dem Bundessozialgericht kostenfrei.

Sterbevierteljahr
Im Sterbevierteljahr wird die volle Versichertenrente nach dem Tod des Rentners für drei Monate (unabhängig von der Einkommensanrechnung) ausgezahlt. Auf das Sterbevierteljahr wird durch die Post ein Vorschuß gezahlt, wenn die Auszahlung innerhalb von 20 Tagen bei der Rentenrechnungsstelle beantragt wird.

Sozialversicherungsausweis
Jeder Versicherte erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Dieser ist beim Arbeitgeber zu hinterlegen bzw. bei Ausübung der Beschäftigung mitzuführen.

S & P 500
(Standard & Poor's 500); Bezeichnung für einen anerkannten US-amerikanischen Börsenindex, dem ein Portefeuille definierter Aktien in einer bestimmten Zusammensetzung zugrunde liegt. Der Index setzt sich aus 400 Industrieaktien, 40 Versorgungswerten, 20 Aktien von Verkehrsunternehmen und 40 Aktien von Finanzinstitutionen zusammen.Beim S & P 500-Handel auf Termin (Financial Futures) wird der Kontrakt wie der Index notiert. Der Kontraktwert ergibt sich aus der Multiplikation des aktuellen Indexes mit dem Faktor 500. Die kleinstmögliche Änderung des Indexes, die sich als Kursänderung des Futures-Kontrakts niederschlägt, beträgt 0,05 Indexpunkte (= 25 100 201 101 0 100 100.Tägliche Schwankungsbegrenzung des Preises: keine.Kontraktmonate: März, Juni, September, Dezember.Letzter Handelstag: Dritter Donnerstag des Abwicklungsmonats.Abwicklungstag: Geschäftstag nach dem letzten Handelstag des Abwicklungsmonats.Abwicklung: Barabwicklung nach Kontoanpassung an den Marktwert zum Schlußstand des S & P 500-Index am Abwicklungstag.

Sachwertanleihe
Anleihe, bei der die Tilgung mit der Preisentwicklung eines definierten Gutes (z.B. Gold) indexiert ist (vgl. Anleihe-Ausstattung).

Same-Day-Settlement (SDS)
Bezeichnung für die taggleiche Abwicklung von Wertpapiergeschäften.

Sammelverwahrung
(Girosammeldepot, Sammeldepot, Girosammelverwahrung) Bezeichnung für Verwahrungsart von Wertpapieren der gleichen Gattung. Die Verwahrung erfolgt durch das Kreditinstitut auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung (Streifbanddepot) hat der Kunde bei der Sammelverwahrung kein Eigentumsrecht an den von ihm abgelieferten Papieren. Er wird vielmehr zum Miteigentümer nach Bruchteilen am Sammelbestand der betreffenden Gattung. In Sammelverwahrung gegebene Papiere einer Gattung sind, sofern sie zu einem Betriebsvermögen gehören, für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung nicht mit ihrem individuellen, sondern mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten zu bewerten. Die durchschnittliche Bewertung aller sammelverwahrten Wertpapiere einer Gattung wird dadurch vermieden, daß für einzelne Teilbestände gesonderte Depots eingerichtet werden. In diesem Fall werden lediglich die in den Teilbeständen geführten Wertpapiere gleicher Gattung mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten eing

Satzung der Aktiengesellschaft
von der AG aufgestellte Verfassung (Gesellschaftsvertrag), die für alle Mitglieder verbindlich ist. An der Feststellung der Satzung (§ 2 AktG) müssen sich mindestens fünf Personen beteiligen, zusätzlich bedarf sie der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (§ 23 Abs. 1 AktG). Ein gewisser Mindestinhalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 23 Abs. 3 AktG muß die Satzung Bestimmungen enthalten überFirma und Sitz der Gesellschaft,Gegenstand des Unternehmens,Höhe des Grundkapitals,Nennbeträge der einzelnen Aktien und Zahl der Aktien jeden Nennbetrags,Gattung der einzelnen Aktien,Zusammensetzung des Vorstands undForm der Bekanntmachungen der Gesellschaft.Dem gesetzlich bestimmten Mindestinhalt werden regelmäßig noch zahlreiche andere Bestimmungen hinzugefügt. Jede Satzungsänderung bedarf gemäß §§ 179 ff. AktG eines Hauptversammlungsbeschlusses mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals (qualifizierte Mehrheit).

Schiffspfandbriefe
Pfandbriefe, die von Schiffspfandbriefbanken ausgegeben werden und deren Mittel über Schiffshypothekarkredite zur Finanzierung des Schiffsbaus eingesetzt werden. Schiffspfandbriefe müssen durch Schiffshypotheken von mindestens gleicher Höhe, Laufdauer und Zinsertrag gedeckt sein.

Schlank untergebracht
Börsenausdruck für die schnelle Unterbringung einer Emission auf dem Primärmarkt.

Schlußkurs
letzter Kurs, der am Ende einer Börsenversammlung im variablen Handel für ein Wertpapier festgestellt wird. Er ist nicht an allen Börsen ein errechneter Kurs.

Schufa
Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Kreditschutzorganisation, deren Mitglieder Kreditinstitute und Unternehmen des Handels sind, die an Privatpersonen Kredite herausgelegt haben. Die Mitglieder der Schufa verpflichten sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Mitteilung an die Schufa über Kreditherauslagen und Kreditablehnungen. Die Schufa gibt an ihre Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ihr vorliegende Informationen weiter über aktuelle und zurückliegende Kreditgewährungen, -ablehnungen, -abwicklungen einschließlich damit verbundener gerichtlicher Verfahren.

Schuldschein-Darlehen
lang- oder mittelfristiges Darlehen, das gegen Schuldschein oder Schuldurkunde gem. § 607 BGB, § 344 HGB gewährt wird. Der Schuldschein ist lediglich Beweisurkunde (kein Wertpapier). Die Übertragung erfolgt nach Schuldrecht, d.h. durch Abtretung (gutgläubigen Erwerb gibt es somit nicht). Kapitalgeber sind Kapitalsammelstellen, insbesondere Sozialversicherungsträger, die Bundesanstalt für Arbeit, Privatversicherungsgesellschaften (hier vor allem Lebens- und Unfallversicherer) und Kreditinstitute. Kreditnehmer sind emissionsfähige und nicht-emissionsfähige Unternehmen erster Bonität, die die Bonitätsanforderungen der Kreditgeber und - soweit gegeben - ihrer Aufsichtsbehörden erfüllen (Deckungsstockfähigkeit).

Schütt`aus-hol'-zurück-Verfahren
(Dividendenkapitalerhöhung, Ausschüttungsrückholverfahren); Mittel der Finanzierungs- und Dividendenpolitik. Zunächst werden Beträge als Dividende ausgeschüttet, die anschließend im Wege einer Kapitalerhöhung zurückgeholt werden. Dabei stimmen die Höhe der erwünschten Kapitalaufstockung mit der Summe der zur Ausschüttung beschlossenen Dividende, abzüglich der bei Ausschüttung und Wiederanlage anfallenden Steuern überein. Beim "einperiodischen" Verfahren fallen Ausschüttung und Rückholung der Gewinne in dasselbe Jahr, während beim "mehrperiodischen" Verfahren die Kapitalerhöhung erst nach einigen Jahren bei fortlaufender Ausschüttung erfolgt.Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, daß die Gewinne den Aktionären zugute kommen, ohne daß der Gesellschaft auf lange Sicht Liquidität entzogen wird. Im Gegensatz zum Zusatzaktienverfahren muß die Dividende zunächst aber ausgeschüttet werden, bevor sie durch die Kapitalerhöhung in Form von Barmitteln wieder in das Unternehmen zurückfließt. Dabei wird unterstellt, daß sämtliche Altaktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Ein steuerlicher Vorteil ist bei diesem Verfahren nur dann gegeben, wenn sich die Aktionäre in der unteren Progressionszone der Einkommensteuer befinden.

Schwebendes Engagement
Bezeichnung für Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften, Arbitrage etc., die noch nicht bereinigt wurden.

Second Marché
1. Bezeichnung für den Sekundärmarkt in Frankreich.2. Kennzeichnung für das Marktsegment an der Pariser Börse, in dem der Handel von Aktien der neu zugelassenen mittelständischen Unternehmen stattfindet. Der Second Marché entspricht in etwa dem deutschen Börsensegment Geregelter Markt.

Securitization
wertpapiermäßige Unterlegung bzw. Verbriefung von Kredit- und Einlagepositionen. Die Verbriefung erfolgt in Form kurzfristiger Schuldtitel (Notes), die anschließend im Markt untergebracht werden (z.B. Revolving Underwriting Facility (RUF), Note Issuance Facility (NIF), Commercial Paper).

Selbstemission
1. Begebung bzw. Unterbringung der Aktien durch die Unternehmung selbst ohne die Einschaltung einer Zwischenstufe (Bank bzw. Bankenkonsortium). Sie wird oft auch als Privatplacierung bezeichnet.2. Form der Privatplacierung. Ein Verfahren zur Eigenkapitalbeschaffung mittelständischer Unternehmen, denen der organisierte Kapitalmarkt verschlossen ist. Die Eigenkapitalzufuhr erfolgt durch Unterbringung von Kommanditanteilen oder GmbH-Anteilen bei Privatanlegern. Schwierigkeiten bestehen insofern, als einerseits diese Anteile nicht fungibel sind und andererseits Privatplacierungen durch Banken oder spezielle Emissionshäuser bislang kaum unterstützt werden.

Settlement
bezeichnet den Abschluß, die Abwicklung und Erfüllung von Börsengeschäften.

Settlement Day
bezeichnet den Erfüllungstag oder Erfüllungstermin bei einem Wertpapiergeschäft. Möglich ist in Deutschland generell das Same-Day-Settlement Verfahren mit der taggleichen Erfüllung.

Short
bezeichnet1. Leerposition (Verkaufsposition) in Kassainstrumenten (z.B. Aktien, Anleihen, Devisen etc.);2. Futures- oder Options-Verkaufsposition.Gegensatz: Long

Short Call
eine der vier Grundstrategien im Optionshandel. Sie wird durch den Leerverkauf eines Call (Call Option) realisiert. Der Inhaber dieser Position hat die Pflicht, zu den vereinbarten Bedingungen auf Verlangen zu liefern. Soweit der Investor die der Option zugrundeliegenden Stücke im Bestand hält, spricht man von einer gedeckten bzw. covered Option. Bei Stagnationserwartungen bzw. geringfügigen Kurssenkungserwartungen in die Entwicklung der Kassakurse des Basiswertes, versucht der Investor damit durch die Prämieneinnahmen die Gesamtperformance seiner Gesamtposition zu verbessern. Befinden sich die Stücke nicht im Bestand des Investors, spricht man von einer ungedeckten bzw. naked Option. Er hat üblicherweise geringfügige Kurssenkungs- oder Stagnationserwartungen und partizipiert entsprechend an Kursrückgängen in Höhe des Prämienaufkommens. Die Verlustmöglichkeiten sind bei einem Short Call praktisch unbegrenzt.

Short Position
kennzeichnet eine1. offene Position nach einem Leerverkauf von Anleihen, Aktien, Devisen etc.;2. Position eines Marktteilnehmers (Stillhalters) nach dem Verkauf einer Option oder eines Terminkontrakts.

Short Put
eine der vier Grundstrategien im Optionshandel. Sie wird durch den Leerverkauf einer Put-Option (Verkaufsoption) als Stillhalter realisiert. Der Positionsinhaber hat auf Verlangen die zugrunde liegenden Stücke zu den vereinbarten Konditionen abzunehmen. Er hat Stagnationserwartungen oder geringfügige Kurssteigerungserwartungen in den der Option zugrunde liegenden Basiswert und versucht über die Prämieneinnahmen die Performance seines Gesamtportefeuilles zu verbessern. Das Gewinnpotential ist bei dieser Strategie auf die Prämieneinnahmen beschränkt. Sinkende Kurse des Basiswerts bewirken ein Abgleiten der Short Position in den Verlustbereich, wobei das Verlustpotential insofern begrenzt ist, als der Kurs des Basiswerts nicht unter Null fallen kann.

Short Straddle
gleichzeitiger Verkauf von Call- und Put-Optionen mit gleichen Basispreisen und übereinstimmenden Fälligkeiten.

Sigma
beschreibt die Volatilität des Basiswerts (underlying) einer Option.

Small Caps
(Abk. für small capitalisation); Neben den Benchmark-Aktien (Blue Chips) werden die übrigen an der Börse eingeführten Aktien zwei weiteren Gruppen subsumiert. Der Gruppe der Small Caps werden in Deutschland die Aktien sämtlicher Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung subsumiert, die unter 500 Mio. DM liegt, welche sich aber zugleich durch hohe Wachstumschancen auszeichnen. Zwischen den Benchmark-Aktien und den Small Caps stehen die Mid Caps.

Small-Cap-Effekt
Bezeichnung für das Phänomen, welches die zeitweise bessere Kursentwicklung von Aktien kleinerer Unternehmen (Nebenwerte, Small-Cap-Segment) im Vergleich zu derjenigen von Standardpapieren (insbesondere Blue Chips) beschreibt. Die möglichen Ursachen hierfür sind nicht eindeutig bekannt. Es werden einerseits fundamentale Gründe (z.B. große Wachstumschancen oder/und höhere Innovativonsfähigkeit der kleinen Unternehmen gegenüber Großunternehmen, etc.) genannt (vgl. Fundamentalanalyse). Andererseits werden markttechnische Ursachen (in erster Linie sehr enge Märkte; herabgesetzte Effizienz der Kursbildung, wobei aber bestimmte Anforderungen an den Free Float realisiert werden müssen) angeführt.

Smart Money Fonds
US-amerikanische Investmentfonds, die durch eine ausgeprägt risikofreudige Politik (z.B. Leerverkäufe, keinerlei Diversifikation, strategische Blockinvestitionen) hohe Gewinne erwirtschaften wollen. Die vorliegenden Geschäftsergebnisse unterstreichen allerdings, daß im Regelfall durch eine derartige Politik allenfalls gemessen an einem anerkannten Index kurzfristig eine überdurchschnittliche Performance erzielt werden kann.

Sollzinsen
Bezeichnung für diejenigen Zinsen, die dem Kreditnehmer für die von ihnen beanspruchten Kredite vom Kreditgeber berechnet werden (Kreditkosten, Zinsen). Ihre Höhe richtet sich nach dem aktuellen Marktzinsniveau und seiner potentiellen Entwicklung, der Länge der Zinsbindungsfrist (Festzins, Gleitzins), der Kredithöhe, Kreditlaufdauer, Kreditverwendung, Kreditbesicherung sowie Verhandlungsmacht des Kreditnehmers.

Sologeschäft
(Outright-Geschäft); Bezeichnung für ein Devisentermingeschäft, welches ohne den entsprechenden Abschluß eines Kassagegengeschäftes getätigt wird.

Sonderdepot
Bezeichnung für ein Depot, welches für spezielle Zwecke eingerichtet worden ist. Sie sind nicht mit Streifbanddepots zu verwechseln. Sonderdepots sind z.B. Anderdepots, Gemeinschaftsdepots und Treuhänderdepots.

Sonderverwahrung
(Streifbanddepot, Streifbandverwahrung); nummernmäßige Erfassung und von den eigenen Beständen bzw. deren Dritter gesonderte Aufbewahrung der Wertpapiere von Depotkunden bei Kreditinstituten mit äußerlich erkennbarer Bezeichnung des Hinterlegers. Die Bezeichnung Streifbanddepot rührt daher, weil die Wertpapiere meist mit einem Streifband versehen werden, das Namen und Nummer des Kunden, Wertpapiergattung, -betrag und -nummer trägt. Sonderverwahrung wird immer dann vorgenommen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Hinterleger bleibt Eigentümer der verwahrten Wertpapiere.

Spannkurs
(Spannenkurs); gestellter Kurs durch den Händler im vor- und nachbörslichen Handel sowie im ungeregelten Freiverkehr. Der Händler ist bereit zu von ihm gestellten Kursen mit einer Spanne zwischen Geld- und Briefkurs (z.B.: 360 zu 365) zu kaufen bzw. zu verkaufen. Gegensatz: Einheitskurs, Variable Notierung.

Sparbrief
langfristiges Refinanzierungsinstrument der Kreditinstitute, welches in verschiedenen Formen emittiert wird.

Spekulation
Kauf- oder Verkaufsmaßnahmen eines Wirtschaftssubjekts, die darauf gerichtet sind, aus künftig erwarteten Preis-, Zins- oder Kursänderungen durch einen gegengerichteten Verkaufs- oder Kaufsakt einen Gewinn zu erzielen. Beispiel: Kauf (Verkauf) der Menge eines bestimmten Wertpapiers in der Erwartung, die gleiche Anzahl des Wertpapiers an einem künftigen Zeitpunkt zu einem höheren (niedrigeren) Kurs verkaufen (kaufen) zu können.Die Spekulation ist damit auf die Ausnutzung sich zwischenzeitlich ergebender Preisdifferenzen gerichtet. Da die Wahrscheinlichkeit besteht, daß die erwarteten Preisdifferenzen nicht nur nicht eintreten, sondern sich in umgekehrter Richtung entwickeln, eröffnet sich mit jedem spekulativ ausgerichtetem Handeln nicht nur eine Gewinn-, sondern auch eine entsprechende Verlustmöglichkeit. Spekulationsobjekte sind in erster Linie Devisen, Effekten (insbesondere Aktien), an Warenbörsen gehandelte Kontrakte und Immobilien. Im Gegensatz zur Spekulation ist die Arbitrage auf die Ausnutzung von Preis-, Zins- und Kursdifferenzen zu einem Zeitpunkt ausgerichtet, weswegen mit ihrer Ausübung sich keine Verluste ergeben können.

Spekulationsgewinn
Bezeichnung nach Einkommensteuerrecht für kurzfristige private Veräußerungsgewinne. Sie können, wenn sie 1000 DM überschreiten, als sonstige Einkünfte gem.§ 22 Nr. 2, § 23 EStG einkommensteuerpflichtig sein, wenn bestimmte Zeitgrenzen zwischen Erwerb und Veräußerung einer Sache nicht eingehalten werden.

Sperrminorität
Besitzt eine Einzelperson oder eine Gruppe von Aktionären einen Anteil von mehr als 25%, aber weniger als 50% an Aktien eines Unternehmens, so können von ihr/ihnen Hauptversammlungsbeschlüsse, die eine 75%-ige Mehrheit erfordern, verhindert werden. Hierzu zählen:Nachgründungen mit mehr als 10% des Grundkapitals (§ 52 (5) AktG);Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern (§ 103 (1) AktG);Entscheidungen der Geschäftsführung, zu denen der Aufsichtsrat seine Zustimmung verweigert hat (§ 111 (4) AktG);Beschränkung der Rechte der Vorzugsaktionäre (§ 141 (3) AktG);Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen (§§ 182, 192ff., 202, 207, 221 ff. AktG);Satzungsänderungen (§ 179 (2) AktG);Auflösung der Gesellschaft (§§ 262, 274 AktG);Abschluß, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge (§ 292 (1) AktG);Fusion mit anderer AG bzw. KGaA (§§ 340, 355 AktG);Vermögensübertragung auf die öffentliche Hand (§ 362 (2) AktG);Umwandlung in KGaA (§ 362 (2) AktG).

Spesen
Bezeichnung für sämtliche Gebühren, die bei An- oder Verkauf von Wertpapieren in Rechnung gestellt werden. Dies sind in erster Linie die Maklergebühren, Bankprovisionen, Abwicklungsgebühren.

Spezialwerte
Bezeichnung für Aktien kleinerer und mittlerer Unternehmen.

Spitze
entsteht1. bei einer Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer mit Kapitalerhöhung, bei der das Erhöhungskapital nicht vollständig auf die ausstehenden Aktien verteilt werden kann. Hinsichtlich der Plazierung dieses Kapitals muß die Hauptversammlung entscheiden.2. bei einem einzelnen Aktionär, der bei einer Kapitalerhöhung nicht über genügend oder zu viele Bezugsrechte verfügt. Zum Spitzenausgleich verfügt er über die Möglichkeit eines Zukaufs oder des Verkaufs entsprechender Bezugsrechte.3. oft am Einheitsmarkt bei der Ermittlung des Preises auf der Basis des Meistausführungsprinzips in Form von Überhängen. Häufig schafft der Kursmakler für diese Überhänge bei nicht zu großen Volumina den Spitzenausgleich.

Spitzenausgleich
Methode zum Ausgleich eines Überhangs der Nachfrage oder des Angebots an den Wertpapiermärkten. Ist ein Einklang zwischen Angebot und Nachfrage nicht erreichbar, können Kursmakler die Aufträge, die nicht erfüllt werden können, zum amtlich festgestellten Einheitskurs selbst übernehmen.

Spitzenrefinanzierungsfazilität
Ständige Fazilität des ESZB, die den Geschäftspartnern zur Aufnahme eines Übernachtkredits zur Verfügung steht.

Split-Aktie
entsteht durch Vermehrung der Aktien, indem die alten Aktien gegen eine größere Anzahl neuer Aktien (Splitaktien) umgetauscht werden, deren Nominal- oder Stückwerte im entsprechenden Verhältnis herabgesetzt sind. Hierdurch erfolgt keine Kapitalzufuhr. Damit ist auch kein Finanzierungseffekt gegeben. Lediglich die Zahl der Aktien wird erhöht (verdoppelt, verdreifacht etc.). Ziel einer derartigen Maßnahme ist es, die Aktie besser handelbar (leichter) zu machen. Das Verfahren eignet sich für Quoten- und Nennwertaktien gleichermaßen.

Splitting
1. Teilung von Investmentfondsanteilen in mehrere Anteile, deren Gesamtwert mit dem Wert des ursprünglichen Fondsanteils identisch bleibt. Dieses Verfahren wird von deutschen Investmentgesellschaften dann praktiziert, wenn der Preis der einzelnen Anteile für den Kleinanleger zu hoch angestiegen ist.2. Spaltung von Aktien, deren Börsenkurs zu stark gestiegen ist, in zwei oder mehrere Teile. Wird z.B. der Nennwert der Aktie bei einem Split von 1:1 halbiert, erhält der Aktionär, der z.B. 50 Aktien besitzt, weitere 50 Aktien ohne Gegenleistung. Als Konsequenz des Aktiensplitting wird die Aktie leichter, d.h. der Börsenkurs sinkt, und die Aktie ist leichter handelbar (vgl. Gratisaktie, leichte Aktie).3. Teilung von im Umlauf befindlichen Optionsscheinen, die anschließend auf gesplitteter Basis gehandelt werden. Beispiel: Splitting von Basket Warrants der BZ Bank Zürich AG. Danach ergaben nach dem erfolgten Splitting am 03. 07. 1989 zehn Scheine die gleichen Rechte wie vorher ein Schein. Die zehn Scheine berechtigten bis zum 30. 6. 1990 den Bezug einer Namensaktie Nestlé, Sandoz und Zürich Versicherung sowie von zehn Aktien des Schweizerischen Bankvereins zum Preis von 19.414 SFR.4. Bei der Einkommensteuer können verheiratete Einkommensteuerpflichtige getrennt oder gemeinsam veranlagt werden. Dabei bedeutet Splitting, daß das gemeinsame Einkommen bei gemeinsamer Veranlagung zunächst halbiert und für den Hälftebetrag die Steuer aus der Einkommensteuertabelle ermittelt wird. Der so festgestellte Steuerbetrag wird sodann verdoppelt (= gemeinsame Steuerschuld). Durch die Anwendung des Splitting haben Einkommensteuerpflichtige den Vorteil, daß der anzuwendende Progressionssatz erheblich geringer ist, als im Falle der Einzelveranlagung. Das Splitting beeinflußt somit u.a. auch die Höhe des für die Selbstfinanzierung verfügbaren Gewinns nach Steuern von Einzelunternehmen und Personengesellschafte(r)n.

Spread
1. Differenz (Spanne) zwischen zwei Preisen oder Zinssätzen (z.B. Zinsspanne; Spanne zwischen Devisenankaufs- und Devisenverkaufskurs).2. Aufschlag auf den vereinbarten Referenzzinssatz (z.B. Euribor plus 1 %)3. Konsortialprovision bzw. -gebühr, die an das Bankenkonsortium zu zahlen ist.4. (Option Spread); Strategie des gleichzeitigen Kaufs und Verkaufs von Optionen identischen Typs mit unterschiedlichen oder identischen Basispreisen und/oder Verfallsdaten zum Zweck der Eingrenzung von Gewinn- und Verlustmöglichkeiten.

Ständige Faziliät
Fazilität der Zentralbank, die von den Geschäftspartnern in Anspruch genommen werden kann. Das ESZB bietet die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität als ständige Übernachtfazilitäten an.

Staffelanleihe
(Graduated Rate Coupon Bond); Anleihe, bei der sich der Zinsfuß im Zeitverlauf zu fest vorgegebenen Terminen verändert (steigt oder fällt). Die Konditionen sind in den Emissionsbedingungen fixiert. Typische Erscheinungsformen dieses Anleihetyps sind die Bundesschatzbriefe Typ A und Typ B.

Standardpapiere
(vgl. Blue chips); Börsenausdruck für Aktien führender Gesellschaften erstklassiger Bonität. Typische Standardpapiere z.B. BHF Bank, BASF, Bayer, Commerzbank, DaimlerChrysler, Deutsche Bank, Dresdner Bank, General Electric, Hoechst, IBM, Lufthansa.

Step Down Issue
Variante einer Floating Rate Note, bei der die Margen, welche auf den Referenzzinssatz aufgeschlagen werden, im Zeitablauf abnehmen.

Step Up Issue
Variante einer Floating Rate Note, bei der die Margen, welche auf den Referenzzins aufgeschlagen werden, im Zeitablauf steigen.

Stepped Call
bezeichnet eine Kündigungsklausel, die in Einzelfällen in den Anleihebedingungen bei Floating Rate Notes enthalten sein kann. Diese gibt dem Emittenten - nach Ablauf einer Sperrfrist ex Anleiheemission - das Recht der vorzeitigen Kündigung zu einem jeweiligen Coupontermin.

Steuerfreie Wertpapiere
Grundsätzlich sind alle Erträge in- und ausländischer Wertpapiere steuerpflichtig. Ausnahmen:festverzinsliche Wertpapiere, deren Zinserträge gem. § 3 Nr. 53 u. 54, § 3a EStG sowie Kapitalmarktförderungsgesetz ertragsteuerfrei sind,Vorteile, die sich für Arbeitnehmer aus dem Bezug von Belegschaftsaktien ergeben - soweit bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Steueroasen
(Steuerparadiese); Niedrigsteuerländer, die entweder keine oder erheblich niedrigere Steuern erheben, als die meisten Industrie- und Entwicklungsländer. Typische Steueroasen sind z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Bahamas, Monaco, Zypern. Das Steuergefälle zwischen den Steueroasen und den übrigen Ländern ist ein Anreiz zur Verlagerung von Vermögen und Einkünften aus Hoch- in Niedrigsteuerländer, z.B. durch Gründung von Basisgesellschaften. Maßnahmen gegen die Kapitalflucht sind in ihrer Wirksamkeit dann begrenzt, wenn die Ausnutzung des Steuergefälles unter Ausnutzung legaler Möglichkeiten vollzogen wird (z.B. Wohnsitzverlegung).

Stimmrecht des Aktionärs
Recht, das der Aktionär in der Hauptversammlung ausüben kann. Es handelt sich hierbei um das bedeutendste mitgliedschaftliche und autonom ausübbare Verwaltungsrecht der einzelnen Aktionäre. Grundsätzlich gewährt jede Aktie das Stimmrecht, welches nach Aktiennennbeträgen, bei Stückaktien nach deren Zahl ausgeübt wird (§ 134 Abs. 1 AktG). Dies bedeutet, daß Aktien mit einem mehrfachen Nennbetrag ein dem kleinsten Nennbetrag entsprechend mehrfaches Stimmrecht haben. Das Prinzip wird durchbrochen durch1. die Stimmrechtserweiterung bei Mehrstimmrechtsaktien bzw. Stimmrechtsvorzugsaktien (vgl. Vorzugsaktien),2. Stimmrechtsbegrenzung durch die statuarische Verankerung eines Höchststimmrechts und3. Stimmrechtsaufhebung bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien (§ 12 AktG), .Die Stimmrechtsausübung erfolgt im Rahmen der Hauptversammlung durch den Aktionär oder einen gem. § 134 (3) AktG schriftlich legitimierten Bevollmächtigten. Im Falle einer Sicherungsübereignung kann das Stimmrecht durch den Sicherungseigentümer oder einen Treuhänder ausgeübt werden. Die Form der Stimmrechtsausübung durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde richtet sich nach § 135 AktG. Die Form der Stimmrechtsausübung richtet sich gem. § 134 (4) AktG nach der Satzung.

Stockdividende
(stock dividend, Wertpapierdividende); Übertragung von Reingewinn auf das Grundkapitalkonto, wobei den Altaktionären ohne Gegenleistung zusätzliche Aktien (Stamm- oder Vorzugsaktien) zugeteilt werden. Es handelt sich hierbei um keine echte Dividende, da keinerlei Ausschüttung vorliegt. Je nach der Periode, der die Gewinne entstammen, unterscheidet man:1. Erhöhung des Grundkapitals aus den in den Rücklagen gesammelten Gewinnen mehrerer Jahre. Dies entspricht in Deutschland der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (vgl. Gratisaktien).2. Erhöhung des Grundkapitals aus den Gewinnen des abgelaufenen Geschäftsjahrs.

Stop-buy-Auftrag
(stop-buy-order); Kaufauftrag, der billigst ausgeführt wird, sobald der Kurs ein gesetztes Limit überschreitet. Für Anleger, die sich bei steigenden Kursen engagieren wollen, ist diese Auftragsform interessant. Zudem können sich die Investoren mit dieser Auftragsform davor schützen, daß sie eine unerwartete Hausse verpassen.

Stop-loss-Auftrag
(stop-loss-order); Verkaufsauftrag, der bestens ausgeführt wird, sobald der Kurs das vom Anlieger gesetzte Limit unterschritten hat. Der exakte Verkaufskurs kann aber durch einen Stop-loss-Auftrag nicht festgelegt werden. Diese Auftragsform ermöglicht es dem Aktionär, einen bereits erzielten Gewinn weitgehend zu sichern bzw. einen möglichen Verlust einzugrenzen.

Straddle
Variante einer Optionskombination. Sie existiert in den Ausprägungen:Long Straddle: gleichzeitiger Kauf eines Calls und eines Puts auf dasselbe Basisgut mit identischem Basispreis sowie gleichem Verfalldatum;Short Straddle: gleichzeitiger Verkauf eines Call und eines Put auf dasselbe Basisgut mit identischem Basispreis sowie gleichem Verfalldatum.

Strangle
Variante einer Optionskombination. Sie existiert in den Ausprägungen:Long Strangle: gleichzeitiger Kauf eines Calls und eines Puts auf dasselbe Basisgut bei gleichem Verfallsdatum aber unterschiedlichem Basispreis;Short Strangle: gleichzeitiger Verkauf eines Calls und eines Puts auf dasselbe Basisgut bei gleichem Verfallsdatum aber unterschiedlichem Basispreis.

Strike price
1. Emissionskurs;2. Abrechnungskurs im Rahmen eins Wertpapiergeschäfts;3. Basispreis (exercise price).

Strip
Kombinierte Optionsstrategie, die der Straddle-Variante ähnelt. Im Unterschied zu dieser wird aber bei einem Strip ein Call mit zwei Puts verbunden.Long Strip: gleichzeitiger Kauf eines Call und zweier Puts auf dasselbe Basisgut bei gleichem Verfallsdatum und identischem Basispreis;Short Strip: gleichzeitiger Verkauf eines Calls und zweier Puts auf dasselbe Basisgut bei gleichem Verfallsdatum und identischem Basispreis.

Stripped Bond
festverzinsliche Schuldverschreibung, bei welcher das Recht auf die Kapitalrückzahlung (Wertpapiermantel) von den Zinsscheinen getrennt wurde. Der Käufer des Stripped Bond erwirbt also ökonomisch gesehen eine Nullkuponanleihe (Zerobond), da ihm keine laufende Verzinsung zufließt. Der Ertrag des Anlegers ergibt sich ausschließlich aus dem Kursgewinn während der Restlaufzeit, da er das Wertpapier vor Fälligkeit zu einem Barwert von unter 100% erwirbt und ihm die Rückzahlung durch den Emittenten zum Nennbetrag garantiert wird. Die Zinsscheine werden ebenfalls zum Barwert veräußert. Somit können durch Coupon-Stripping zwei Nullkuponanleihen (Zerobond) gehandelt werden, wodurch die hohe Nachfrage nach dieser Wertpapierart befriedigt werden kann.

Stückelung
gibt die Unterteilung der Aktien oder Anleihen in verschiedenen Nominal- (Nenn-) beträge an (vgl. Nennwert, Stücknotierung). Bei Aktien beträgt die Stückelung 5 DM (vgl. Mindestnennbetrag), höhere Nennbeträge müssen jeweils auf volle Deutsche Mark lauten. Bei Anleihen ist eine Stückelung in Teilschuldverschreibungen (50 100, 500, 1000, 5000, 10000 DM) gebrächlich. Die Aufteilung des Fondsvermögens von Investmentgesellschaften erfolgt auf die Zahl der ausgegebenen Anteilsscheine (mit denen 1, 5, 10, 100 oder mehr Anteile verbrieft werden). Die Stückelung wird meistens im Kurszettel angegeben.

Stücknotierung
Seit 1969 werden Börsenkurse für amtlich gehandelte Papiere in Deutschland in DM je Stück ausgedrückt und nicht mehr in v.H. des Nennwertes notiert. Dieses Verfahren ist im Ausland seit jeher üblich.

Stückzinsen
bezeichnen den Ertragsanteil bei einem verzinslichen Wertpapier, der anteilig auf den Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen fällt. Stückzinsen werden bei der Veräußerung eines Wertpapiers zeitanteilig dem Veräußerer und Erwerber seit dem 1. 7. 1986 wie folgt angerechnet: Grundsätzlich werden die Stückzinsen dem Verkäufer bis einen Tag vor der Valutierung zugerechnet, während sie dem Käufer ab Valutierungstag zustehen. Der Monat wird bei festverzinslichen sowie variabel verzinslichen Wertpapieren (Floating Rate Note) und deutschem Referenzzinssatz mit einheitlich 30 Tagen angesetzt. Bei variabel verzinslichen Wertpapieren mit ausländischem Referenzzinssatz (z.B. LIBOR, LUXIBOR) erfolgt die Stückzinsenberechnung unter Berücksichtigung der tagesgenauen Differenz zwischen letztem Zinstermin und Verkaufstag. In der Berechnungsformel wird dann das Jahr mit 360 Tagen angesetzt.

Substanzwert
1. einer Aktie wird auch z.T. als ihr innerer Wert bezeichnet. Er errechnet sich aus dem Quotienten Nettovermögen plus geschätzte stille Reserven dividiert durch die Anzahl der emittierten Aktien. Der innere Wert der Aktie wird allerdings im Regelfall unter Berücksichtigung der künftig erwarteten Erträge der Unternehmung errechnet, weswegen dem Ertragswertverfahren (vgl. Ertragswert) der Vorrang gegeben wird;2. einer Option schlägt sich in ihrem inneren Wert nieder;3. eines Optionsscheins schlägt sich in seinem inneren Wert nieder.Wert.

Swap
1. Kombination von Kassageschäft und Termingeschäft im Devisenhandel (Devisen-Reportgeschäft);2. Tausch von Zahlungsverpflichtungen mit dem Ziel, relative Vorteile zu arbitieren. Derartige relative Vorteile können ihre Ursache aus der unterschiedlichen Bonität und Stellung der Partner am Markt und/oder unterschiedlichen Konditionen am nationalen Markt und internationalen Finanzmärkten haben. Swaps ermöglichen die Ausnutzung von komparativen Vorteilen an den verschiedenen Märkten und implizieren damit letztlich Finanzinnovationen. Swapfähig sind Zinszahlungsverpflichtungen aufgrund unterschiedlicher Zinsbindungszeiträume, Währungen oder Zinszeiträume und Währungen. Entsprechend wird zwischen Zinsswaps, Währungsswaps sowie Zins- und Währungsswaps unterschieden.

SWIFT
(Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication); wurde 1973 zur Beschleunigung des internationalen Zahlungsverkehrs sowie der Nachrichtenübermittlung gegründet und ist tätig seit 1977. Die SWIFT angeschlossenen Banken können internationale Zahlungsaufträge über das System abwickeln. Dies vollzieht sich mit der Hilfe von Terminals, die über nationale Konzentratoren (Rechenzentren) mit einer der drei Schaltzentralen (Operating Centres) - Europa: Brüssel oder Amsterdam, USA: Culpeter - verbunden sind. SWIFT arbeitet in über 130 Ländern. Das Transaktionsvolumen entfällt auf den Zahlungsverkehr, den dokumentären Zahlungsverkehr, Geld- und Devisenhandel sowie auf den Wertpapiersektor.

Synthetic Forward
Kombination eines Long European Call und eines Short European Put mit identischem Verfalltag und Ausübungspreis.

Synthetische Position
(Artificial Position, Synthetic Position); ergibt sich aus der Kombination mehrerer Optionen und ihres Basiswertes. Im Ergebnis ist das neue synthetisch geschaffene Gewinn-/Verlustprofil mit einem anderen Finanzinstrument identisch.

Synthetischer Basiswert
Bezeichnung für ein fiktives Wertpapier. Dieses wird für den Terminhandel als Kontraktgegenstand künstlich geschaffen (Ausgestaltungsmerkmale: Zins, Laufdauer) und ist im Kassahandel somit physisch nicht lieferbar. Beispiel: Basiswert des BUND-Future; fiktive langfristige Schuldverschreibung des Bundes oder der Treuhandanstalt mit einer Nominalverzinsung von 6 Prozent und einer Laufdauer von achteinhalb bis zehn Jahren.

Systematisches Risiko
gem. der Kapitalmarkttheorie wird das mit einem Investment verbundene Gesamtrisiko in systematische und unsystematische (Teil-)Risiken aufgefächert. Als systematisches Risiko einer Kapitalmarktanlage wird jener Teil des Gesamtrisikos verstanden, dessen fundamentale Ursachen in der Kapitalanlagegruppe (z.B. deutsche Anleihen) liegen. Die Risikoursachen können dann z.B. aus Zinssatzänderungen, Inflation, politischen Ereignissen, Naturkatastrophen hergeleitet werden.