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Quotenaktie
Quotenaktien sind nennwertlose Aktien, die auf eine bestimmte Quote am Reinvermögen (zB 1/1000) lauten.

Quellensteuer
In Deutschland gilt seit 1.Januar 1993 eine Zinsabschlagsteuer ("Quellensteuer") von 30%, wobei durch Freistellungsaufträge jährlich 6.100 DM für Alleinstehende und 12.200 DM für Verheiratete steuerfrei bleiben. Auch in anderen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer. Investmentfonds, die solche Papiere in ihrem Portefeuille halten, erhalten die Erträge gemindert um diese Quellensteuer. Der Fonds kann die im jeweiligen Ausschüttungsland einbehaltene Quellensteuer nicht anrechnen. Über die einbehaltene anrechnungsfähige Steuer wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Anleger können sich damit in Rahmen ihrer Steuerveranlagung die auf die ausländischen Bruttoerträge einbehaltene Quellensteuer anrechnen bzw. bei der Ermittlung des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte auf Wunsch abziehen lassen. Eine Erstattung aufgrund eines Freistellungauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich.

Quartalsbericht
vierteljährlicher Zwischenbericht einer Aktiengesellschaft.

Quote-Driven Market
Bezeichnung für Markt, an denen Market-Maker verbindlich die Geld- und Briefkurse stellen und die Aufträge entsprechend (Ankauf oder Verkauf) ausführen. In Deutschland erfolgt der Handel nach diesem Prinzip im IBIS-System sowie an der Deutschen Terminbörse (DTB). Gegensatz: Order-Driven-Market.

Quotieren
(Quotation); Beschluß der Börse (Zulassungsstelle) über die Zulassung eines Wertpapiers zum amtlichen Börsenhandel und die Aufnahme in das amtliche Kursblatt (in der Schweiz auch kotieren bzw. Kotierung) (vgl. Notierung).