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Umbrellafonds
Investmentfonds, die ihr Kapital vollständig oder zum Teil in Anteilen anderer Investmentfonds investieren.

Umlaufrendite
Durchschnittliche -> Rendite aller im Umlauf befindlichen festverzinslichen Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank errechnet wird.

Underlyning
Als Underlying bezeichnet man das Wertpapier oder einen anderen Referenzwert, dem ein Derivat (Future oder Option) zugrunde liegt. Z.B. ist bei einem Dax-Future der Dax das Underlying, bei einer BMW-Option die BMW Aktie.

Unterbewertetes Wertpapier
Ein Wertpapier gilt als unterbewertet, wenn es im Vergleich zu anderen Aktien zu günstig erscheint (beispielsweise anhand des KGV oder der Dividendenrendite) oder wenn die Börse stille Reserven oder Wachstumschancen nicht ausreichend in den Kursen berücksichtigt hat.

Unterstützungslinie
Als Unterstützungslinie gelten bei Wertpapieren Kursgrenzen, die aufgrund von charttechnischen Überlegungen schwer nach unten zu durchdringen sind. Zudem ergeben sich Kursuntergrenzen aus dem inneren Wert einer Aktie (Fundamentalanalyse). Hat eine Aktie beispielsweise eine Dividendenrendite, die dem Rentenmarkt-Niveau entspricht, so ist es sehr unwahrscheinlich, daß sie noch weiter fällt.

Umschulung
Die Umschulung ist eine berufsfördernde Maßnahme im Rahmen der Rehabilitation. Sie umfaßt die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen, die den Übergang in eine andere Beschäftigung oder Tätigkeit ermöglichen sollen.

Umgekehrte Untertasse
idealisierte Kurs-Umsatzformation, die den Chartisten auf eine obere Trendumkehr hinweist.

Umtausch von Aktien
Ein Aktienumtausch kommt i.d.R. bei zwei Gelegenheiten vor:bei einer ordentlichen bzw. vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien. Eine bestimmte Anzahl von Altaktien wird gegen eine geringere Zahl neuer Aktien mit gleichem Nennbetrag je Aktie umgetauscht;bei Verschmelzungen (Fusion) durch Aufnahme oder Neubildung. Der von der übertragenden Gesellschaft zu bestellende Treuhänder tauscht die Aktien des übertragenden Unternehmens gegen jene des aufnehmenden ("Umtauschaktien") bzw. des neugegründeten Unternehmens um. Aus wertpapierrechtlicher Sicht sind die Aktienurkunden der übernehmenden Gesellschaft erst durch den Umtausch der Aktien durch den Treuhänder begeben.

Underpriced
Bezeichnung für einen Finanztitel, der im Rahmen einer Neuemission mit einem Abschlag zum offiziellen Emissionskurs angeboten wird; der unterhalb seines theoretischen Wertes am Markt gehandelt wird.

Underwriting Fee
Vergütung, die an Konsortialbanken zu zahlen ist, wenn sie das Risiko der Nichtplazierung als Konsortialmitglieder im Rahmen eines Übernahmekonsortiums übernehmen, indem sie die nicht untergebrachten Titel übernehmen und ggf. eine Kreditlinie einräumen.

Unlimitierte Aufträge
Kauf- oder Verkaufsaufträge, die unbegrenzt sind und somit zu jedem Kurs ausgeführt werden können.

Unsystematisches Risiko
gem. der Kapitalmarktheorie werden unsystematische Risken als investmentspezifisch angesehen. D.h., daß deren Ursache immer auf das spezifische Investment gesehen werden muß (Bsp.: Bonitätsrisiko bei Anleihen, Krediten; Genehmigungsrisiko bei einer Bauinvestition). Zusätzlich zum unsystematischen Risiko ist aber das systematische Risiko in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen.

Unternehmensbericht
ist gem. § 73 (2) BörsG in unterschriebener Form dem Antrag auf Zulassung zum geregelten Markt beizufügen. Der Antrag soll Angaben über den Emittenten und die Wertpapiere enthalten, die für die Anlageentscheidungen von Relevanz sind. Derartige Informationen sind insbesondere Erklärungen zur aktuellen Geschäftslage, zur Geschäftsprognose und der letzte veröffentlichte Jahresabschluß; außerdem eine Erklärung, daß keine Erkenntnisse über Umstände vorliegen, die bei Zulassung der Wertpapiere zwangsläufig zu einer Übervorteilung der Investoren oder allgemeiner Interessen führen würde. Unter gewissen Bedingungen kann gem. § 73 (22), (3) BörsG von der Vorlage des Unternehmensberichts abgesehen werden. Für einen unrichtigen Unternehmensbericht gelten die Haftungsregelungen gem. §§ 45 - 49 BörsG (vgl. Prospekthaftung).

Untertasse
idealisierte Kurs-Umsatzformation, die den Chartisten auf eine untere Trendumkehr hinweist.

Unverzinsliche Schatzanweisung
(U-Schätze, Unverzinsliche Schatzanweisungen); Schuldverschreibungen des Bundes, seiner Sondervermögen und der Bundesländer. Die U-Schätze werden abgezinst diskontiert und bieten somit ihren Investoren keine laufende Verzinsung. Die Emission der Titel erfolgt im Tenderverfahren. Stückelung: Nominalbeträge ab 100.000,- DM, die durch 5.000,- DM teilbar sind. U-Schätze werden nicht in effektiven Stücken ausgegeben. Sie werden in Sammelurkunden verbrieft. Am Markt werden durch die Emittenten zwei unterschiedliche Varianten angeboten:1. U-Schätze, die durch die Deutsche Bundesbank auch vor Fälligkeit zurückgenommen werden. Die Laufzeiten bewegen sich zwischen sechs Monaten und bis zu zwei Jahren.2. N-Titel, die vor ihrer Fälligkeit nicht zurückgenommen werden müssen. Die Bundesbank kann allerdings N-Titel in gesonderten Rückkaufaktionen zurückkaufen. Die Laufzeiten der N-Titel bewegen sich zwischen drei Monaten und bis zu 2 Jahren.Unverzinsliche Schatzanweisungen werden nicht an der Börse gehandelt. Die Papiere sind mündelsicher, deckungsstockfähig und lombardfähig.

Usancen
Allgemein übliche Bezeichnung für Handelsbräuche, die in vielen Wirtschaftsbereichen gebräuchlich sind. Usancen sind entweder mündlich überliefert oder schriftlich fixiert. An den deutschen Wertpapierbörsen sind die Usancen heute in den Bedingungen für den Amtlichen Handel, Geregelten Markt und den Freiverkehr schriftlich festgehalten.